Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage 3 zu RD 828-x)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
24 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
14.06.17, 13:17
Aktualisiert
14.06.17, 13:17
Beschlussvorlage (Anlage 3 zu RD 828-x)

öffnen download melden Dateigröße: 24 kB

Inhalt der Datei

Anlage 3 zu RD-Nr. 828-X 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Bad Münstereifel vom 12.01.2006 Auf Grund es § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2, Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV NRW S. 966), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinW estfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.Dezember 2016 (GV NRW S. 1150), sowie des Runderlasses des Ministeriums für Schule Und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 12.Februar 2003 (Abi. NRW Nr. 2/03) und dem Änderungserlass vom 25.01.2017 hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am 11.07.2017 folgende Satzung beschlossen: § 6 erhält folgende Fassung: § 6 Höhe der Elternbeiträge I.D ie Höhe der Elternbeiträge ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: Jahreseinkommen bis 15.000,00 € bis 25.000,00 € bis 37.000,00 € bis 50.000,00 € bis 62.000,00 € über 62.000,00 € Monatlicher Beitrag 0,00 € 30,00 € 80,00 € 130,00 € 160,00 € 180,00 € 2.Für das 2. und jedes weitere Kind einer Familie, das ein Angebot der offenen Ganztagsschule in einer Schule der Stadt Bad Münstereifel in Anspruch nimmt, wird der Beitrag entsprechend um 50 % ermäßigt. Inkrafttreten Diese 3. Änderung der Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge für die Teilnahme von Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Bad Münstereifel vom 12.01.2006 tritt am 01.08.2017 in Kraft.