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Beschlussvorlage (Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges Gemarkung Arloff, Flur 3, Nr. 65 - In der Winde -)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
86 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
14.06.17, 13:17
Aktualisiert
14.06.17, 13:17
Beschlussvorlage (Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges Gemarkung Arloff, Flur 3, Nr. 65 - In der Winde -) Beschlussvorlage (Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges Gemarkung Arloff, Flur 3, Nr. 65 - In der Winde -)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 03.05.2017 - Die Bürgermeisterin Az: 84-24-05 Nr. der Ratsdrucksache: 802-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 27.06.2017 Rat 11.07.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges Gemarkung Arloff, Flur 3, Nr. 65 - In der Winde __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Malburg __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich ( x ) Beschlussausführung bis 30.09.2017 __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 802-X 1. Sachverhalt: Der Weg Gemarkung Arloff, Flur 3, Nr. 65 –In der Winde-, groß 348 m² wurde im Flurbereinigungsverfahren Arloff –A.67- als Wirtschaftsweg ausgewiesen. Die Zufahrt- und Erschließungsfunktion ist bei diesem Weg nicht mehr gegeben. Die angrenzenden Parzellen werden durch die weiteren Wirtschaftswege erschlossen. Eine Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung dieses Wirtschaftsweges liegt nicht vor. Nach Aufhebung der Zweckwidmung ist vorgesehen, die Fläche an einen unmittelbar angrenzenden Eigentümer zu veräußern. Dieser hat Kaufinteresse gezeigt, im Gegensatz zum anderen angrenzenden Grundstückseigentümer. 2. Rechtliche Würdigung Eine privatrechtliche Verpachtung von öffentlichen Wegeflächen ist nicht möglich, so dass zunächst das Entwidmungsverfahren durchzuführen ist. 3. Finanzielle Auswirkungen Durch die Entwidmung und anschließende Veräußerung entfallen Unterhaltungsarbeiten für die Wegefläche. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Die Unterhaltungspflicht, die den Stadtwerken, Bereich Tiefbau und Bereich Bauhof, obliegen, entfällt durch die Entwidmung und Veräußerung. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Es wird empfohlen, die Entwidmung gemäß der als Anlage beigefügten Satzung vorzunehmen und anschließend die Fläche zu veräußern. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die Satzung wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.