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Beschlussvorlage (Satzung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
64 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
14.06.17, 13:17
Aktualisiert
14.06.17, 13:17
Beschlussvorlage (Satzung) Beschlussvorlage (Satzung) Beschlussvorlage (Satzung)

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Inhalt der Datei

Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges Gemarkung Arloff, Flur 3, Nr. 65 – In der Winde vom Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) und des § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), beide in der z.Zt. geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel am .2017 folgende Aufhebungssatzung beschlossen: §1 Gegenstand dieser Satzung ist der Wirtschaftsweg Gemarkung Arloff, Flur 3, Nr. 65. Die im Flurbereinigungsplan Arloff –A. 67- vom 21.07.1961 (Datum der Schlussfeststellung) festgelegte Zweckbestimmung als Wirtschaftsweg wird aufgehoben. §2 Die Lage des aufgehobenen Wegeflurstücks ergibt sich aus den beigefügten Übersichtsplänen, die Bestandteil dieser Satzung sind. §3 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende, vom Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am .2017 beschlossene Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges Gemarkung Arloff, Flur 3, Nr. 65 – In der Winde - wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die vorstehende Satzung wurde vom Landrat Euskirchen als Untere staatliche Verwaltungsbehörde in Euskirchen mit Verfügung vom .2017- Az.: genehmigt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) b) c) d) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bad Münstereifel, den Die Bürgermeisterin (Sabine Preiser-Marian) Anlage zur Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges Gemarkung Arloff, Flur 3, Nr. 65 – In der Winde Auszug aus der Liegenschaftskarte ca. 1:4.000 Kirspenich Gemarkung Arloff, Flur 3, Nr. 65 -In der Winde- Anlage zur Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges Gemarkung Arloff, Flur 3, Nr. 65 – In der Winde Auszug aus der Liegenschaftskarte ca. 1:1.000 Gemarkung Arloff, Flur 3, Nr. 65 -In der Winde-