Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
85 kB
Datum
18.05.2017
Erstellt
04.05.17, 16:55
Aktualisiert
04.05.17, 16:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.04.2017
- Die Bürgermeisterin Az: SW 11
Nr. der Ratsdrucksache: 796-X
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Sitzungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
18.05.2017
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Sanierung einer Trinkwasserkammer im HB Gierscheid alt
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Berichterstatter/in: Herr Schäfer
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( x ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
SW 1
SW 2
_________________
Bürgermeisterin
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1. Sachverhalt:
Im Hinblick auf die Löschwasserversorgung für das Versorgungsgebiet Gierscheid (Ortslagen
Nöthen, Gilsdorf, Hohn und Kolvenbach) und das für 2018 zu erstellenden Wasserversorgungskonzept soll die zweite Kammer des Hochbehälters Gierscheid alt in 2017 saniert werden.
Der Betrieb der Kammer wurde aus hygienischen Gründen eingestellt. Es wurde ein Feuchtigkeitseintritt durch Haarrisse in der Decke bzw. am Stoß der Decke zur Seitenwand festgestellt.
Leichte Sinterbildung ( Verkalkungen an den Rissen mit Bildung von Kalknasen ) und Feuchteflecken zeigen als Indikator eindeutig den Eintritt von Feuchtigkeit. Vorlaufend wurde versucht, die
Risse mit Hilfe von injizierten Harzen abzudichten damit die eigentliche Sanierung der Kammer
erfolgen kann. Die Abdichtung gelang jedoch nur teilweise. Immer noch drang Feuchtigkeit in den
Behälter ein. Weitere Versuche unterblieben, da ein Fachunternehmen keine Erfolgschance sieht.
Für die Sanierung von Wasserkammern stehen unterschiedliche Verfahren zur Verfügung. Nach
Abtragen der alten Innenbeschichtung und Vorbehandlung (Sand- oder Kugelstrahlen) kann eine
Seite 2 von Ratsdrucksache 796-X
neue Innenbeschichtung aus Kunstharz oder mineralischem Putz aufgebracht werden. Die Innensanierung von Wasserkammern mit Hilfe von Harzen oder mineralischem Putz als neue Innenauskleidung ist nur möglich, wenn der Kammer kein „drückendes Wasser“ ansteht. Demnach ist
im Fall Gierscheid eine Kammersanierung nur möglich, wenn der erdüberdeckte Behälter freigelegt wird und eine Behandlung der Betonoberfläche (Decke des Behälters) erfolgt. Danach muss
die Oberfläche neu abgedichtet und wieder erdüberdeckt werden. Erst dann kann die eigentliche
Sanierung der Kammer erfolgen. Das Verfahren zur Erneuerung der Innenbeschichtung ist aufwendig und kann schnell zu Nachträgen führen, da erst nach vollständiger Entfernung der Altbeschichtung alle Schäden sichtbar werden. Die Folge sind Nachträge für Haarrissverpressung,
Armierungsschutz etc.
Eine weitere Möglichkeit ist das Einbringen einer zweiten autarken Behälterhülle. Bei der Sanierung mit Hilfe einer autarken Innenhülle ist keine Vorbehandlung der Behälterkammer notwendig
und drückendes Wasser stellt auch kein Problem dar, da es über eine Art Drainage zwischen Behälterwand und Innenhülle abgeführt wird. Diese Verfahren wurde in 2011 erfolgreich im Hochbehälter Radberg eingesetzt. Beide erdüberdeckte Kammern im Radberg zeigten ein ähnliches Problem wie die Kammer im HB Gierscheid, alt. Wände, Decken und Boden der Kammern im Radberg
wurden mit PE-HD Platten verkleidet und diese miteinander verschweißt. Feuchtigkeit von Außen
wird hinter der Verkleidung über Drainagebahnen schadlos abgeführt. Das Gesundheitsamt Euskirchen zeigte sich bei der Wasserschau beeindruckt und sehr zufrieden. Im Betrieb sind keinerlei
Nachteile festgestellt worden.
Da eine Sanierung der zweiten Kammer des Hochbehälters Gierscheid alt ohne aufwendige Vorarbeiten nur durch das Einbringen einer autarken Hülle möglich ist, und im Behälter Radberg nur
gute Erfahrungen hinsichtlich der Ausführung und des Betriebs gesammelt werden konnten, sollen
Angebote für die v.g. Sanierungform eingeholt werden. Eine Auftragvergabe soll im kommenden
Betriebsausschuss erfolgen.
2. Rechtliche Würdigung
Trinkwasserverordnung, Wasserhaushaltsgesetz
3. Finanzielle Auswirkungen
noch zu ermitteln
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keinen