Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
88 kB
Datum
30.05.2017
Erstellt
18.05.17, 13:16
Aktualisiert
18.05.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 08.05.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 13-26-20
Nr. der Ratsdrucksache: 810-X
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Beratungsfolge
Termin
Rat
30.05.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Vorschläge zur Errettung Deutschlands
hier: Antrag nach § 24 GO NRW
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Berichterstatter/in: Frau Dierichsweiler
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 810-X
1. Sachverhalt:
Mit der in der Anlage beigefügten Mail wendet sich der Petent an einen großen Adressatenkreis
aber eben auch an die Kommunen.
Unter Punkt A trägt er Vorschläge zur Kommunalpolitik vor und unter Punkt B befasst er sich mit
der Bundespolitik.
Ein konkretes Sachanliegen ist jedoch nicht zu erkennen.
2. Rechtliche Würdigung
Da nicht recht zu erkennen war, was der Petent mit seiner Mail zu erreichen versucht, erfolgte
eine Nachfrage beim Städte- und Gemeindebund NRW wie mit der Mail zu verfahren sei.
Mit Mail vom 12.04.2017 rät nun der Städte- und Gemeindebund NRW die Mail als Antrag nach §
24 GO NRW zu behandeln. Aus der Größe des Adressatenkreises ließe sich nicht ableiten, ob der
Rat sich mit der Mail beschäftigen muss. Der Rat solle sich daher kurz mit der Angelegenheit befassen. Eine nähergehende Beschäftigung erscheine aber nicht notwendig, da aus der Mail nicht
erkennbar sei, dass es dem Petenten um ein konkretes Sachanliegen gehe, das vom Rat konkret
angegangen werden könne.
Ein eigenes formelles Vorprüfungsrecht steht der Bürgermeisterin nach § 24 GO NRW nicht zu.
Sie hat den Antrag dem Rat vorzulegen. Dieser kann den Antrag aber, ohne sich inhaltlich damit
auseinandersetzen zu müssen, als unzulässig zurückweisen.
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Der Antrag des Petenten zu Verbesserung der Situation in Deutschland wird zurückgewiesen. Der
Petent ist über den Beschluss zu informieren.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Der mit Mail vom 02.12.2016 vorgelegte Antrag zur Errettung Deutschlands wird als unzulässig
zurückgewiesen.