Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
116 kB
Datum
30.05.2017
Erstellt
18.05.17, 13:16
Aktualisiert
18.05.17, 13:16
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Gesendet: Freitag, 2. Dezember 2016 14:25
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Betreff: Petition nach Artikel 17 GG Damit sie Bescheid wissen
Kassel, 30.11.2016
34127 Kassel
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Petition nach Artikel 17 GG zur Errettung Deutschlands/ Setzen sie die Vorschläge um
Sehr geehrte Damen und Herren!
Petition nach Artikel 17 GG zur Errettung Deutschlands/ Setzen sie die Vorschläge um
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe 2 Anliegen an Sie
1. Prüfen sie in der Kommission zu Artikel 10 GG und 13 GG und übergeben sie es dem
Verfassungsschutz zur Überprüfung ob das Programm meiner Schwarz-Weißen Bewegung ob
Verfassungskonform ist und ob hier eine Überwachungsmaßnahme durchgeführt werden muss. Die
Datenauskunft bei Polizei und Verfassungsschutz hat ergeben, dass keine Daten gespeichert sind
(Überwachungsmaßnahmen durchgeführt werden). Nur der Bundenachrichtendienst wollte keine
Auskunft erteilen.
2. Setzen sie bitte das Programm zur Verbesserung der Situation in Deutschland um. Zuerst etwas
Kommunalpolitik mit der es angefangen hat und dann die Bundespolitik
Willkommen bei der
(MTP)
Unsere Farben sind Schwarz-Weiß
Schwarz-Weiß, weil es die Farben der Nationalmannschaften, der Justiz und der Kirche sind. Die
höheren Instanzen sind mit Schwarz-Weiß -Rot gekleidet.
Hier die Vorschläge
A: Kommunalpolitik
I. Gründung der Stiftung des öffentlichen Rechts
1. Es soll eine Stiftung des öffentlichen Rechts zur Finanzierung der freiwilligen Leistungen
gegründet werden. Die Gelder sollen in einen DAX Index Fonds angelegt werden und aus den
Dividendeneinnahmen die freiwilligen Leistungen finanziert werden. So sollen die freiwilligen
Leistungen langfristig aus dem Stadthaushalt ausgegliedert und erhöht werden. Dadurch werden
Haushaltsüberschüsse entstehen, Schulden getilgt und damit für Sollzinsen und freiwillige
Leistungen keine Steuern und Abgaben mehr gezahlt werden brauchen. Daraus folgt eine starke
Steuersenkung.
Finanziert werden soll das durch
1. Gewinnabführung der Sparkasse. Wenn die Sparkasse mehr als 4 % Eigenkapital an der
Bilanzsumme hat kann diese 25 % des Bilanzgewinnes an die Stiftung abgeben.
Die Sparkasse muss Eigenhandel betreiben um Gewinne zu erzielen. z.B. Immobiliengeschäfte usw.
2. Spendenaufrufe/Formulare werden mit den Lohnsteuerkarten verschickt.
3. 20 Punkte der Gewerbesteuer (solange es die noch gibt) werden dorthin abgeführt.
Wenn die Gewerbesteuer erhöht wird, braucht die Stadt durch das Finanzausgleichsgesetz weniger
Umlage abführen. Heute ist das mit dem Finanzausgleichsgesetz anders. Es gibt die
Bundesgewerbesteuerumlage nicht mehr und es bleibt von der Erhöhung mehr bei der Gemeinde
und Umlage wird nicht gespart.
4. Veranstaltungen, Ordnungsgelder usw.
5. Gewinnausschüttungen aus der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft.
6 . Möglicher Verkauf bei sehr gutem Preis der Versorgungsbetriebe/Kommunalvermögen. So kann
sehr schnell sehr viel Stiftungskapital zusammenkommen.
II. Projekt Runder Tisch
Es muss die Wirtschaftskraft verstärkt werden um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen.
Deshalb müssen sich Immobilienmakler, Politiker, Gewerbetreibende, Gewerkschaftler, Bauern an
einen Tisch setzen und versuchen die Gewerbegebiete zu vermarkten.
Der Flächennutzungsplan muss genügend Gewerbegebiete aufweisen und die Infrastruktur
verbessert werden.
III. Die Gemeinnützigkeit muss gefördert werden.
D.H. freiwillige Feuerwehr, Sportvereine, ehrenamtliche Tätigkeit, DRK, ASB usw.
Der Kindergarten muss die frühkindliche Bildung fördern, damit die Synapsen im Gehirn
ausgebildet werden. Dieses sorgt für leichteres Lernen in der Schule.
Das bedeutet Musik, Sport, handlungsorientiertes Lernen.
Mit Steigung der Einnahmen aus der Stiftung wird der Zuschuss für den Kindergarten jedes Jahr
um 5 % steigen, bis dieser in 13 Jahren bei 100% ist. Heute ist dieser 33 %. .
IV. Förderung der regenerativen Energie/Gemeindekasse aufbessern
Wenn Gemeinden für ihre Liegenschaften keine Industrieansiedlung finden, wäre es sinnvoll dort
bei den Subventionen Photovoltaik/Windräder auf Freiflächen oder Gebäuden zu errichten um die
Stadtkasse aufzubessern.
Umbau der öffentlichen Gebäude in passiv Häuser und Bebauung mit Solartechnik. So sinken die
Gebäudekosten und es gibt aus Einspeisesubventionen Zusatzeinnahmen.
V. Gründung oder Beibehaltung der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft für den sozialen
Wohnungsbau.
Ein Vorbild hierfür ist die Städtische Wohnungsbaugesellschaft in Göttingen. Sie stellt günstigen
Wohnraum zur Verfügung ca. 5 Euro Kaltmiete je Quadratmeter, baut Neuwohnungen und schüttet
Gewinne an die Stadt aus.
Jetzt gibt es 2 positive Nebeneffekte durch die Stadteigene Sparkasse.
1. Wenn die Sparkasse weiterer wichtiger Aspekt ist hierbei auch die Sparkasse. Beispiel: Die
Wohnungsbaugesellschaft investiert 100 Millionen Euro. 30 Millionen Eigenkapital und 70 Millionen
Euro Fremdkapital, die bei der
den Kredit zu Selbstkosten plus 1 % Zinsen gewährt, verdient sie 700.000 Euro.
2. Desweiteren bekommt die Wohnungsbaugesellschaft sehr günstige Zinsen, was sich positiv auf
ihre Gewinne auswirkt.
Das gleiche Konzept gilt auch für Investitionen unter Punkt 4 oder Bau einer Multifunktionsarena
für Sport und Konzerte. Auch hier kann die Sparkasse gewinnen und es werden günstige Zinsen
geboten.
Hier ist der Geschäftsbericht der Göttinger Wohnungsbaugesellschaft von 2015
http://www.swb-goettingen.de/upload/geschaeftsberichte/SWB_Geschaeftsbericht_2015.pdf
B. Bundespolitik
I. Wirtschaft/ Wissenschaft/Berufsbildung
Wir müssen den Deindustrialisierungsprozess stoppen und mehr Wirtschaftswachstum erreichen.
Um dies zu erreichen muss die Nettoinvestitionsquote auf 10 % steigen. Derzeit sind es 4 % Die
Bruttoinvestitionsquote muss auf 25 % des BIP steigen. Derzeit sind es 18,8 % des BIP .
Derzeitiger Platz 138 von 186
https://www.cia.gov/library/publications/the-worldfactbook/rankorder/2185rank.html?countryName=Germany&countryCode=gm®ionCode=eur&ra
nk=138#gm
Das soll so erreicht werden.
1. Abschaffung der Gewerbesteuer bei Inlandseinkommensteuersitz. So wird das Abwandern der
Wirtschaft verringert, die Investitionen steigen und die Arbeitsplätze werden sicherer. Die
Gemeinden bekommen dann als Ersatz über Artikel 106 Nr. 5 a 25% der Umsatzsteuereinnahmen.
So ist eine Entschuldung der Gemeinden und Sicherung der freiwilligen Leistungen möglich.
2. Die degressiven Abschreibungsätze werden wieder eingeführt und erhöht. Das erhöht die
Investitionen. Der Betrag für Sofortabschreibung wird von derzeit 150 Euro auf 2000 Euro erhöht.
3. Erhöhung der Investitionszulagen auf 50%. Förderung nach schwachen Gebieten und nicht nur
nach Bundesländern (Änderung des Investitionszulagengesetzes). Regionale Förderung , EU
Förderung und Investitionszulagengesetz müssen aufeinander abgestimmt werden und bestenfalls
zusammengefasst werden.
4. 25 % Investitionszuschuss für Forschung und Entwicklung!/ Mindestens 4% des BIP sollen für
Forschung und Entwicklung ausgegeben werden, damit Deutschland wieder die führende
Wissenschaftsnation wird. Heute sind es 2,54 % des BIP (1,77% Unternehmen, 0,77 % Staat). Um
dies auf mindestens 4 % zu steigern soll ein 25 % Investitionszuschuss, der in die GuV Rechung
mit eingeht (also keine tax credit), eingeführt werden. Gefördert werden.1. Arbeitskosten für Fu E
Personal 2. Abschreibungen auf Kapitalgüter die für FuE Zwecke verwendet werden. 3. Andere
Aufwendungen Vorleistungen die direkt im Zusammenhang mit FuE Projekten anfallen.4.
Aufwendungen für FuE Aufträge an Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und
andere Unternehmen in Deutschland. Ich hoffe, dass die Ausgaben bei den Unternehmen auf 2,8 %
des BIP ansteigen werden.
Verdopplung der Fördergelder für die Helmholtz Gemeinschaft, Deutsche Forschungsgemeinschaft,
Max-Planck Gesellschaft, Frauenhofer Gesellschaft und Leibnitz Gemeinschaft. Somit gibt der Staat
26 Milliarden Euro für Direktinvestitionen plus 12 Milliarden Euro für Investitionszuschuss aus. Das
sind insgesamt 38 Milliarden Euro. 1,6% des BIP
Des weiteren Abbau von Forschungshemmnissen
5. Die Außenhandelskammern und der Export müssen stark gefördert werden. Ziel ist es den
Export jedes Jahr um mindestens 10 % zu steigern. So werden Arbeitsplätze gesichert und der
Staatshaushalt saniert, da dadurch die Umsatzsteuereinnahme (Einfuhrumsatzsteuer) stark steigt.
Es kann nur exportiert werden, wenn in Deutschland auch produziert wird. Deshalb wichtig Punkt 1
6. Um den Abbau der EU Förderung mehr als auszugleichen, wird die Förderung der regionalen
Wirtschaftsstruktur nach Art. 91 a Abs. 1 Nr. 1 GG auf einen maximalen Förderbetrag von 15
Milliarden Euro pro Jahr erhöht, wobei der Bund nach Art. 91 a Abs. 3 80 % der Ausgaben
übernimmt. 80 % muss das sein, weil bis zu 80 % die Zahlungen des Länderfinanzausgleiches bei
steigender Wirtschaftskraft weniger werden und es sich für die Länder finanziell nicht lohnt zu
fördern. Die EU Förderung wird nämlich drastisch reduziert. Beispiel Sachsen-Anhalt von 370
Millionen 2010 auf 167 Millionen 2011.
http://www.mzweb.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta%2Fpage&atype=ksArtikel&aid=1321007892792&c
alledPageId=987490165154
7. Verstärkung der beruflichen Weiterbildung/Verbesserung der Produktivität (Französisches
Modell) durch kostenlose Weiterbildungsmaßnahmen (bis 1500 Euro pro Jahr). 1 % der
Lohnsumme wird in einen beruflichen Weiterbildungsfonds gezahlt woraus berufliche
Weiterbildungsmaßnahmen bezahlt werden. Nutzung des Bildungsurlaubs. So werden die
Unternehmen die Mitarbeiter verstärkt auf Fortbildung schicken, da sie sowieso über die
Bildungsumlage dafür bezahlen müssen und somit wenigstens etwas dafür zurückbekommen.
Heute wird das wenn Fortbildung aus der eigenen Tasche bezahlt werden muss zu wenig gemacht.
Es wird am falschen Ende gespart. Die OECD kritisiert Deutschland scharf wegen der mangelnden
beruflichen Weiterbildung.
8. Bei Rezessionen wie z.B. im Jahr 2009 wird der 5% Rentenpensionsfondssatz ausgesetzt und die
Lohnnebenkostengesamtbelastung sinkt von 42 % auf 37 %. So ist antizyklische Politik möglich.
9. Mehr als 20.000 Ingenieure und Naturwissenschaftler fehlen in Deutschland. Sogenannte MINT
Fächer Mindestens 10 %aller Studenten müssen das studieren, weil damit das Innovationspotential
steigt. Es muss ein Großstipendienprogramm aufgelegt werden um Studenten mit Abitur besser als
2,3 in diese Studienfächer zu bekommen. 700 Euro pro Monat, wie lange gezahlt wird wird analog
zu den Bafög Regelungen gehandhabt.
10. Abschaffung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung für die über 58 jährigen
Beschäftigten, damit es betriebswirtschaftlich sinnvoll ist diese Altersklasse weiter zu beschäftigen
bzw. wieder einzustellen.
11. Die Eigenkapitalquote muss durch steuerliche Besserstellung steigen. Einbehaltene Gewinne
werden mit 15 % besteuert. Ausgeschüttete Gewinne mit 25 % .=>Köperschaftssteuerlastschrift .
§ 34 a ESTG sinkt von 28,25% auf 25%. So gibt es die totale Gleichbehandlung zwischen
Personen und Kapitalgesellschaften nach Gewerbesteuerabschaffung.
12. Abschaffung der Erbschaftssteuer. So kommen reiche Familien wieder zurück und das
Vermögen bleibt erhalten. Die Abgeltungssteuereinnahmen, die wir für die
Krankenversicherung/Pflegeversicherung brauchen um die volle medizinische Versorgung und
Pflege zu gewährleisten und die Lohnnebenkosten zu senken werden dadurch stärker steigen.
13. Ausverkauf der deutschen Wirtschaft (Technologie) stoppen.
Begrenzung der Beteiligung von Ausländern an deutschen Firmen von 25% auf 15% um
Technologieabwanderung zu verhindern. Beispiele Roboterhersteller Kuka, und
Spezialmaschinenherstellers Aixtron. Bis jetzt können Übernahmen nur verhindert werden wenn die
„öffentliche Ordnung oder Sicherheit“ Deutschlands gefährdet“ ist. Dies muss auf „wenn
allgemeine Deutsche Interessen tangiert sind“ erweitert werden.
Die EU Kommission wie auch das Bundeswirtschaftsministerium sind nicht in der Lage den
Ausverkauf der deutschen Wirtschaft zu stoppen.
http://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/gabriel-macht-front-gegen-firmenuebernahmendurch-chinesische-investoren--128994154.htm
-----------------------------------------------------------------------13. Durch die starke Familienförderung wird eine dauerhafte Rezession durch Arbeitskräftemangel
in 15 bis 20 Jahren verhindert. Die Geburtenziffer ist 2009 auf 651.000 Kinder gesunken. (1990
waren es noch 905.675 Kinder) 2009 wurden 561.300 Ausbildungsverträge im Dualen System
abgeschlossen (2007 waren es noch 626.000). 423 398 waren als Erstsemester 2009 an einer
Hoch-oder Fachhochschule eingeschrieben. Das heißt 561.300 Duales System plus 423.398
Studenten= 984.698 Ausbildungsanfänger insgesamt. 984.698 Ausbildungsanfänger 2009 minus
651.000 Geburten 2009 ergibt in 15 bis 20 Jahren ein Mangel an Ausbildungskräften von 333.698.
Entweder durch Zuwanderung ersetzt oder Rezession.
http://www.stern.de/wirtschaft/news/kfw-warnt-vor-dauerstagnation-in-deutschland2068829.html
--------------------------------------------------------------------II. Arbeitsmarkt
1. Kein Kündigungsschutz mehr bei Neueinstellung von über 55 jährigen Arbeitslosen. Bei besserer
Auftragslage sollen gerade die Neu eingestellt werden.
2. Lohnzuschuss/Gutscheine von 50 % nach § 217 SGB III für Langzeitarbeitslose bzw.
Altbewerber um einen Ausbildungsplatz.
3. Bis 30 jährige die keine Berufsausbildung haben und Alg 2 bekommen müssen eine schulische
Berufsausbildung machen.
4. Leiharbeiter dürfen nicht weniger als 80% des Lohns der Festangestellten bekommen. Nach 12
Monaten spätestens Gleichstellung mit Festangestellten. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 8,50
Euro (Staatlich definierte Sittenwidrigkeitsgrenze)
Branchenspezifische Mindestlöhne.
5. Um den Niedriglohn aufzustocken wird die Arbeitnehmersparzulage verdoppelt. D.h. die
Sparzulage beträgt 40 Prozent der vermögenswirksamen Leistungen, auf maximal 800 € jährlich
bzw. 18 Prozent der vermögenswirksamen Leistungen, auf maximal 940 € jährlich.
http://www.vermoegenswirksameleistungen.eu/arbeitnehmersparzulage/vermoegensbildungsgesetz/
siehe 5. Vermögensbildungsgesetz §13
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vermbg_2/gesamt.pdf
Das ist wichtig um das endsparen der niedrigen Einkommen zu verringern.
Siehe Link der TU Chemnitz http://www.tuchemnitz.de/wirtschaft/vwl2/downloads/material/Sparquoten.pdf
6. Arbeitslose müssen sich bei Leiharbeitsfirmen anmelden, weil viele Arbeitgeber die offenen
Stellen dem Arbeitsamt nicht melden.
7. Die Arbeitslosen müssen nach den Bedürfnissen am Arbeitsmarkt (Zeitarbeitsfirmen) qualifiziert
werden. Wer eine Qualifikationsmaßnahme macht bekommt auch länger AlG 1 bezahlt. Deshalb ist
es erforderlich eine arbeitsmarktverwertbare Qualifikationsoffensive (z.B. LKW Führerschein,
Gabelstaplerführerschein, Schweißerschein, Wachmannausbildung, Umschulungen damit die leeren
Ausbildungsplätze besetzt werden usw.) in Höhe von 5,6 Milliarden Euro durchzuführen, damit die
Arbeitslosigkeit sinkt. Deshalb wird der Arbeitslosenversicherungsbeitragssatz von 3,3 % auf 4 %
erhöht. Sollte die Offensive Erfolg haben
kann der Satz wieder gesenkt werden.
8. Starke Förderung von Integrationsbetrieben. 5 Milliarden Euro statt 1,1 Milliarden Euro, die nicht
aus Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt werden, werden in
Integrationsbetriebe/Behindertenwerkstädten investiert, damit Benachteiligte Langzeitarbeitslose
wieder in den Arbeitsprozess integriert werden können.
Das Arbeitsförderungsgeld wird von 26 Euro monatlich auf 100 Euro monatlich erhöht. Der Wille
zur Arbeit muss honoriert werden. Somit ist der Abstand zu Arbeitslosengeld 2 auch größer.
Arbeitsförderungsgesetz https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/43.html
9. Abschaffung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung für die über 58 jährigen
Beschäftigten, damit es betriebswirtschaftlich sinnvoll ist diese Altersklasse weiter zu beschäftigen
bzw. wieder einzustellen.
10. Entgegenwirken des Ärztemangels durch mehr Studienplätze und bessere Bezahlung der
Landärzte. Monetäre und Nichtmonetäre Anreize schaffen um mehr Menschen für die Kranken- und
besonders Pflegeberufe zu finden. Sollte dies nicht gelingen wäre es sinnvoll zur Heranführung
junger Menschen in diese Berufe ein allgemeines Pflichtjahr für Männer und Frauen einzuführen.
Dies kann auch durch Wehrdienst abgeleistet werden.
III. Familienpolitik
Es werden pro Jahr 500.000 Kinder in Deutschland zu wenig geboren um die Alterspyramide zu
erhalten und 333.698 Ausbildungsanfänger fehlen. Die Geburtenziffer ist 2009 auf 651.000 Kinder
gesunken. (1990 waren es noch 905.675 Kinder) 2009 wurden 561.300 Ausbildungsverträge im
Dualen System abgeschlossen (2007 waren es noch 626.000). 423 398 waren als Erstsemester
2009 an einer Hoch-oder Fachhochschule eingeschrieben. Das heißt 561.300 Duales System plus
423.398 Studenten= 984.698 Ausbildungsanfänger insgesamt. 984.698 Ausbildungsanfänger 2009
minus 651.000 Geburten 2009 ergibt in 15 bis 20 Jahren ein Mangel an Ausbildungskräften von
333.698. Entweder durch Zuwanderung ersetzt oder Rezession
Eine Frau bekommt im Durchschnitt 1,41 Kinder. (Fertilität) Wir wollen durch folgende Maßnahmen
erreichen, dass Frauen im Durchschnitt mindestens 1,8 Kinder bekommen.
Derzeitiger Stand Platz 197 von 222
https://www.cia.gov/library/publications/the-worldfactbook/rankorder/2127rank.html?countryName=Germany&countryCode=gm®ionCode=eur&ra
nk=197#gm
Das soll so erreicht werden
1. Elterngeld/Erziehungsgeld
Es wird wahlweise Erziehungsgeld von 1.300 Euro 24 Monate lang für Deutsche oder 120 % des
Nettolohns (Maximum 3000 Euro monatlich) für 12 Monate Elterngeld für Deutsche bezahlt. Hier
das aktuelle Bundeselterngeldgesetz
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=93110.html
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung2/Pdf-Anlagen/beeg-fuer-geburten-bis2012,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
altes Erziehungsgeldgesetz
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundeserziehungsgeldgesetz
2. Verdopplung des Kindergeldes
§ 66 Einkommenssteuergesetz dann geändert
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__66.html
(1) Das Kindergeld beträgt monatlich für erste und zweite Kinder jeweils 380 Euro, für dritte
Kinder 392 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 442 Euro.
(2) Das Kindergeld wird monatlich vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem die
Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, bis zum Ende des Monats, in dem die
Anspruchsvoraussetzungen wegfallen.
Die Leistung wird nur gezahlt, wenn die Früherkennungsuntersuchungen U 1 bis U 11 gemacht
werden. So kann Kindesmissbrauch besser erkannt werden.
Die Problematik des Kinderzuschlages wird gelöst.
Der Kinderzuschlag von 160 Euro pro Kind ist ein Anreizkiller mehr zu arbeiten oder dass der
Partner auch arbeitet.
Beispiel: Eine Familie mit 3 Kindern wo der Mann arbeitet bekommt 480 Euro Kinderzuschlag. Nun
möchte die Frau nachdem die Kinder größer sind wieder arbeiten gehen und verdient angenommen
nur 1500 Euro Brutto im Monat. Damit wird die Höchsteinkommensgrenze überschritten und die
480 Euro Kinderzuschlag plus weitere Vergünstigungen wie Busfahrkarte zur Schule umsonst fallen
weg. (Wenn zusätzlich Wohngeld bezogen wurde auch das noch).
Das ist der totale Arbeitsanreizkiller.
Dadurch dass das Kindergeld verdoppelt wird kann der Kinderzuschlag abgeschafft werden und das
Problem ist gelöst.
Hier der Auszug zum Kinderzuschlag von der Arbeitsagentur.
https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/FamilieundKinder/Kinder
geldKinderzuschlag/Detail/index.htm?dfContentId=L60
…Gleichzeitig darf das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen (Bruttoeinkommen und –
vermögen gemindert um etwaige Abzugsbeträge) die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigen.
Die Höchsteinkommensgrenze setzt sich aus dem elterlichen Bedarf im Sinne der Regelungen zum
Arbeitslosengeld II und dem prozentualen Anteil an den Wohnkosten (Bemessungsgrenze) sowie
dem Gesamtkinderzuschlag zusammen
3. Verdopplung der Freibeträge § 32 Abs.6 Einkommensteuergesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html
(6) 1Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird für jedes zu berücksichtigende Kind des
Steuerpflichtigen ein Freibetrag von 4608 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes
(Kinderfreibetrag) sowie ein Freibetrag von 2640 Euro für den Betreuungs- und Erziehungs- oder
Ausbildungsbedarf des Kindes vom Einkommen abgezogen. 2Bei Ehegatten, die nach den §§ 26,
26b zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, verdoppeln sich die Beträge nach Satz 1,
wenn das Kind zu beiden Ehegatten in einem Kindschaftsverhältnis steht. 3Die Beträge nach Satz 2
stehen dem Steuerpflichtigen auch dann zu, wenn
1.
der andere Elternteil verstorben oder nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder
2.
der Steuerpflichtige allein das Kind angenommen hat oder das Kind nur zu ihm in einem
Pflegekindschaftsverhältnis steht
4. Ganztagsbetreuung
Eine kostenlose Ganztagsbetreuung wird eingeführt. So kann Beruf und Familie miteinander
verbunden werden.
5. Eigenheimzulage
http://www.gesetze-im-internet.de/eigzulg/__9.html
Wiedereinführung der Eigenheimzulage mit einer Kinderzulage von 2.500 Euro pro Kind jährlich 8
Jahre lang für Deutsche. Damit sollen sich die Familien Eigentum erwerben können. Mit
Mietzahlung hat eine Familie mit 3 Kindern auch mit Verdopplung des Kindergeldes nicht mehr
verfügbares Einkommen nach Wohnkosten als eine Hartz IV Familie. Dies hängt vor allem von der
Miethöhe ab.
Beispiel:
Regelsätze: Eltern 2 mal 364 Euro= 728 Euro + 1 Kind 12 Jahre =270 Euro + 1 Kind 14 Jahr 306
Euro + 1 Kind 16 Jahre= 306 Euro = 1610 Euro. (Gesamt) Regelsätze
Plus Miete die angemessen sein muss. Angemessene Kaltmiete ist z.B. im Landkreis München bis
1370 Euro + Neben-, Heiz- und Warmwasserkosten ca. 350 Euro =1720 Warmmiete
https://www.landkreis-muenchen.de/familie-gesellschaft-gesundheitsoziales/jobcenter/mietobergrenzen-im-landkreis-muenchen/
Regelsatz 1610 Euro + Warmmiete 1720 Euro= 3330 Euro Gesamtnettotransfer
20 Euro Stundenlohn bei einem Vollzeitjob 165 Stunden im Monat reichen nicht aus um auf den
Gesamtnettotransfer des Hatz IV Empfängers zu kommen.
6. Familienzuschlag
Der Familienzuschlag für Beamte wird auf 500 Euro erhöht.
7. Früherkennungsuntersuchung
Verpflichtung zur U1 bis U11 Früherkennungsuntersuchung, damit Missbrauch erkannt wird.
Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht in solchen Fällen. Die Bürger dürfen nicht wegschauen.
Ansonsten werden sie bestraft.
Es wird damit in der Familienpolitik Einkommensgerechtigkeit hergestellt.
IV. Umweltpolitik/Energiepolitik
1. KFZ Steuer nach Schadstoffausstoß, Rußfilter für Dieselfahrzeuge
2. Einrichtung und Erhalt von Naturparks
3. Abschaffung der Kohlekraftwerke und Ähnliches.
Förderung der regenativen Energie durch Investitionszulagen und weniger durch
Einspeisesubventionen. Dann steigt der Strompreis kaum. Solaranlagepflicht auf Häusern wie in
Marburg geplant. Ausbau der Kraft-Wärmekopplung Netze.
4. An die Kläranlagen werden Biogasanlagen zur Wärme und Stromgewinnung angeschlossen.
5. Einführung einer Umweltabwrackprämie von 2.500 Euro. Wer ein 7 Jahre oder älteres Auto hat
bekommt beim Kauf eines Elektro Autos 2.500 Euro. Ohne Umweltabwrackprämie geht es kaum
voran!
Dann könnten mit Sicherheit Atomkraftanlagen und Kohlekraftwerke abgeschafft werden.
Weitere Möglichkeiten der Energiegewinnung erforschen.
V. Sozialversicherungspolitik (Rente, Krankenkasse, Pflege)
1. Einführung eines 5% Rentenpensionsfonds. Das Geld wird in einen MSCI World Aktienindex
angelegt und die Dividendeneinnahme den Rentenversicherungseinnahmen hinzugefügt.
Dividendenrendite ca 2,5 %
Nach 20 Jahren sind dann nach heutigem Geldwert 800 Milliarden Euro eingezahlt. Sollte es zu
einer Finanzkrise wie in Spanien kommen, wo 7 % Zinsen für die Staatsanleihen am Kapitalmarkt
gezahlt werden müssen, können die Aktien verkauft werden und die Rentenversicherungsanstalt
leiht dem Staat zu 7 % Zinsen Geld. Dadurch wird der Bundeszuschuss zu Rentenversicherung
stark sinken und das Haushaltsdefizit sinkt stark.
Die Wertpapiere dienen auch als Sicherheit so dass es erst gar nicht zu so hohen Zinsen kommen
würde. Die Ratingagenturen werden somit die Bonität auf höchste Qualität AAA raten.
Heute ist die Finanzierung der Rente wie folgt. Rentensumme ca. 240 Milliarden Euro. Davon 160
Milliarden Euro aus Beiträgen 2/3 und 1/3 aus Bundeszuschuss zur Rentenversicherung(Steuern)
80 Milliarden Euro.
Nach 20 Jahren wird mit Rentenpensionsfonds die Finanzierung der Rente ungefähr so
aussehen.(Nachheutigem Geldwert.)
24 Milliarden Euro kommen aus dem Rentenpensionsfonds 10 % (Neu) der Gesamtsumme.
80 Milliarden Euro Bundeszuschuss zur Rentenversicherung. 33 % (Unverändert) der
Gesamtsumme.
136 Milliarden Euro aus Rentenversicherungsbeiträgen Das sind 56 % (stark gesunken) der
Gesamtsumme.
Nach 120 Jahren ist das kleine Paradies erreicht. Dann sieht die Finanzierung der Rente nach
heutigem Geldwert wie folgt aus.
144 Milliarden Euro kommen aus dem Rentenpensionsfonds (60 %) der Gesamtsumme
0 Milliarden Euro Bundeszuschuss zur Rentenversicherung. 0 % (nicht mehr vorhanden in der
Gesamtsumme.
96 Milliarden Euro aus den Rentenversicherungsbeitragseinnahmen Das sind 40% der
Gesamtsumme.
So werden die weniger werdenden Beitragszahlungen durch weniger Beitragszahler durch den
Demografischen Wandel einigermaßen kompensiert.
Wichtig ist auch dass die Verfassungswidrigkeit der Rente, damit verhindert wird. Diejenigen die
nach 1970 geboren sind werden weniger an Rente ausgezahlt bekommen als diese eingezahlt
haben. Dies ist dann Verfassungswidrig. Dadurch dass bis 67 gearbeitet werden soll wird länger
und damit mehr eingezahlt, dass macht es erst verfassungswidrig.
Es muss jetzt und auch in 30 Jahren bis 66 grundsätzlich gearbeitet werden.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat vor zu starken Kürzungen
in der Rentenversicherung gewarnt.
Mi. 29.10.2003 - Es könnte verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen, wenn Beitragszahlungen und
Versicherungsleistungen in ein Missverhältnis geraten würden, sagte Papier zur Eröffnung der 35.
Richterwoche am Bundessozialgericht in Kassel. Auf das derzeit im Bundestag diskutierte
Rentenreformvorhaben der Bundesregierung ging er allerdings nicht direkt ein.
Das Verfassungsgericht habe seit 1980 in mehreren Entscheidungen den Eigentumsschutz bei
Renten und Rentenanwartschaften betont, sagte Papier. Das schließe Kürzungen zwar nicht aus.
Sie dürften jedoch nicht ein solches Ausmaß erreichen, dass die Rendite auf die eingezahlten
Beiträge auf Null oder sogar ins Minus sinke. Wegen des Bestandsschutzes sei auch ein
grundsätzlicher Systemwechsel zu einer steuerfinanzierten Grundversorgung nur für diejenigen
Menschen möglich, die noch keine Rentenbeiträge gezahlt und damit noch keine Ansprüche
erworben hätten.
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass es im kommenden Jahr keine Rentenerhöhung geben
wird. Zudem hat sie angekündigt, in einer umfassenden Rentenreform einen Faktor einzuführen,
der den Anstieg der Renten dämpft. Es sei bedenklich und eine faktische Entdemokratisierung,
immer öfter Expertengremien wie die Hartz- oder Rürup-Kommission einzusetzen, kritisierte
Papier. Diese demokratisch nicht legitimierten Kommissionen repräsentierten nicht nur
Sachverstand, sondern vor allem auch Lobby-Interessen. "Damit gewinnt ein sehr selektiver Kreis
von Personen zu großen Einfluss." Denn die Gremien würden nicht einberufen, um die Grundlagen
für Entscheidungen zu erarbeiten, sondern ihnen werde faktisch die Entscheidung überlassen. Der
eigentlich zuständige Bundestag laufe so Gefahr, zur reinen Ratifizierungsinstanz.
Grundgesetzlicher Schutz der Renten - rentenreform-alternative.de
www.rentenreform-alternative.de
Einen großen Fonds gibt es auch in Norwegen. http://www.n-tv.de/wirtschaft/Dem-Staatsfondssei-Dank-Jeder-Norweger-ist-Kronen-Millionaer-article12049901.html
2. Verpflichtung zur 6 % Bruttoentgeldumwandlung mit 3,25% Mindestzins pro Jahr auf das
eingezahlte Kapital. Das Problem bei der Riesterrente ist, dass diese bei der Auszahlung besteuert
wird. Dies kann umgangen werden, wenn ins Ausland gezogen wird.
Wenn Renter das gemacht haben mussten diese ihre Förderbeiträge zurückbezahlen. Da hat der
EuGH geurteilt, dass die Fördergelder nicht zurückbezahlt werden brauchen. Die Bundesregierung
hat daurauf bis heute nicht reagiert.
Außerdem werden dort keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhoben. Es muss geprüft
werden, ob das doch geht.
3. Abführung der Abgeltungssteuer in die Krankenversicherung. Durch das immer reicher werden
der Bevölkerung wird die Einnahme stark steigen. Durch den Rentenpensionsfonds steigt die Rente
stärker und somit auch die Krankenversicherungseinnahme.
Durch diese Maßnahmen kann heute wie auch im Jahr 2050 mit 66 Jahren in Rente gegangen
werden. Macht man den 5% Rentenpensionsfondssatz und die 6% Bruttoentgeldumwandlung nicht,
muss laut OECD bis 72 und laut Deutsche Bundesbank bis 73 gearbeitet werden.
Volle medizinische Leistungen können gewährleistet werden, da durch den Rentenpensionsfonds
die Rente stärker steigt als ohne und dadurch auch die Kranken- und
Pflegeversicherungseinnahmen steigen. Dadurch dass die Bevölkerung immer reicher wird steigt
die Abgeltungssteuereinnahme die in die Kranken-und Pflegeversicherung fließt. (Durch
Abschaffung der Erbschaftssteuer wird dies noch verstärkt.) Auf die Auszahlung der
Bruttoentgeldumwandlung werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig. (Wie bei der
Betriebsrente auch)
Die Gesamtbelastung bei den Sozialversicherungsabgaben darf 43% nicht übersteigen und liegen
nach derzeitiger Berechnung bei 42%. Im Einzelnen bedeutet dies.
1. Rentenversicherungssatz 16%
2. Rentenpensionsfondsatz 5%
3. Krankenversicherungssatz 15%
4. Arbeitslosenversicherungssatz 4%
5. Pflegeversicherungssatz 2%
--------------------------------------------------------------------6. Gesamtbelastung 42%
Heute beträgt der Rentenversicherungssatz 19,9 %. Er soll 16 % betragen. Das macht eine
Mindereinnahme von ca. 32 Milliarden Euro aus. Da die Renten erst mit 66 Jahren ausgezahlt
werden sollen werden ca. 30 bis 35 Milliarden Euro eingespart. Das heißt der Bundezuschuss zur
Rentenversicherung bleibt unverändert. Der Arbeitslosenversicherungssatz beträgt derzeit 3,3 %.
Er soll 4 % betragen um die Bildungsoffensive zu finanzieren bis die Arbeitslosigkeit unter 3
Millionen Arbeitslose sinkt.
Das entspricht der Generationengerechtigkeit. Die jetzige Generation muss genauso lange arbeiten
wie die nächste Generation bei ungefähr gleicher Rentenhöhe. Bei Rezession wie 2009 wird der
Rentenpensionsfondsatz ausgesetzt und die Gesamtsozialversicherungsbelastung beträgt dann 37
% statt 42 %.
Es müssen Berufe festgelegt werden, wo nicht bis 66 gearbeitet werden kann. Hier kann auch
früher in Rente gegangen werden. Allerdings beträgt dann der Bruttoentgeldumwandlungssatz
nicht 6 %, sondern 8 %. Wer früher in Rente gehen kann hat einen Vorteil, hat aber den Nachteil 2
Prozentpunkte mehr zu bezahlen. Das ist Gerecht!
Desweiteren gibt es ganz tolle Nebeneffekte
1. Niedrige Zinsen
Sollte es zu einer Finanzkrise wie in Spanien kommen, wo 7 % Zinsen für die Staatsanleihen am
Kapitalmarkt gezahlt werden müssen, können die Aktien verkauft werden und die
Rentenversicherungsanstalt leiht dem Staat zu 7 % Zinsen Geld. Dadurch wird der Bundeszuschuss
zu Rentenversicherung stark sinken und das Haushaltsdefizit sinkt stark. Die Dividendenrendite
beträgt ca. 3 %. Daraus ergibt sich dann eine höhere Rendite von 7 % minus 3 % von 4 %. Bei
1.000 Milliarden Euro (Fondvermögen) würde dann der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung
40 Milliarden Euro weniger sein.
Die Wertpapiere dienen auch als Sicherheit so dass es erst gar nicht zu so hohen Zinsen kommen
würde. Die Ratingangenturen werden somit die Bonität auf höchste Qualität AAA raten.
Somit sinken die Staatsausgaben durch niedrigere Zinsen.
2. Antizyklische Wirtschaftspolitik ist möglich
Bei Rezessionen wie z.B. im Jahr 2009 wird der 5% Rentenpensionsfondssatz ausgesetzt und die
Lohnnebenkostengesamtbelastung sinkt von 42 % auf 37 %. So
ist antizyklische Politik möglich.
3. Kriegsfall Militäretat
Sollte zu einem Kriegsfall in 20 Jahren kommen muss der Militäretat von derzeit 33,258 Milliarden
Euro extrem erhöht werden.
Dann müsste der Pensionsfonds verkauft werden und die Bundeswehr könnte 2 Jahre lang mit
jeweils 400 Milliarden Euro aufgerüstet werden.
4. Durch die Beteiligung an Unternehmen ist es möglich Einfluss auszuüben um diese mit ihrem
Körperschaftssteuersitz ins Inland zu bekommen. Es findet eine Sozialisierung statt.
VI. Sonstiges
1. Statt für Verteidigung 2,0 des BIP ausgeben, lieber nur 1,6% des BIP. Lieber 0,4% des BIP mehr
für BND BKA, LKA und Justiz ausgeben, da die Bundeswehr im Inneren nicht eingesetzt werden
kann und die Gefahren eher im Nachrichtendienst und Kriminalität liegen. Zu meinem Schutz darf
die Bundesehr eingesetzt werden. Das ist eine Ausnahme
Der alte Vorschlag war. (2% und nicht 1,4 % des BIP für Verteidigung. So sieht es der Nato
Vertrag vor.) Dann kann auch die Bundeswehr ihre Aufgaben besser wahr nehmen.) Die
Geheimdienste müssen ihre Daten austauschen können. Mehr Personal für einen legalen
kontrollierten Überwachungsstaat. Beendigung des illegalen Überwachungsstaates
2. Es wird nach dem Völkerrecht gehandelt. Ein friedliches miteinander angestrebt.
3. Staatsangehörigkeitsrecht nach Abstammungsprinzip. Das was vor 2000 galt.
4. Nach geänderten § 7 Abs. 2 Ausländergesetz werden kriminelle Ausländer und die Ausländer die
Alg2/Sozialhilfe bekommen abgeschoben. Das gilt auch für EU Bürger. Das Ausländergesetz ist
2005 abgeschafft wurden. Wir führen es wieder geändert ein.
http://www.aufenthaltstitel.de/auslg.html#7
5. 25% Mindestkörperschaftssteuersatz und 40% Mindestspitzensteuersatz ab einem Einkommen
von 60.000 Euro in der EU. So wird Steuerdumping vermieden. Sozialstaatsprinzip in der EU. Durch
die Freizügigkeit, Niederlassungsfreiheit und niedrige soziale Standards in der EU entsteht das
Steuerdumping. Somit hat Deutschland einen Nachteil. Wenn das nicht geändert wird treten wir
aus der EU aus.
6 .Breitensport und Spitzensport werden stark gefördert. Dies ist gut für die Volksgesundheit und
bessere Ergebnisse bei Olympischen Spielen. Dies ist auch wichtig für das Ansehen eines Landes.
200 Millionen Euro Zuschuss für die Deutsche Sporthilfe und 100 Millionen Euro Zuschuss für die 39
Sportschulen
https://www.sporthilfe.de/
7. Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Niederlassungsfreiheit der ab 2004 zur EU gekommen
Staaten wird wieder abgeschafft.
8. Abschaffung der kalten Progression, indem der Tarif jedes Jahr vom Eingangssteuersatz bis zum
Spitzensteuersatz in der Höhe der Inflationsrate erhöht wird.
9. Zahl der Obdachlosen muss verringert werden. Diese sind wieder stark am Steigen.
Deshalb müssen an die Integrationsbetriebe/Behindertenwerkstätten Wohnheime integriert und
ausgebaut werden.
Wieder Fuss zufassen bedeutet einer regelmäßigen Arbeit nachzugehen und in einem Wohnheim
welches zum Integrationsbetrieb/Behindertenwerkstatt gehört untergebracht zu werden.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/36350/umfrage/anzahl-der-wohnungslosen-indeutschland-seit-1995/
10. Mehr Geld für die Verbesserung des Unterrichtes/ Finnland (Pisastudie Platz Nummer 1) ist das
Vorbild
a. Es müssen 500 Euro pro Lehrer im Jahr in die Lehrerfortbildung investiert werden. Derzeit sind
es 45 Euro. http://www.gew-bildungsmacher.de/fileadmin/freie_files/Schullexikon/Fortbildung.pdf
b. Es müssen um die Qualität zu prüfen Unterrichtskontrollen durchgeführt werden.
Dies wird in Finnland so gemacht. Auch in einigen selbständigen Schulen wird damit angefangen
das zu machen.
11. Gründung eines Europäischen Währungsfonds oder die europäische Investitionsbank mit
Eigenkapital stärken.
Die Gelder können aus dem ESM entnommen werden oder
EZB Änderung des EZB Gesetzes, damit das möglich ist.
A: Die EZB verkauft für 100 Milliarden Euro Goldreserven. Diese 100 Milliarden dienen als
Eigenkapital für einen Europäischen Währungsfonds EWF/ Europäische Investitionsbank mit
Bankenlizenz, die die Staatsanleihen von den Staaten zu Wertpapierpensionssatz derzeit 0,75 %
plus 4 % Risikovorsorgeaufschlag = 4,75 % aufkauft und direkt vergibt. Er würde damit den
Internationalen Währungsfonds IWF ablösen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Währungsfonds (Unter Einhaltung von Reformauflagen
wie bei der Troika heute) Heute nennt man das ESM. Dieser kann später zu einer Europäischen
Kreditanstalt für Wiederaufbau umgebaut werden. In Deutschland gibt es die KfW zur
Wirtschaftsförderung.
B: Der Gewinn der Europäischen Zentralbank fließt zu 100 % statt zu 25 % in die Rücklagen,
womit neue Goldreserven aufgebaut werden müssen.
10. Die Finanzverwaltung die von den Bundesländern gemacht wird wird an den Bund übertragen.
Die Länder sparen beim Personal bei der Betriebsprüfung und Finanzverwaltung, weil die Masse der
Mehreinnahmen durch bessere Bekämpfung der Steuerhinterziehung in den Länderfinanzausgleich
fließen und es sich nicht lohnt für die Länder dieses Personal einzustellen. Es wird auch als
Standortvorteil angesehen, wenn wenig geprüft wird. Das muss aufhören.
http://www.dstg.de/archive/153/+%22Das+Geld+liegt+auf+der+Stra%C3%9Fe+und+wird+man
gels+Personal+nicht+eingesammelt%22.html
VII. Finanzierung dieser gigantischen Veränderung. Die Veränderung bei Familie, Forschung und
Entwicklung, Abschaffung der Gewerbesteuer bei Inlandseinkommenssteuersitz, die Senkung des
Rentenversicherungsbeitragssatzes kosten viel Geld. Dies soll so finanziert werden.
1. Erhöhung des Steuerlineartarifs beginnend mit 17%; 26,97% und endend bei 45 % heute 14%
bis 42 % (ohne Reichensteuer)(dann Abschaffung der Reichensteuer 45%) Grundsteuerfreibetrag
9.000 Euro.
oder
vereinfachtes Steuersystem mit den Steuersätzen 14%,26%, 42% statt 12% ,24%,36%
Darüber muss noch abgestimmt werden.
2. Körperschaftssteuersatz bei thesaurierten Gewinnen beträgt 15% und bei ausgeschütteten
Gewinnen 25% =>Körperschaftssteuerlastschrift; §34 a Senkung von 28,25 % auf 25 % Somit
gibt es eine Gleichbehandlung von Personen und Kapitalgesellschaften. Die Einnahmen der
Körperschaftssteuerlastschrift werden zur Gegenfinanzierung der Gewerbesteuerabschaffung
verwendet. Die Gewerbesteuerabschaffung bei der Personengesellschaft wird durch nicht mehr
Abzugsmöglichkeit des bis zu 3,8 fachen der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer
gegenfinanziert, weil die Gewerbesteuer nicht mehr da ist. Daraus folgt eine höhere
Einkommensteuereinnahme.
3. Auszahlung der Rente mit 65. Dadurch reduziert sich der Bundeszuschuss zur
Rentenversicherung um ca. 35 Milliarden Euro und die Senkung des Rentenversicherungssatzes auf
von 19,9% auf 16% ist möglich.
4. Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 22% (in der Haushaltssituation des Jahres 2016 reichen auch
20%) bzw. 10%.
5. Konsequente Schattenwirtschaft/Steuerhinterziehungsbekämpfung
6. Besteuerung nach Staatsangehörigkeitsprinzip. D.h. Differenz geht an Deutschland.
(Amerikanische Prinzip) Beispiel Spitzensteuersatz Kanton Zug 22 % Deutschland 42 % gehen 20
% nach Deutschland.
7. Einführung einer 2 % Lohnsummensteuer.Jeweils 1% für die kostenlose berufliche Weiterbildung
und 1 % um den 25 % Investitionzuschuss für Forschung und Entwicklung zu finanzieren.
Mehreinnahmen von 15 bis 20 Milliarden Euro durch
8. Änderung von Artikel 108 Abs. 2 GG
Die Finanzverwaltung die von den Bundesländern gemacht wird wird an den Bund übertragen. Die
Länder sparen beim Personal bei der Betriebsprüfung und Finanzverwaltung, weil die Masse der
Mehreinnahmen durch bessere Bekämpfung der Steuerhinterziehung in den Länderfinanzausgleich
fließen und es sich nicht lohnt für die Länder dieses Personal einzustellen. Es wird auch als
Standortvorteil angesehen, wenn wenig geprüft wird. Das muss aufhören.
http://www.dstg.de/archive/153/+%22Das+Geld+liegt+auf+der+Stra%C3%9Fe+und+wird+man
gels+Personal+nicht+eingesammelt%22.html
9. Durch die starke Exportförderung wird die Umsatzsteuereinnahme/
Einfuhrumsatzsteuereinnahme steigen und den Haushalt über die Einnahmeseite steigern, während
die Pensionsfonds und Stiftung des öffentlichen Rechts das über die Ausgabenseite machen. Der
Renten- und Beamtenpensionsfonds führt dazu dass Vermögenswerte geschaffen werden, die den
Schulden als Sicherheit dienen. Deswegen gibt es sehr niedrige Zinsen, weil es keine
Risikoaufschläge gibt. (Siehe Japan
Mit freundlichen Grüßen der Schwarz-Weißen Gründer heute MTP