Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
114 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
14.06.17, 13:17
Aktualisiert
14.06.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 23.05.2017
- Die Bürgermeisterin Az: SW 31
Nr. der Ratsdrucksache: 745-X/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
27.06.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Herstellung einer Straßenbeleuchtung in Teilen der Bachstraße (Nr. 22-52) in Kirspenich
hier: Neue Erkenntnisse
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Berichterstatter/in: Herr Schäfer / Herr Klein
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( x ) Kosten €: 28.000
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( x ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
( x ) Deckung: Beitragseinnahmen 22.400 €
( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 745-X/Z-1
1. Sachverhalt:
Antragsgemäß hat die Verwaltung dem zuständigen Ausschuss den SPD-Fraktionsantrag vom
26.01.2017 unter dem Tagesordnungspunkt „Herstellung einer Straßenbeleuchtung in Teilen der
Bachstraße (Nr. 22-55) in Kirspenich“ vorgelegt, damit dieser beschließen möge, unter Beteiligung
der Anwohner, dort eine Straßenbeleuchtung zu errichten, bzw. zumindest eine Beleuchtung des
Wendehammers zu realisieren.
Im Stadtentwicklungsausschuss am 14.03.2017 wurde, belegt durch RD 745-X, der Beschluss
gefasst, im Rahmen einer Anliegerversammlung, den betroffenen Anwohnern den von diesen zu
erbringenden Kostenanteil für eine Beleuchtungsanlage nach dem Stand der Technik von immerhin 28.000 € vorzustellen, deren Sicht der Dinge zu eruieren und letztlich ein Anliegervotum zu der
Maßnahme einzuholen.
Im Zuge der Vorbereitung einer Anliegerversammlung ging bei der Verwaltung eine von allen Anliegern vor dem Wendehammer unterzeichnete Erklärung ein, mit den Aussagen, die Anlieger
halten die Herstellung einer Straßenbeleuchtung in dem genannten Teilstück der Bachstraße für NICHT erforderlich,
LEHNEN eine Kostenbeteiligung zur Herstellung einer Straßenbeleuchtung AB und
SIND NICHT BEREIT, private Grundstücksflächen zur Errichtung von Straßenlaternen zur
Verfügung zu stellen bzw. entsprechende Grunddienstbarkeiten eintragen zu lassen.
Die fehlenden Erklärungen der Grundstückseigentümer am Wendehammer wurden daraufhin von
der Verwaltung schriftlich angefordert. Erfragt wurde,
ob eine Anliegerversammlung gewünscht wird,
ob die Herstellung der kompletten Beleuchtung des Stichweges bei Kosten von rd.
28.000 € gewünscht wird, bzw.
ob die Errichtung einer solarbetriebenen Einzelleuchte im Wendehammer, mit Kosten
von rd. 3.500 €, gewünscht wird.
Auch diese Fragen wurden nunmehr von allen Anliegern des Wendehammers in allen Punkten
ablehnend beantwortet.
Somit ist die Beschlusslage hinfällig, da ein eindeutiges Anliegervotum bereits dokumentiert ist.
Vor diesem Hintergrund obliegt es den Ausschussmitgliedern, über die Herstellung der Straßenbeleuchtung in besagtem Stichweg zu entscheiden.
Angemerkt sei an dieser Stelle, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung über jeden einzelnen Bauantrag in diesem Straßenabschnitt, die Verwaltung natürlich die straßenmäßige Erschließung der
Grundstücke bekundet hat, also das Vorhandensein der Teileinrichtungen Fahrbahn, Straßenentwässerung und Straßenbeleuchtung, bzw. den unbedingten Willen, diese zeitnah herzustellen.
Sollte dennoch davon weiterhin abgesehen werden, kann es ein probates Mittel zur Verbesserung
der Ausleuchtung sein, private Wandleuchten mit Bewegungsmeldern zu installieren, die jeglichen
Passanten zugute kommen würden.
Des Weiteren führt die Antragstellerin in ihrer Begründung aus, dass besagter Stichweg - insbesondere im Bereich des Wendehammers - nicht nur von Anwohnern, sondern auch von vielen
Radfahrern und Fußgängern, die den Erftbegleitweg nutzen, in Anspruch genommen wird.
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2. Rechtliche Würdigung
Für die mit der erstmaligen Anbringung der Beleuchtung aus 4 Straßenlaternen im Stichweg verbundene Verbesserung der Straße(anlage) sind gem. § 8 KAG NRW und §§ 1 ff Straßenbaubeitragssatzung Anliegerbeiträge zu erheben.
Nach § 4 Abs.3 Straßenbaubeitragssatzung tragen die Anlieger 80 % (=22.400,00 €) des Aufwandes. Nach der vorgenommenen überschlägigen Ermittlung beläuft sich der Beitrag auf rd. 3,80 €
pro m² beitragspflichtige Fläche.
Dies entspricht nicht der Intention der Anlieger.
3. Finanzielle Auswirkungen
Da die Stadt die Kosten einzelner Straßenleuchten separat nicht über Anliegerbeiträge abrechnen
kann, ist zur Refinanzierung der Solarleuchte (Alternative) im Bereich der Wendeanlage eine vertragliche Erklärung zur Kostenübernahme durch die unmittelbaren Anlieger erforderlich.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Dem Anliegerwunsch entsprechend schlägt die Verwaltung vor, auf jegliche Installation einer
Straßenbeleuchtung im Stichweg der Bachstraße (Nr. 22-52) inklusive Wendehammer in Kirspenich zu verzichten.