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Beschlussvorlage (Bauliche Entwicklung im Bereich Iversheim - Auf der Kumm hier: Vorstellung des Bebauungskonzeptes, Durchführung der Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
14.06.17, 13:17
Aktualisiert
14.06.17, 13:17
Beschlussvorlage (Bauliche Entwicklung im Bereich Iversheim - Auf der Kumm
hier: Vorstellung des Bebauungskonzeptes, Durchführung der Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bauliche Entwicklung im Bereich Iversheim - Auf der Kumm
hier: Vorstellung des Bebauungskonzeptes, Durchführung der Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 13.06.2017 - Die Bürgermeisterin Az: 61-26-20 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 783-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 27.06.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauliche Entwicklung im Bereich Iversheim - Auf der Kumm hier: Vorstellung des Bebauungskonzeptes, Durchführung der Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 783-X 1. Sachverhalt: Der Flächennutzungsplan stellt im Anschluss an die vorhandene Bebauung im Bereich der Straße „Auf der Kumm“, noch eine größere zusammenhängende Wohnbaufläche dar. Aufgrund des Bauinteresses einzelner Grundstückseigentümer in diesem rückwärtigen Bereich, wurde die Entwicklung weitere Baumöglichkeiten im Stadtentwicklungsausschuss vom 29.11.2016 beraten. Ergebnis war, dass die zur Einleitung der bauleitplanerischen Schritte erforderlichen Unterlagen zur weiteren Beschlussfassung erarbeitet werden sollen. Diese Unterlagen liegen nun vor. Beigefügt erhalten Sie ein Bebauungskonzept für die betreffenden Grundstücke in diesem Bereich. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans soll die offene Bauweise (Einzelhäuser und Doppelhäuser) festgesetzt werden. Damit fügt sich die Bauweise des neuen Baugebietes in die örtliche Situation ein und deckt zudem auch den Bedarf an Wohnungsbau. Auf dem Flurstück Nr. 248 ist derzeit kein Baufenster vorgesehen, da der Eigentümer kein Interesse an der Bebauung seines Grundstückes hat. Die Erschließung des Gebietes ist über die parallel zur Bundesstraße verlaufenden Wegeparzellen in Verlängerung der Straße „Auf der Kumm“ geplant. Details zur Erschließung werden im Rahmen eines Erschließungsvertrages mit den Grundstückseigentümern geregelt. Die Kosten hierfür sind von den Antragstellern zu übernehmen. Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die vorgelegten Planungen. Im Weiteren sind nun die Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 2. Rechtliche Würdigung Bauleitplanverfahren werden auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für die bauleitplanerischen Schritte incl. notwendiger Gutachten sind von den Antragstellern zu übernehmen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsmöglichkeiten und möglichen Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Es werden zusätzliche Baugrundstücke für junge Familien bzw. sonstige Bauwillige geschaffen. 7. Beschlussvorschlag: Auf der Basis der beigefügten Planunterlagen sind die Verfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.