Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
14.06.17, 13:17
Aktualisiert
14.06.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 13.06.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 61-26-20 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 783-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
27.06.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauliche Entwicklung im Bereich Iversheim - Auf der Kumm
hier: Vorstellung des Bebauungskonzeptes, Durchführung der Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1
und § 4 Abs. 1 BauGB
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 783-X
1. Sachverhalt:
Der Flächennutzungsplan stellt im Anschluss an die vorhandene Bebauung im Bereich der Straße
„Auf der Kumm“, noch eine größere zusammenhängende Wohnbaufläche dar.
Aufgrund des Bauinteresses einzelner Grundstückseigentümer in diesem rückwärtigen Bereich,
wurde die Entwicklung weitere Baumöglichkeiten im Stadtentwicklungsausschuss vom 29.11.2016
beraten. Ergebnis war, dass die zur Einleitung der bauleitplanerischen Schritte erforderlichen Unterlagen zur weiteren Beschlussfassung erarbeitet werden sollen. Diese Unterlagen liegen nun
vor.
Beigefügt erhalten Sie ein Bebauungskonzept für die betreffenden Grundstücke in diesem Bereich. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans soll die offene Bauweise (Einzelhäuser und Doppelhäuser) festgesetzt werden. Damit fügt sich die Bauweise des neuen Baugebietes in die örtliche Situation ein und deckt zudem auch den Bedarf an Wohnungsbau.
Auf dem Flurstück Nr. 248 ist derzeit kein Baufenster vorgesehen, da der Eigentümer kein Interesse an der Bebauung seines Grundstückes hat.
Die Erschließung des Gebietes ist über die parallel zur Bundesstraße verlaufenden Wegeparzellen
in Verlängerung der Straße „Auf der Kumm“ geplant. Details zur Erschließung werden im Rahmen
eines Erschließungsvertrages mit den Grundstückseigentümern geregelt. Die Kosten hierfür sind
von den Antragstellern zu übernehmen.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die vorgelegten Planungen. Im
Weiteren sind nun die Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1
BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
2. Rechtliche Würdigung
Bauleitplanverfahren werden auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die bauleitplanerischen Schritte incl. notwendiger Gutachten sind von den Antragstellern zu übernehmen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsmöglichkeiten und
möglichen Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen
Belangen abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Es werden zusätzliche Baugrundstücke für junge Familien bzw. sonstige Bauwillige geschaffen.
7. Beschlussvorschlag:
Auf der Basis der beigefügten Planunterlagen sind die Verfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB durchzuführen.