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Beschlussvorlage (RD 783-X - Anlage 3 - Begründung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
1,9 MB
Datum
27.06.2017
Erstellt
14.06.17, 13:17
Aktualisiert
14.06.17, 13:17

Inhalt der Datei

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 88 „Auf der Kumm“, Ortsteil Iversheim Vorentwurf Stand: Juni 2017 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 88 „Auf der Kumm“ Inhaltsverzeichnis 1. Planerfordernis......................................................................................... 1 2. Abgrenzung des Geltungsbereiches und Nutzung ............................... 1 3. Übergeordnete Planungen....................................................................... 2 3.1 Ziele der Raumordnung........................................................................................2 3.2 3.3 3.4 Flächennutzungsplan ...........................................................................................2 Landschaftsplan ...................................................................................................3 Verbindliche Bauleitplanung .................................................................................3 4. Städtebauliches Konzept......................................................................... 3 5. Ver- und Entsorgung................................................................................ 4 6. Begründung der geplanten Festsetzungen und sonstiger Planinhalte . ................................................................................................................... 4 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 Art der baulichen Nutzung (§9 (1) Nr. 1 BauGB) ..................................................4 Maß der baulichen Nutzung (§9 (1) Nr. 1 BauGB)................................................4 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen Bauweise .......................................4 Überbaubare Grundstücksfläche..........................................................................4 Stellplätze, Garagen, Carports sowie Nebenanlagen (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB).........4 7. Auswirkungen der Planung ..................................................................... 5 8. Umweltauswirkungen............................................................................... 5 1 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 88 „Auf der Kumm“ 1. Planerfordernis Die Stadt Bad Münstereifel beabsichtigt, gemeinsam mit einer Eigentümergemeinschaft, die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Bereitstellung von Wohnbauflächen in Iversheim im Bereich Auf der Kumm. Die Fläche liegt südöstlich der Landesstraße L 194 und ist im Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel als Wohnbaufläche dargestellt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll der nach wie vor bestehenden Nachfrage nach Wohngrundstücken für den Familienhausbau nachgekommen werden. Teilflächen möchten die Eigentümergemeinschaft für den Eigenbedarf bebauen. 2. Abgrenzung des Geltungsbereiches und Nutzung Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 88 „Auf der Kumm“ im Ortsteil Iversheim wird begrenzt von der Bundesstraße B 51 im Nordwesten, der Wegeparzelle „Auf der Kumm“ im Süden und den tiefen baulich genutzten Grundstücken entlang des Arloffer Weges. Konkret umfasst der Geltungsbereich die Grundstücke Gemarkung Iversheim, Flur 2, Nr. 228, 229, 230, 231, 232, 259, 264, 252 (teilweise), 267 und 248 mit einer Größe von rd. 6.750 qm. Abb.: Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 88 Das Gebiet ist im Wesentlichen gärtnerisch, meist als Rasen oder Wiese mit Baumbeständen (Obstgehölze) genutzt. 1 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 88 „Auf der Kumm“ Abb.: Luftbild (Geobasisdaten Land NRW, Bonn) 3. Übergeordnete Planungen 3.1 Ziele der Raumordnung Die Ziele der Landesplanung sind konkretisiert im Regionalplan, Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt - Region Aachen -, 2003. Iversheim ist im gültigen Regionalplan nicht als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt, d.h. es handelt sich nach der Definition der Landesplanung um einen so genannten Ort im Freiraum. 3.2 Flächennutzungsplan Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel stellt für das Untersuchungsgebiet „W – Wohnbaufläche“ dar. Abb.: Auszug aus dem Flächennutzungsplan 2 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 88 „Auf der Kumm“ 3.3 Landschaftsplan Das Plangebiet ist vom Landschaftsplan Bad Münstereifel erfasst. Festsetzungen werden jedoch nicht getroffen. Nördlich der Landesstraße L 194 grenzt Naturschutzgebiet DE-5406301 „Eschweiler Tal und Kalkkuppen“ an. Das Naturschutzgebiet wird überlagert durch FFH-Gebiet. Abb.: Auszug aus dem Landschaftsplan 3.4 Verbindliche Bauleitplanung Für den Bereich des Plangebietes besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan. 4. Städtebauliches Konzept Die Erschließung des Gebietes ist über die parallel zur Bundesstraße verlaufenden Wegeparzellen in Verlängerung der Straße „Auf der Kumm“ geplant. Abb.: Städtebauliches Konzept 3 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 88 „Auf der Kumm“ Ausgehend vor der Wegeparzelle sind im Südosten 3 Wohngrundstücke vorgesehen, die über einen Privatweg erschlossen werden. Die weitere Bebauung ist zur bestehenden Wegeparzelle orientiert. 5. Ver- und Entsorgung Die Ver- und Entsorgung des Gebietes erfolgt über Anschluss eine die bestehenden Infrastruktureinrichtungen. 6. Begründung der geplanten Festsetzungen und sonstiger Planinhalte 6.1 Art der baulichen Nutzung (§9 (1) Nr. 1 BauGB) Die nähere Umgebung des Plangebietes ist durch Wohnnutzungen geprägt. Auch das Plangebiet soll dem Wohnen dienen. Daher werden die für eine Bebauung vorgesehenen Flächen im Bebauungsplan nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung als Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO festgesetzt. Im gesamten Plangebiet werden die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht Bestandteil des Bebauungsplans. Der Ausschluss erfolgt aufgrund des regelmäßig verursachten erhöhten Verkehrsaufkommens und der damit verbundenen Immissionsbelastungen für das Wohngebiet und die angrenzenden Wohngebiete. Darüber hinaus würde insbesondere der Flächenbedarf von Tankstellen und Gartenbaubetrieben dem zukünftig gewünschten Gebietscharakter zuwiderlaufen. 6.2 Maß der baulichen Nutzung (§9 (1) Nr. 1 BauGB) Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl (GRZ), die Anzahl der Vollgeschosse und die Höhe der baulichen Anlagen bestimmt. Die GRZ wird mit 0,4. Die Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung gem. § 17 BauNVO für Allgemeine Wohngebiete werden damit ausgeschöpft. Zugelassen wird eine Bebauung mit bis zu zwei Vollgeschossen. Zusätzlich soll eine maximale Gebäudehöhe von 9,0 m über Bezugspunkt zugelassen werden. Der Bezugspunkt (m über NHN) wird im weiteren Verfahren bestimmt. 6.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen Bauweise Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wird die offene Bauweise (Einzelhäuser und Doppelhäuser) festgesetzt. Damit fügt sich die Bauweise des neuen Baugebietes in die örtliche Situation ein und deckt zudem auch den Bedarf an Wohnungsbau. 6.4 Überbaubare Grundstücksfläche Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen nach § 23 Abs.1 BauNVO zukünftig in der Rechtsfassung des Bebauungsplanes festgesetzt. 6.5 Stellplätze, Garagen, Carports sowie Nebenanlagen (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB) Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) sollen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen, d.h. im seitlichen Bauwich zugelassen werden. Da Garagen jedoch einen geschlossenen Kubus darstellen werden diese aus Gründen des Straßenbildes nicht vor der straßenseitigen Baugrenze zugelassen. Im Bereich der Garagenzufahrt muss der 4 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 88 „Auf der Kumm“ Abstand zwischen der Garage und der Straßenbegrenzungslinie mindestens fünf Meter betragen, um dort eine entsprechende Pkw-Aufstellfläche zu erhalten. Die hintere Baugrenze darf überschritten werden. Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 1 BauNVO sollen in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen bis zu einer Größe von maximal 50 cbm umbauter Raum zugelassen werden. Durch diese Begrenzung soll ein weitgehender Erhalt des nicht überbauten Freiraumes erreicht werden. 7. Auswirkungen der Planung Die Auswirkungen der Planung werden im weiteren Verfahren durch gutachterliche Untersuchen ermittelt und in die Planung eingestellt. 8. Umweltauswirkungen Eine detaillierte Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt im noch zu erstellenden Umweltbericht im weiteren Verfahren. Erforderliche Fachgutachten, u.a. zum Schallschutz, zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, sowie zum Artenschutz, werden noch erarbeitet. Eine bereits durchgeführte, erste Begehung zum Artenschutz (Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten, Bonn) kommt zu folgendem Ergebnis: „Es handelt sich um große meist als Rasen oder Wiese/Weide genutzte Gartenflächen. Die Gehölzbestände stellen zum einen ältere Obsthochstämme und zum anderen junge Kultur-obstbäume und Einzelbäume dar. Eine erste Inspektion der Obstbäume, die allesamt in einem ungünstigen bis schlechten Pflegzustand aber weitgehend vital sind, zeigte eine Nutzung der Höhlungen durch Kohlmeisen. Weitere aktuelle oder alte Brut-, Nistplätze wurden nicht beobachtet. Eine Bedeutung als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte für planungsrelevante Vogelarten erscheint unwahrscheinlich. Die Bedeutung des Plangebietes als Übertagungs-, Sommerquartier oder Jagdgebiet für Fledermäuse wird noch untersucht. Die gefundenen Höhlen und Astabbrüche bzw. Rindenabrisse sind als Winterquartiere ungeeignet, da nicht frostsicher. Bad Münstereifel, Juni 2017 gez.: Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath 5