Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
88 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
14.06.17, 13:17
Aktualisiert
14.06.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 01.06.2017
- Die Bürgermeisterin Az: SW 31
Nr. der Ratsdrucksache: 826-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
27.06.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Anlegen einer signalgesteuerten Fußgängerquerungshilfe über die L 11 im Einmündungsbereich der Hardtburgstraße in Kirspenich
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Berichterstatter/in: Herr Klein / Herr Schäfer
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 826-X
1. Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit der Erschließung des Neubaugebietes Hardtburg soll zur Sicherheit der
Fußgänger eine signalgesteuerte Fußgängerquerungshilfe über die L 11 im Einmündungsbereich
der Hardtburgstraße in Kirspenich zum Anschluss an die bereits vorhandene fußläufige Verbindung in die Bonner Straße angelegt werden.
Zum besseren Verständnis sind in der Anlage ein entsprechendes Luftbild sowie Fotos von der
derzeit gegebenen Situation beigefügt.
In einem vor der Sitzung anberaumten Ortstermin soll mit den Ausschussmitgliedern die bestmögliche und sicherste Variante vor Ort beraten werden.
Die Kosten der Maßnahme werden laut Erschließungsvertrag vom Erschließungsträger übernommen.
2. Rechtliche Würdigung
keine
3. Finanzielle Auswirkungen
Die anfallenden Kosten werden vom Erschließungsträger übernommen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die von den Ausschussmitgliedern favorisierte Lösung wird die Verwaltung in Abstimmung mit
dem Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie dem Straßenverkehrsamt des Kreises Euskirchen
und unter Einbeziehung des Erschließungsträgers umsetzen.