Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
97 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
11.05.17, 13:16
Aktualisiert
21.06.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 03.05.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 60.2 Sh
Nr. der Ratsdrucksache: 571-X/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
16.05.2017
Stadtentwicklungsausschuss
27.06.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauanträge für das Flurstück Gemarkung Arloff, Flur 9, Flurstück 264, Im Baist 1 und Antrag nach § 24 GO NRW
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Die Mittel stehen haushalts( )
rechtlich zur Verfügung
( )
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( ) Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 571-X/Z-1
1. Sachverhalt:
Beigefügt erhalten Sie u. a. einen Antrag gem. § 24 GO NRW.
Für das Grundstück Im Baist 1, Burg Kirspenich wurde im September 2016 das Einvernehmen zu
mehreren Bauvorhaben (Anbau von 4 Überdachungen, Errichtung Weinkeller, Nutzungsänderung
Büro in Gastronomie, erweiterte Nutzung Tanzsaal, Neubau eines Geräteschuppens und Vergrößerung Parkplatz) erteilt.
Auf die detaillierten Ausführungen der Ursprungs-Ratsdrucksachen Nr. 571-X wird verwiesen.
Zwischenzeitlich erfolgte eine Umplanung der Maßnahmen:
Auf den Weinkeller im Untergeschoss wird verzichtet. Ein Eingriff in den Boden erfolgt somit nicht.
Anstelle dessen ist im Erdgeschoss der Vorburg ein Weinlager auf 38 m² geplant.
Ansonsten finden innerhalb der Gebäude kleinere Veränderungen statt und es entfällt ein Vordach
im Bereich zwischen Vorburg und Nebentrakt.
Die wesentliche Änderung ist eine Standortverschiebung des Schuppens mit zusätzlicher Errichtung einer Lärmschutzwand. Auch sind nun 2 gegeneinander laufende Pultdächer (versetztes Satteldach) mit Dachneigungen von 15° bzw. 33° geplant. Größe, Baumasse sowie die Fassadengestaltung des Schuppens bleiben weitestgehend unverändert. Es ist eine Traufhöhe von 4,40 m
und eine Firsthöhe von 7,72 m vorgesehen.
Der Schuppen soll als Abstellfläche für Fahrzeuge (Traktor, Rasenmäher, Anhänger und Kleingeräte) genutzt werden. Zudem ist vorgesehen, hier einen Technikraum mit Trafostation unterzubringen.
Die geplanten 52 Stellplätze, wovon bereits 23 bestehen, sollen hinter diesem neuen Schuppen
angelegt werden. Hierdurch ergibt sich ein deutlich größerer Abstand von Parkplatzrand zur vorhandenen Wohnbebauung. Die neu geplante Anordnung sowie auch das Gebäude mit angrenzender Lärmschutzwand selbst sind weitere Maßnahmen zum Lärmschutz.
Die Umplanung folgert u. a. aus dem zwischenzeitlich vorliegenden schalltechnischen Gutachten,
welches zur weiteren Lärmreduzierung diesen neuen Standort entlang der Straße „Im Baist“ aufgezeigt hat.
Die neuen Antragsunterlagen wurden grundsätzlich mit dem Fachamt erörtert. Das geplante Neben- und Wirtschaftsgebäude „Schuppen“ liegt in einem burgentypischen Distanzraum und ist in
diesem Bereich des Burgareals durchaus möglich.
Zudem ergibt sich noch eine verbesserte Abschirmwirkung zur bestehenden Wohnbebauung hin.
Aus denkmalpflegerischer Sicht kann zu den v. g. Umplanungen nebst Standortverschiebung des
Schuppens das Benehmen hergestellt werden. Die Details der Ausführung (z. B. Farb- und Materialwahl) sind noch mit der Unteren Denkmalbehörde (Stadt) und dem Fachamt abzustimmen.
Hinsichtlich einer möglichen Hochwasserproblematik prüft der Kreis Euskirchen als zuständige
Behörde ebenfalls den vorliegenden Antrag und wird entsprechend hierzu Stellung im Verfahren
nehmen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Burg Kirspenich liegt im Innenbereich gem. § 34 BauGB. Neben einer Wohnbebauung sind
hier landwirtschaftliche Hofstellen vorhanden, zu denen neben den Wohngebäuden auch Scheunen, Schuppen und Ställe gehören.
Der beantragte Schuppen fügt sich nach Art, Umfang und Gestaltung in diese, in der Nachbarschaft vorhandenen Strukturen ein.
Die Kriterien des § 34 BauGB sind somit erfüllt; aus städtebaulicher und planungsrechtlicher Sicht
bestehen keine Bedenken, so dass das Einvernehmen gem. § 36 BauGB hierzu erteilt werden
kann.
Aus denkmalpflegerischer Sicht wird dem Vorhaben grundsätzlich zugestimmt: Die Details der
Ausführung bedürfen noch der Abstimmung.
Seite 3 von Ratsdrucksache 571-X/Z-1
3. Finanzielle Auswirkungen
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4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
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5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
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6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
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7. Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu den vorgelegten Bauanträgen für das Grundstück Gem.
Arloff, Flur 9, Flurstück Nr. 264 – Bad Münstereifel-Kirspenich, Im Baist 1 – wird erteilt.