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Mitteilungsvorlage (Regelung der Nachfolge für einen ausgeschiedenen Stadtverordneten )

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
82 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
29.06.17, 13:16
Aktualisiert
29.06.17, 13:16
Mitteilungsvorlage (Regelung der Nachfolge für einen ausgeschiedenen Stadtverordneten  ) Mitteilungsvorlage (Regelung der Nachfolge für einen ausgeschiedenen Stadtverordneten  )

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 26.06.2017 - Die Bürgermeisterin Az: 13-23-55 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 847-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Rat 11.07.2017 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Regelung der Nachfolge für einen ausgeschiedenen Stadtverordneten __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Der Stadtverordnete Prof. Dr. Uwe Schmidt hat am 14.06.2017 durch schriftliche Erklärung gegenüber der Wahlleiterin die Niederlegung seines Ratsmandates zum Ablauf des 30.06.2017 erklärt. Herr Prof. Dr. Schmidt hat gemäß der Reserveliste der UWV zur Kommunalwahl 2014 keinen gebundenen Vertreter. Auf der Reserveliste der UWV Bad Münstereifel ist Herr Andreas Bühl, Nöthen, Hohner Weg 20, als nächster freier Reservelistenbewerber aufgeführt. Daher habe ich als Nachfolger für Herrn Prof. Dr. Schmidt aus der Reserveliste des UWV-Ortsverbandes Bad Münstereifel, Herrn Andreas Bühl, Nöthen, Hohner Weg 20, 53902 Bad Münstereifel, festgestellt. Herr Bühl hat die Annahme des Mandats hier am 22.06.2017 erklärt. Da Herr Bühl bereits als sachkundiger Bürger Mitglied im Stadtentwicklungsausschuss des Rates ist, ist die erforderliche Verpflichtung schon erfolgt. Seite 2 von Ratsdrucksache 847-X 2. Rechtliche Würdigung Gem. § 45 Kommunalwahlgesetz NRW hat die Bürgermeisterin als Wahlleiterin festgestellt, dass nach der Reserveliste des UWV-Ortsverbandes Bad Münstereifel für die Kommunalwahl 2014 aufgrund der Mandatsniederlegung des Herrn Prof. Dr. Uwe Schmidt als Reservelistennachfolger Herr Andreas Bühl als Nachfolger für Herrn Prof. Dr. Uwe Schmidt in den Rat der Stadt Bad Münstereifel nachrückt. Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW werden die Stellvertreter des Bürgermeisters und die übrigen Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Diese wurde jedoch bereits aufgrund der Mitgliedschaft als sachkundiger Bürger Stadtentwicklungsausschuss des Rates vorgenommen. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Das Verfahren ist gem. Kommunalwahlrecht zwingend vorgeschrieben. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine