Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
82 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
29.06.17, 13:16
Aktualisiert
29.06.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.06.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 13-23-55 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 847-X
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Sitzungsfolge
Termin
Rat
11.07.2017
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Regelung der Nachfolge für einen ausgeschiedenen Stadtverordneten
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Berichterstatter/in: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
_________________
Bürgermeisterin
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1. Sachverhalt:
Der Stadtverordnete Prof. Dr. Uwe Schmidt hat am 14.06.2017 durch schriftliche Erklärung gegenüber der Wahlleiterin die Niederlegung seines Ratsmandates zum Ablauf des 30.06.2017 erklärt.
Herr Prof. Dr. Schmidt hat gemäß der Reserveliste der UWV zur Kommunalwahl 2014 keinen gebundenen Vertreter. Auf der Reserveliste der UWV Bad Münstereifel ist Herr Andreas Bühl,
Nöthen, Hohner Weg 20, als nächster freier Reservelistenbewerber aufgeführt. Daher habe ich als
Nachfolger für Herrn Prof. Dr. Schmidt aus der Reserveliste des UWV-Ortsverbandes Bad Münstereifel, Herrn Andreas Bühl, Nöthen, Hohner Weg 20, 53902 Bad Münstereifel, festgestellt. Herr
Bühl hat die Annahme des Mandats hier am 22.06.2017 erklärt.
Da Herr Bühl bereits als sachkundiger Bürger Mitglied im Stadtentwicklungsausschuss des Rates
ist, ist die erforderliche Verpflichtung schon erfolgt.
Seite 2 von Ratsdrucksache 847-X
2. Rechtliche Würdigung
Gem. § 45 Kommunalwahlgesetz NRW hat die Bürgermeisterin als Wahlleiterin festgestellt, dass
nach der Reserveliste des UWV-Ortsverbandes Bad Münstereifel für die Kommunalwahl 2014
aufgrund der Mandatsniederlegung des Herrn Prof. Dr. Uwe Schmidt als Reservelistennachfolger
Herr Andreas Bühl als Nachfolger für Herrn Prof. Dr. Uwe Schmidt in den Rat der Stadt Bad Münstereifel nachrückt.
Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW werden die Stellvertreter des Bürgermeisters
und die übrigen Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Diese wurde jedoch bereits aufgrund der Mitgliedschaft als sachkundiger Bürger Stadtentwicklungsausschuss des Rates
vorgenommen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Das Verfahren ist gem. Kommunalwahlrecht zwingend vorgeschrieben.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine