Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
89 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
06.07.17, 13:16
Aktualisiert
06.07.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 04.07.2017
- Die Bürgermeisterin Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 849-X
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Beratungsfolge
Termin
Rat
11.07.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Fällen von Bäumen auf einer städt. Wegeparzelle
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Berichterstatter/in: Herr Schäfer
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 849-X
1. Sachverhalt:
Im Zuge der Erschließung des Neubaugebietes „An der Hardtburg“ in Kirspenich wird der Niederschlagswasserkanal bis zur Erft verlegt. Dieser Kanal soll über die Wegeparzelle Flur 2, Flurstück
833 verlegt werden. Bei Vermessungsarbeiten stellte sich heraus, dass durch einen Erdrutsch der
Weg vor Jahren versperrt wurde. Die Nutzer des Weges nutzten fortan das private Anliegergrundstück.(siehe beigefügte Anlagen).
Ferner wurden hier noch vier Pappeln, statt auf der forstwirtschaftlichen Parzelle, auf der angrenzenden städtischen Wegeparzelle gepflanzt.
Da jetzt drei der insgesamt vier Pappeln, sowie der Erdrutsch, sich auf der öffentlichen Wegeparzelle befinden, müssen drei der vier Pappeln gefällt und der Bewuchs auf der eigentlichen Wegefläche entfernt werden.
Dieser zeitnah vorzunehmende Eingriff wurde bei einem gemeinsamen Ortstermin am 04.07.2017
durch die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen genehmigt. Somit ist der zeitliche
Ablauf der Baumaßnahme nicht gefährdet. Die Verwaltung schlägt vor, gemäß der Genehmigung
durch die Untere Landschaftsbehörde, drei der vier Pappeln zu fällen und den Bewuchs zu entfernen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen liegt vor.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß der Genehmigung durch die Untere Landschaftsbehörde
des Kreises Euskirchen, drei der vier Pappeln zu fällen und den Bewuchs auf der Wegeparzelle zu
entfernen.