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Beschlussvorlage (Brennholzvermarktung im Forstbetrieb der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
114 kB
Datum
06.09.2017
Erstellt
24.08.17, 13:15
Aktualisiert
24.08.17, 13:15
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 07.08.2017 - Die Bürgermeisterin Az: 82-32-59 Nr. der Ratsdrucksache: 868-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel 06.09.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Brennholzvermarktung im Forstbetrieb der Stadt Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Seifert __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Forst ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 868-X 1. Sachverhalt: Der Forstbetrieb der Stadt Bad Münstereifel vermarktet jährlich eine Menge von ca. 4.000 Fm Laubbrennholz, wie nachstehende Übersicht verdeutlicht: 2012 2013 2014 2015 2016 2017 (10.07.) Ca 4.022 cbmF Ca 3.300 cbmF Ca 5.250 cbmF Ca 5.150 cbmF Ca 3.000 cbmF Ca 2.219 cbmF Die Zuständigkeit für die Vermarktung des Brennholzes liegt weitestgehend bei dem jeweiligen Revierleiter. Die Rechnungsstellung erfolgt zukünftig über das städtische Forstbetriebsbüro. Den Geldeingang überwacht die Buchhaltung, welche die Revierleiter und das Forstbetriebsbüro informiert. Das aktuelle System der Brennholzvermarktung funktioniert weitgehend reibungslos. Über die Vergabe von Brennholzmengen an Kleinabnehmer in Selbstwerbung (Kronen im Bestand) wird dem Wunsch der Bürgerschaft Rechnung getragen, dass die angeschafften Gerätschaften durch die Brennholzselbstwerber zum Einsatz kommen können, sofern Sie dafür legitimiert sind. Andererseits ist dadurch das Unfallrisiko erhöht und die Kontrolle durch den Revierleiter zeitlich aufwendig. Der Brennholzverkauf frei Weg an kleine und große Abnehmer wie auch auf dem Stock an große Abnehmer ist hingegen sehr effizient. Der Einfluss des Revierleiters auf den Käufer ist hierbei einfacher und weniger Zeit aufwendig. Die Verträge für Großabnehmer und Ausschreibungen frei Stock werden weiterhin vom Regionalforstamt (ReFoA) für den Forstbetrieb einvernehmlich verhandelt. 2. Rechtliche Würdigung Vertrag über Einzelleistungen mit dem ReFoA vom 2.7.2015, Entgeltordnung des Landesbetriebes Wald und Holz, Holzverkaufsvermittlung 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die großen kommunalen Forstbetriebe im Bereich des ReFoA sind in den letzten Jahren auf die ausschließliche frei Weg Vermarktung umgestiegen. Dadurch hat sich der Zeitaufwand der Revierleiter für die Brennholzbereitstellung und -vermarktung reduziert. Im Forstbetrieb der Stadt Bad Münstereifel wird bis auf weiteres den kleinbäuerlichen Strukturen und dem Wunsch der Bürgerschaft nach Selbstwerbung im Flächenlos entsprochen. Hierbei können die eigenen Gerätschaften entsprechend den PEFC-Vorschriften eingesetzt werden. Das Brennholz fällt überwiegend in schwachen Laubholzbeständen an, nach Laubholzeinschlägen oder Harvesteraufarbeitung in Beständen als Kronenrestholz und als Schlagabraum nach Flächenräumungen oder Läuterungsbeständen für Hackschnitzel. Die Verkaufsmöglichkeiten von Brennholz nach Herkunft entnehmen Sie bitte der Tabelle in der Anlage Vorgehensweise beim Verkauf:  An Großabnehmer erfolgt einerseits die Selbstwerbung/Ausschreibung (ReFoA) oder freihändige Vergabe und andererseits die Bereitstellung Frei Weg und Hackschnitzel über Rahmenverträge des ReFoA oder eigene Verträge.  An Kleinabnehmer/Endverbraucher (überwiegend aus dem Stadtgebiet Bad Münstereifel) erfolgt die Aufforderung zur Bestellung über die Veröffentlichung des Bestellformulars im Seite 3 von Ratsdrucksache 868-X Amtsblatt (s. Anlage) Der Besteller hat hier die gewünschte Menge, Sortiment und Herkunft anzugeben und bis 30.10. beim Revierleiter oder im Forstbetriebsbüro abzugeben. Bereitstellung Die Mengen frei Weg werden durch den Unternehmer entsprechend der Bestellliste aufgearbeitet, gerückt und gekennzeichnet. Die Zuteilung erfolgt in schriftlicher Form durch Zustellung der Rechnung und eines Lageplanes oder anlässlich möglichst eines einzigen Vorzeigetermins, bei dem die Rechnung an alle Käufer ausgehändigt wird. Die Selbstwerbungslose (Kronen im Bestand und gefälltes Holz) werden durch den Revierleiter im Bestand abgegrenzt, volumenmäßig erfasst und dem Käufer zugeteilt. Die Vorzeigung der Lose erfolgt anlässlich eines gemeinsamen Termins des Revierleiters mit möglichst vielen Käufern. Zeitraum für Aufarbeitung, Rücken und Abfuhr des Brennholzes sowie Abrechnung Die Aufarbeitung im Bestand (Kronen in Selbstwerbung und gefälltes Holz) und das Rücken sind möglichst bis Ende April abzuschließen. Die Abfuhr und Abrechnung erfolgen bis Ende Mai. Sortimente und Preise Die Preise werden, sofern keine Ausschreibung erfolgt, jährlich nach Marktpreisanalyse, Angebot und Nachfrage festgelegt und verstehen sich zuzüglich 5,5 % MwSt. Bei der Preisfindung wird vom Preis frei Weg für die Leitsortimente Buche und Eiche lang ausgegangen. Für Birke, Weide, Roterle, Pappel u. a. wird ein Preisabschlag individuell gewährt, sofern sie mengenmäßig nicht als mitgehend bezeichnet werden können und überhaupt anfallen. Nadelholz wird ebenfalls mit einem Preisnachlass verkauft, sofern es anfällt. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Der Brennholzverkauf soll künftig nach dem neuen Konzept erfolgen.