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Beschlussvorlage (Anlage 2 zu RD 868-X - Brennholzbestellformular)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
33 kB
Datum
06.09.2017
Erstellt
24.08.17, 13:15
Aktualisiert
24.08.17, 13:15
Beschlussvorlage (Anlage 2 zu RD 868-X - Brennholzbestellformular)

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Inhalt der Datei

X ■ Ä7 \ ?y .................................................... P E F C Bestellformular für Brennholz aus dem Forstbetrieb der Stadt Bad Münstereifel: An das Revier Nord/Mitte/Süd Herrn FAM _______________ Absender: Name: __ Straße: __ Ort Telefon: E-mail: Hiermit bestelle ich beim Forstbetrieb der Stadt Bad Münstereifel zu den allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für Holzverkäufe durch die Forstbehörden des Landes Nordrhein-W estfalen (VZH 76) folgendes Brennholz: Laubhartholz wie Buche oder Eiche: □ lang, frei Weg ca, Festmeter x 49,- € □ Kronenholz und liegendes Holz im Bestand sowie Läuterungsholz zur Aufarbeitung in Selbstwerbung ca,__________ Raummeter x 20,- € Nadelholz sofern anfallend: □ lang und kurz, frei Weg ca,___________ Festmeter x 32,- € □ Liegend im Bestand ca,___________ Raummeter x 10,- € Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 5,5 %. Ich erkenne mit meiner Unterschrift unter dieser Bestellung an, dass Brennholz im Wald nur aufarbeiten und Holz am Wegrand einschneiden darf, wer die Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang nachweisen kann. Der Brennholzbezieher trägt selber dafür Sorge, dass 1) die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden (u. a. persönliche Schutzausrüstung). 2) nur geeignete Geräte und Maschinen mit funktionssicheren, sicherheitstechnischen Einrichtungen eingesetzt werden, Rückegassen sind unbedingtzu beachten. Ich bestätige, dass ich vorgenannte Regeln und die Unfallverhütungsvorschriften beachte. Dies gilt auch für alle begleitenden Arbeitskräfte. Die Einhaltung wird zugesagt. Die Regeln für die Brennholzaufarbeitung in PEFCZertifizierten Wäldern sind bekannt und werden beachtet. Mir ist bekannt, dass Brennholz erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises abgefahren werden darf und die Vorgaben des Forstbetriebes in jeder Hinsicht einzuhalten sind. Die Aufarbeitung im Bestand und das Rücken sind möglichst bis Ende April abzuschließen. Abfuhr bis Ende Mai. Wander- und Reitwege dürfen nur bei trockenem Wetter befahren werden. Mögliche Wegeschäden, Fahrspuren etc. sind vom Verursacher zu beseitigen. Die Missachtung der vorstehenden Regeln führt zum sofortigen Ausschluss vom Brennholzbezug. Ein Entschädigungs- und/oder Ersatzanspruch gegen den Forstbetrieb besteht nicht. Die Haftung gegen den Forstbetrieb oder einen seiner Bediensteten ist nur im gesetzlichen Rahmen möglich. □ Ich willige ein, dass meine Daten für interne Zwecke durch die Stadt Bad Münstereifel gespeichert und verwendet werden. (Diese Angabe ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die Zuteilung von Brennholz.) Ort, Datum Unterschrift