Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
587 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
27.03.14, 15:05
Aktualisiert
27.03.14, 15:05
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Inhalt der Datei
8. Änderung des Flächennutzungsplanes
Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg,
Erweiterung Getreidelager RaiBa
Zusammenfassende Erklärung
Stand Satzungsbeschluss
Zusa FNP 0201.doc 26. Mrz. 2014
Inhaltsübersicht
1.
Städtebauliche Zielsetzungen
Seite 2
2.
Bebauungsplan Nr. 164 Erftstadt Gymnich, Kehler Weg
Seite 3
3.
Berücksichtigung der Umweltbelange / Ergebnis der Umweltprüfung
Seite 3
4.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Seite 4
4.1
Vorbemerkungen
4.2
Inhaltliche Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Anregungen
aus den anonymisierten Eingaben
4.2.1
FNP-relevante Eingaben
4.2.1.1 Städtebauliches Planerfordernis
4.2.1.2 Ortsbild (tlw.)
4.2.1.3 Wasserschutz (tlw.)
4.2.1.4 Einfluss auf sonstige Sachgüter (tlw.)
4.2.1.5 Sortiments- und Mengenentwicklung (tlw.)
4.2.1.6 Kritik an dem Bauleitplanverfahren (tlw.)
4.2.2
Nicht FNP-relevante Eingaben
4.2.2.1 Anregungen zu städtebaulichen Planinhalten des
Bebauungsplanes Nr. 164
4.2.2.2 Richtigstellung der Planung auf der Ebene der
Verbindlichen Bauleitplanung
4.2.2.3 Kritik an dem Bauleitplanverfahren
4.2.2.4 Nicht bebauungsplanrelevante Aspekte
4.3
Inhaltliche Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Anregungen
aus den nicht anonymisierten Eingaben
4.4
Zusammenfassung
5.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Seite 16
6.
Planungsalternativen
Seite 17
7.
Planverwirklichung
Seite 17
Seite 2 (17)
8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
Zusammenfassende Erklärung Stand Satzungsbeschluss
1. Städtebauliche Zielsetzungen
Dem Flächennutzungsplan ist gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) eine Zusammenfassende Erklärung beizufügen, woraus hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 164 berücksichtigt worden sind
und aus welchen Gründen die Planung nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht
kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Die gegenwärtige Situation der Warenabteilung der RaiBa am Kehler Weg ist dadurch gekennzeichnet, dass der bestehende Betrieb von der nächstgelegenen Wohnbebauung nur
durch einen schmalen Verbindungsweg getrennt wird. Praktisch handelt es sich also um ein
Nebeneinander von gewerblicher Nutzung und Wohnnutzung. Derartige Situationen werden
städtebaulich als Gemengelagen bezeichnet. Dabei ist für die planungsrechtliche Beurteilung von einem rechtmäßigen Bestand auszugehen. Daher ist auch in den Konstellationen
des unmittelbaren Nebeneinanders von gewerblicher und Wohnnutzung eine Stadt nicht
gehalten, alle Schritte zu unternehmen, um den Betrieb „wegzuplanen". Im Gegenteil: Die
Rechtsprechung betont immer wieder, dass auch in den Fällen dieser Art zugunsten eines
bestehenden Betriebes wegen des Gebots der Beachtung der Belange der Wirtschaft in § 1
VI Nr. 8 BauGB sowie des Eigentumsschutzes nach Art. 14 GG dessen Bestands- und Erweiterungsinteresse eingestellt werden muss. Ein solcher Betrieb kann verlangen, dass sein
Interesse an einer Kapazitätserweiterung zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit bei den
planerischen Entscheidungen der Kommune angemessen gewürdigt wird.
Es gibt somit den schützenswerten Belang eines genehmigten Betriebes, an seinem Standort zu verbleiben und diesen angemessen zu erweitern. Die planungsrechtliche Notwendigkeit der Alternativenprüfung beschränkt sich bei einem solchen Sachverhalt auf die Frage,
ob für die Erweiterungsfläche ein anderer, die umgebende Wohnnutzung weniger beeinträchtigender Standort in Betracht kommt. Von Seiten des Betriebes muss also dargelegt
werden, dass die Erweiterung des Geländes in eine andere Richtung nicht in Betracht
kommt, etwa mangels Verfügbarkeit der entsprechenden Flächen oder wegen der damit
verbundenen Erhöhung der Konfliktsituation hinsichtlich der benachbarten Wohnnutzung. Im
vorliegenden Fall bedarf es keiner Ermittlung hinsichtlich der Überprüfbarkeit anderer Flächen. Denn die Erweiterung in westlicher Richtung ist in jedem Fall sachlich angemessen,
wenn nicht sogar geboten, weil sich damit der Betrieb von der Wohnbebauung „fortbewegt".
Die Warenabteilung der Raiffeisenbank Gymnich eG (RaiBa) besteht seit Anfang der 1960er
Jahre am Kehler Weg. Das heute vorhandene Straßen und Wegenetz wurde auf der Basis
einer Flurbereinigung in den 1970er Jahren angelegt. Die Warenabteilung stand seinerzeit
"außerhalb". Die Wohnbebauung ist mit der Zeit an die Warenabteilung herangerückt.
Dadurch haben die Eigentümer eine durch ihren Standort vorbelastete Grundstückssituation
in Kauf genommen, um ihre Wohnhäuser zu realisieren. Erst hierdurch hat sich der Standort
zur Gemengelage entwickelt.
Aus der Zeit vor Einleitung der aktuellen Bauleitplanverfahren liegen keine Beschwerden
vor, die ein "spannungsgeladenes" nachbarschaftliches Verhältnis zwischen der RaiBa und
der Wohnnutzung hätten vermuten lassen. Es liegen keine betrieblichen Zustände vor, die
ein behördliches Einschreiten hätten veranlassen können.
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8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
Zusammenfassende Erklärung Stand Satzungsbeschluss
Naturgemäß kommt es insbesondere während der wenigen Wochen im Jahr umfassenden
Erntezeit zu einem erhöhten Betriebsaufkommen. Durch diese Vorbelastung unterscheidet
sich der Kehler Weg aufgrund der Entstehungsgeschichte der Wohnbebauung von "normalen" Wohngebieten. Hieraus resultiert das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Nach dem sogenannten Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG sind bei raumbedeutsamen Planungen die für eine bestimmungsgemäße Nutzung vorgesehenen Flächen einander
so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete so weit wie möglich vermieden werden. Diesem
Trennungsgebot kommt die Funktion einer Abwägungsdirektive zu. Bei der hier anstehenden Überplanung einer bestehenden Gemengelage beansprucht es aber nach ständiger
Rechtsprechung keine strikte Geltung. Denn in derartigen Situationen, die im Laufe der Jahre bzw. Jahrzehnte durch das Heranrücken der Wohnbebauung an den Betrieb gewachsen
sind, kann dann nicht nachträglich verlangt werden, diese Situation durch eine Bauleitplanung dergestalt aufzulösen, dass ein Abstand zwischen diesen Nutzungen etwa nach Maßgabe des Nordrhein-Westfälischen Abstandserlasses festgesetzt wird.
Bei der Planung für Gemengelagen findet Kapitel 2.2.2.1 des Abstandserlasses entsprechend Anwendung. Danach kann die Anwendung der Abstandsliste gemäß Abstandserlass
zu Schwierigkeiten führen, da bei den gewachsenen städtebaulichen Strukturen in Gemengelagen in der Regel örtlich vorhandene Schutzabstände nicht vergrößert werden können.
Entsprechend dem in den Grundsätzen der Bauleitplanung verankerten Verbesserungsgebot, insbesondere auch hinsichtlich des Immissionsschutzes, können im Einzelfall nicht jegliche Beeinträchtigungen durch Immissionen ausgeschlossen werden. Dies ist jedoch wegen
des Gebotes der gegenseitigen Rücksichtnahme vertretbar.
Vor diesem Hintergrund wurden der vorliegenden Planung folgende städtebaulichen Ziele
zugrunde gelegt:
Planungsrechtliche Sicherung des Standortes der Warenabteilung am Kehler Weg
Verbesserung der bestehenden Gemengelage-Situation, insbesondere in Bezug auf
Schall- und Staubbelastung der unmittelbaren Nachbarschaft, durch Verlagerung wesentlicher Betriebsprozesse auf die Erweiterungsfläche
Minimierung der durch die Erweiterung und zusätzliche Bodennutzung am Standort Kehler Weg entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaftsbild.
Ferner enthält der Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt einen Hinweis auf die Lage des
Plangebietes innerhalb des Schutzgebietes zur Grund- und Quellwassergewinnung.
Die Gegenüberstellung bisheriger Flächennutzungsplan-Ausschnitt / 08. Änderung stellt sich
wie folgt dar:
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8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
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2. Bebauungsplan Nr. 164 Erftstadt Gymnich, Kehler Weg
Die Verfahren zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 164 wurden parallel begonnen. Aufgrund der im Rahmen der Offenlage
zum Bebauungsplan Nr. 164 vorgetragenen Anregungen soll die konkrete Planung im Bereich der Erweiterungsfläche nochmals geändert werden. Dies betrifft insbesondere die Einplanung einer zusätzlichen Westeinfahrt und die hiermit verbundene Verschiebung der
Überbaubaren Grundstücksflächen.
3. Berücksichtigung der Umweltbelange
Dem Bebauungsplan Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager
RaiBa liegen folgende Gutachten zugrunde:
Umweltbericht, Büro für Landschafts- und Freiraumplanung LAB, November 2013
Verkehrsuntersuchung, VSU GmbH, 15.05.2012
Geräuschimmissions-Untersuchung, Gutachterlicher Bericht auf der Grundlage von Geräusch-Immissionsberechnungen nach DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" und DIN
45691 "Geräuschkontingentierung", ITAB, 21.05.2012
Gutachten über geotechnische Untersuchungen, TERRA Umwelt Consulting,
31.03.2012.
Ergebnis der Umweltprüfung
Das Plangebiet wird geprägt durch die bereits vorhandene Betriebsstätte der Warenabteilung der Raiffeisenbank Gymnich eG (RaiBa) im Osten sowie landwirtschaftliche Flächen im
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8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
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Norden, Westen und Süden. Die vorhandene Betriebsstätte ist bis auf kleine Teilflächen
komplett versiegelt. Unversiegelte Flächen befinden sich im Bereich der südlichen Lagerhalle. Im nördlichen Teil der Fläche stockt eine Stiel-Eiche (Quercus robur) mit geringem bis
mittlerem Baumholz. Die zu bebauenden Flächen werden derzeit ausschließlich als Pferdekoppel genutzt.
Der gesamte Landschaftsraum bietet potentielle Brutmöglichkeiten für Bodenbrüter wie Kiebitz, Feldlerche usw. Aktuell sind innerhalb des Raumes Vorkommen von der Grauammer
bekannt (Fundortkataster des LANUV, Kartierung von 2007). Die Art wurde im Rahmen der
Begehung im Umfeld des Standortes beobachtet. Aufgrund der intensiven Beweidung der zu
bebauenden Flächen ist eine Brut von bodenbewohnenden Arten innerhalb des Plangebietes unwahrscheinlich, sie kann aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Es besteht
deshalb die Gefahr, dass während der Bauzeit einzelne Individuen verletzt oder getötet werden können. Das gilt insbesondere für Nestlinge in den wenigen Tagen, in denen sie nicht
ausweichen können. Zur Vermeidung dieser Konflikte sind auf der Ebene der Verbindlichen
Bauleitplanung daher Maßnahmen zur Bauzeitenregelung vorgesehen worden. Fortpflanzungs- bzw. Ruhestätten anderer planungsrelevanter Tierarten sind nicht betroffen, ebenso
sind erhebliche Störungen im Sinne von § 44 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BNatschG ausgeschlossen.
Durch die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes werden somit keine Verbotstatbestände
von § 44 Abs. 1 BNatSchG vorbereitet, die auf der Ebene der Verbindlichen Bauleitplanung
nicht lösbar wären.
Aufgrund der geringen Reliefierung und der fehlenden Ausstattung mit gliedernden und belebenden Vegetationsstrukturen ist der Standort weithin einsehbar. Als sichtverschattende
Elemente kommen lediglich die vereinzelten Gehölzstrukturen sowie die landwirtschaftlichen
Gebäude in Frage.
Die konkrete Ausgestaltung der Städtebaulichen Zielsetzung der Verbesserung der vorhandenen Gemengelage durch die Reduzierung der Immissionen Schall und Staub an der Bestandsanlage erfolgt auf der Ebene der Verbindlichen Bauleitplanung. Ferner wird auf dieser
Ebene der Kompensationsbedarf für die Eingriffe in Natur und Landschaft festgesetzt.
Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sowie Kultur- und Sachgüter sind auch unter Berücksichtigung des in der Denkmalliste der Stadt Erftstadt geführten Wegekreuzes nicht zu
erwarten.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes die planungsrechtliche Grundlage für eine erhebliche Verbesserung der Umweltbelange darstellt.
4. Beteiligung der (anonymisierten) Öffentlichkeit
4.1 Vorbemerkungen
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 29. März 2011 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 164 Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, beschlossen.
Die Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde am 01. Februar 2012 in
Form einer Bürgerversammlung durchgeführt.
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8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
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Im Rahmen der Bürgerversammlung wurden die wesentlichen Planungsinhalte vorgestellt
und den Anwesenden Gelegenheit zu Fragestellungen gegeben. Die Wortbeiträge wurden in
einer Niederschrift festgehalten. Bei den Wortbeiträgen handelte es sich im Wesentlichen
um allgemeine Fragestellungen zur Planung, die direkt im Rahmen der Veranstaltung beantwortet wurden. Im Rahmen der Bürgerversammlung wurden keine Anregungen vorgetragen, die die Grundzüge der vorliegenden Planung berühren.
Als schriftliche Eingaben zur Frühzeitigen Bürgerbeteiligung liegen vier Eingaben vor. Diese
wurden seitens der Bürger zur Offenlage nochmals mit eingereicht und in diesem Rahmen
gewertet.
Die erste Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom 24.09. bis
23.10.2012 durchgeführt. In diesem Rahmen haben rd. 150 Bürger Anregungen gegen die
vorliegende Planung vorgetragen. Davon haben 123 Bürger ein Einheitsschreiben verwendet. 8 Bürger haben dieses Standard-Schreiben um persönliche Kommentare ergänzt.
Zudem liegen 19 individuelle Schreiben vor. Hierzu zählt auch ein Schreiben der so genannten Bürgerinitiative, das von 20 Bürgern unterschrieben wurde, von denen die meisten zum
Teil mehrere weitere Eingaben eingereicht haben.
Die Aussage der Bürgerinitiative, sie werde von 250 Bürgern unterstützt, lässt sich als Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht bestätigen. Die zur ersten Öffentlichkeitsbeteiligung eingereichten Unterschriftenlisten wurden im Zusammenhang mit der Frühzeitigen
Bürgerbeteiligung eingeholt. Da sich der Informationsstand der Bürger und die Planung bereits zur ersten Offenlage wesentlich geändert haben, ist eine Übertragbarkeit nicht möglich.
Daher bezieht sich im Folgenden die Bezeichnung "Bürgerinitiative" bzw. "Bürgerverein" nur
auf die entsprechenden Absender zur zweiten und dritten Offenlage.
Während der zweiten Offenlage wurden neben 106 Einheitsbriefen 19 individuelle Stellungnahmen eingereicht; während der aus formalen Gründen durchgeführten dritten Offenlage 34 Einheitsbriefen in zwei Varianten sowie 15 - zum Teil identisch mit den Stellungnahmen aus der 2. Offenlage - eingegangen sind. Die jeweiligen im Namen des Bürgervereines "Gymnich regt sich e.V." eingereichten Stellungnahmen wurden von 20 Bürger unterschrieben. Einzelne Bürger haben sich im Rahmen der einzelnen Offenlagen mehrfach beteiligt, im Rahmen der zweiten und dritten Offenlage bis zu 5 Einsendungen.
Aus Datenschutzgründen erfolgt die Behandlung der Bürgereingaben in für die Öffentlichkeit
anonymisierter Form.
Demgegenüber liegen folgende, die Planung befürwortende Eingaben vor
der RLV - Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V. / Kreisbauernschaft Köln/Rhein-ErftKreis e.V.,
die Ortsbauernschaft Gymnich sowie
von zahlreichen Befürwortern, die sich in entsprechende Unterschriftenlisten der RaiBa
eingetragen haben (1. Offenlage rd. 565, 2. Offenlage rd. 223, 3. Offenlage rd. 63).
Daneben hat sich im Rahmen der zweiten Offenlage auch eine Gruppe von 16 Gymnicher
Bürgern zu Wort gemeldet, die sich ihrerseits mit den Argumenten der Projektgegner auseinander gesetzt haben und diese ausdrücklich nicht teilen.
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8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
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4.2 Inhaltliche Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Anregungen
Zu den Eingaben der Öffentlichkeit liegt eine detaillierte Wertung vor. Die überwiegenden
Aspekte sind nicht Gegenstand der Vorbereitenden Bauleitplanung. Die vorgetragenen Anregungen lassen sich im Wesentlichen wie folgt gliedern:
1. FNP-relevante Eingaben
1.1 Städtebauliches Planerfordernis u.a.
1.2 Ortsbild
1.3 Wasserschutz
1.4 Einfluss auf sonstige Sachgüter
1.5 Sortiments- und Mengenentwicklung
1.6 Kritik an dem Bauleitplanverfahren (tlw.)
2. Nicht FNP-relevante Eingaben
2.1 Anregungen zu städtebaulichen Planinhalten des Bebauungsplanes Nr. 164
2.2 Richtigstellung der Planung auf der Ebene der Verbindlichen Bauleitplanung
2.3 Kritik an dem Bauleitplanverfahren
2.4 Nicht bebauungsplanrelevante Aspekte
4.2.1 FNP-relevante Eingaben
4.2.1.1 Städtebauliches Planerfordernis u.a.
Das städtebauliche Planerfordernis bzw. die städtebauliche Planungsgrundlage wird durch
folgende Aspekte in Frage gestellt:
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
Aspekte aus Eingaben
Notwendigkeit
Lage des Plangebietes (Siedlungsflächenentwicklung)
Auseinandersetzung mit Alternativstandorten
Siedlerweg als Alternativstandort
Brennpunkt / Konfliktpotenzial
keine Verbesserung für die Anwohner / Verschlechterung (der Wohnqualität)
Verbesserungsgebot
Zumutbarkeitsgrenze
Ortsfrieden
Verursacherprinzip
Gebietserhaltungsanspruch / Trennungsgrundsatz
Ziele der Stadtentwicklung von Erftstadt
Entwicklung (der Wohnbebauung) im Westen
von Gymnich
siehe beispielsweise ...
006.5, 007.13, 009.8, 010.1,
011.2, 012.3, 014.9, 015.9, 016.1,
019.1, 025.6, 026.2, 027.2, 028.1,
032.1, 033.3
004.3, 011.34, 025.11, 027.5
010.24, 011.19, 013.4, 016.8,
020.3, 028.1
005.03, 009.8
004.7, 009.7, 010.31,
010.8, 011.13, 011.33
010.31, 011.13
EB 01 (1. Variante), 025.1
010.6
014.2, 014.4
EB 12 (1. Variante), 011.22,
012.1, 013.2, 019.1
010.31, 011.23
011.3
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14
15
16
17
18
Schaffung eines Gewerbe-/Industriegebietes
Neuplanung, keine Erweiterung
Beurteilung der Gemengelage
Planungsrechtliche Einstufung Kehler Weg und
Neustraße
Betroffenheit der Anwohner an der Kerpener
Straße
005.1, 006.1, 010.3, 011.38,
020.1, 028.1
007.11, 008.1, 011.1
011.15ff.
004.1
Beurteilung der Eingaben:
Wie im Detail den Wertungen zu entnehmen ist, führen die vorgetragenen Anregungen nicht
zu einer Planänderung oder Einstellung des Verfahrens.
4.2.1.2 Ortsbild (tlw.)
Nr.
1
2
3
4
Aspekte aus Eingaben
siehe beispielsweise ...
Verschandelung / Beeinträchtigung des Orts- EB 03 (1. Variante), 011.26
bildes Gymnichs
Eingriff in das Landschaftsbild
008.17
Änderung Umweltbericht erforderlich
015.7
kein Einfügen
029.6
Beurteilung der Eingaben:
Wie im Detail den Wertungen zu entnehmen ist, führen die vorgetragenen Anregungen nicht
zu einer Planänderung oder Einstellung des Verfahrens.
4.2.1.3 Wasserschutz (tlw.)
Nr.
1
Aspekte aus Eingaben
siehe beispielsweise ...
Lage innerhalb der geplanten Wasserschutzzo- 011.34
ne III A
Beurteilung der Eingaben:
Wie im Detail den Wertungen zu entnehmen ist, führen die vorgetragenen Anregungen nicht
zu einer Planänderung oder Einstellung des Verfahrens.
4.2.1.4 Einfluss auf sonstige Sachgüter (tlw.)
Nr.
1
Aspekte aus Eingaben
siehe beispielsweise ...
starke Gefährdung von liebgewonnenen Bau- 010.11
denkmälern
Beurteilung der Eingaben:
Wie im Detail den Wertungen zu entnehmen ist, führen die vorgetragenen Anregungen nicht
zu einer Planänderung oder Einstellung des Verfahrens.
4.2.1.5 Sortiments- und Mengenentwicklung (tlw.)
Nr.
1
Stichworte aus Eingaben
zugehörige Wertungszeilen
Schaffung eines großflächigen Einzelhandels- 011.24
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8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
Zusammenfassende Erklärung Stand Satzungsbeschluss
betriebes / Vereinbarkeit der vorliegenden Planung mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Erftstadt
4.2.1.6 Kritik an dem Bauleitplanverfahren (tlw.)
Nr.
1
2
3
4
5
Aspekte aus Eingaben
Kritik am Ablauf des Bauleitplanverfahrens
Irreführende Bekanntmachungen im Zusammenhang mit der Präklusionsregelung
fehlende Auseinandersetzung mit Eingaben
keine vollständige Sachverhaltsermittlung
Verstoß gegen das Abwägungsgebot
siehe beispielsweise ...
013.1
020.19, 026.1
EB 11 (1. Variante), 014.12
012.8, 012.10, 013.2
EB 13 (1. Variante), 028.19
Beurteilung der Eingaben:
Wie im Detail den Wertungen zu entnehmen ist, führen die vorgetragenen Anregungen nicht
zu einer Planänderung oder Einstellung des Verfahrens.
4.2.2 Nicht FNP-relevante Eingaben
4.2.2.1 Anregungen zu städtebaulichen Planinhalten des Bebauungsplanes Nr. 164
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Aspekte aus Eingaben
Anordnung der Aufbauten
Anordnung der hohen Aufbauten (Silotürme,
Verladesilo, Getreideannahme)
Ausrichtung der Getreideannahme
Standort der mobilen Silokühlung
Plazierung der Einfahrt in nächstmöglicher Nähe
zum Wohngebiet
Anordnung der Waage(n)
Anordnung der Hallen und der Flächen zur Entladung von Lkws mittels Gabelstapler
Anordnung der Versickerungsfläche
Verbindung der Altanlage mit der Neuanlage
über Trogkettenförderer
Eingrünung zur Seite des Wohngebietes
4.2.2.2
siehe beispielsweise ...
011.49, 011.66 (Bestand)
011.50
011.55
011.57
011.58
011.59
011.60
011.61
011.62
011.63
Richtigstellung der Planung auf der Ebene der Verbindlichen Bauleitplanung
Verkehrsprognose
Nr.
1
2
3
Aspekte aus Eingaben
steigendes Verkehrsaufkommen
fehlerhafte Verkehrsprognose / nicht repräsentative Verkehrserhebung
unzureichende Verkehrserhebung - z.B. ohne
Berücksichtigung des Spielplatzes an der
Schützenstraße
siehe beispielsweise ...
EB 04 (1. Variante)
010.13, 011.77, 012.5, 013.6,
028.12
010.31
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8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
Zusammenfassende Erklärung Stand Satzungsbeschluss
4
5
6
7
8
9
10
11
11
schon heute hohes Verkehrsaufkommen
Großteil Schwerlastverkehr (der RaiBa)
Straßennetz nicht für Lkw-Verkehr geeignet
planungsbedingte verkehrliche Konsequenzen
(für Kehler Weg, Neustraße, Kohlstraße, Haagstraße, Kerpener Straße)
Steigerung der Unfallgefahr
fehlende Verkehrsberuhigende und Verkehrslenkenden Maßnahmen in der Schützenstraße
Aufweitung der Wirtschaftswege
Straßenabnutzung / Steigende Anliegerkosten
004.1, 023.1
001.5, 020.13
028.12
012.4
EB 07 (1. Variante), 001.5, 006.5
013.7, 020.13
019.3
EB 05 +06 (1. Variante), 004.3,
025.11
freizeitorientierter Nutzungsanspruch an das 003.11
vorhandene Wirtschaftswegenetz
Schallprognose
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
Aspekte aus Eingaben
Zunahme der Lärmimmissionen
siehe beispielsweise ...
EB 09 (1. Variante), 004.2, 006.2,
007.6
Lärmmessung an einem Tag sei Blendung
011.96
Emissionskontingente können Lärmimmissio- 012.10
nen nicht sachgerecht abfangen
Emissionskontingente für den Bestand hätten 012.12
keine Verbindlichkeit
gesundheitsschädliche Ausweitung der Be- 011.81
triebszeiten / Ausweitung der Betriebszeiten der
Getreideannahme im Neubaubereich bis weit in
die Nachtstunden
Überschreitung der Lärmimmissionsrichtwerte 011.86
im Nachtbetrieb
Betrieb der Lüftungs- und Kühlungsanlagen 011.86
rund um die Uhr
Überschreitung der Anzahl zulässiger Tage 011.87
Seltener Ereignisse (Bestandsanlage)
Infragestellung der Einhaltung der Richtwerte
011.85
Infragestellung der Schallbeurteilung (durch 012.10
gutachterliche Stellungnahme)
zu geringer Abstand zur Wohnbebauung
013.2
fehlende Lärmschutzmaßnahmen für die Be- 011.88
standsanlage
Leerwiegung der Erntefahrzeuge im neuen 011.91
Grundstücksbereich sei nicht durchsetzbar
Verwendung geräuscharmer Werkzeuge sei 011.92
nicht praktikabel
Beschränkung der Nettolaufzeit der Dieselga- 011.93
belstapler auf 2 Std. pro Tag sei nicht plausibel
durch Verkehr ausgelöster Schall
012.10, 013.7
offene Tore bei der neuen Annahme
025.8
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8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
Zusammenfassende Erklärung Stand Satzungsbeschluss
18
19
20
Ausrichtung der Tore an der neuen Annahme
Lage der Schallquellen
Windgeräusche
011.55
011.45
011.52
Staubprognose
Nr.
1
2
3
4
5
6
Aspekte aus Eingaben
fehlende Staubprognose / fehlende Messdaten
zur Staubentwicklung
massive Staubbelastung
falsche Darstellung der Situation an der Bestandsanlage
Anforderungen an Bestandsanlage
Forderung nach einer Staubabsaugung mit
entsprechender Filterung am bestehenden Silo
nicht geschlossene Tore an der Annahme
(Vergleich mit Standort Rommerskirchen,
Dürscheven u.a.)
siehe beispielsweise ...
010.20
EB 10 (1. Variante)
028.14
011.9
25.5
025.8
Sortiments- und Mengenentwicklung
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Aspekte aus Eingaben
Mengenentwicklung Bestand und Planung /
Beurteilung nach BImSchG
massive Vergrößerung
Sortimentsvergrößerung / negative Auswirkungen der Ausweitung des Sortiments
zusätzlicher Handel mit Gartenmarktartikeln
mehr Taubenfutter
negative Auswirkungen der Erhöhung der Lagerkapazitäten für Getreide am Standort
negative Auswirkungen der Erhöhung der Umschlagmengen am Standort Kehler Weg
Reduzierung der Annahme im Altbestand auf
10 % der bisherigen Annahmemenge falsch
fehlende Wirtschaftlichkeit - daher 3. Bauabschnitt vorprogrammiert
Zufahrt vom Siedlerweg
im Neubau zukünftig tonnenweise Lagerung
von Gift und Dünger
Bauern aus Aachen und Langerwehe
siehe beispielsweise ...
011.75, 020.14
EB 02 (1. Variante), 004.6, 011.31
011.80
025.6
008.24
011.67
011.70, 011.71
011.89
025.7
008.7
008.21
016.7
Ortsbild
Nr.
1
2
3
Aspekte aus Eingaben
Potthässlicher Anblick, potthässliche / unschöne Klötze
Industrielle Bauart der Aufbauten
Geschossigkeit Abrundungssatzung Neustraße
siehe beispielsweise ...
007.2
011.40
011.41
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8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
Zusammenfassende Erklärung Stand Satzungsbeschluss
4
5
Beeinträchtigung von Wohnräumen und Gärten
Ungünstige Anordnung der hohen Aufbauten
011.42
011.49
Schattenwurf
Nr.
1
2
3
4
5
Aspekte aus Eingaben
Verschattungen
Vergrößerung der Verschattung
erhebliche Schattungswirkungen bis zur kleinen Haagstraße
Verschattung der Häuser und Gärten des angrenzenden Wohngebietes
Einschränkung von Fotovoltaikanlagen
siehe beispielsweise ...
002.1
011.51
010.10
011.43
023.1
Brand- und Explosionsgefahr
Nr.
1
2
3
4
5
Aspekte aus Eingaben
Steigende Brand- und Explosionsgefahr durch
die großen Lagermengen
Fehlender Sicherheitsabstand
Bildung von nitrosen Gasen (durch brennenden
Dünger)
Fotovoltaikanlage auf südlicher Halle
Fehlen eines Explosionsschutzdokumentes
siehe beispielsweise ...
EB 08 (1. Variante)
006.3
001.8
008.14
011.6
Wasserschutz
Nr.
1
2
3
Aspekte aus Eingaben
Brunnenbohrungen
tonnenweise Lagerung von Gift und Dünger
fehlendes Löschwasserauffangbecken
siehe beispielsweise ...
008.20
008.21
025.5
Sonstige Umweltbelange
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
Aspekte aus Eingaben
Schädliche Umwelteinwirkungen
Gesundheitsschädliche Ausweitung der Betriebszeiten
Verstoß gegen immissionsschutzrechtliche
Grundsätze
keine vollständige Sachverhaltsermittlung (u.a.
zu Licht und Gerüche)
mehr Verkehr produziere mehr Abgase - es
reiche mit der schlechten Luft
gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung
Widerspruch gegen die Ziel "Innovationsregion
Rheinisches Revier" (IRR)
Brunnenbohrungen
Beeinträchtigung von Wohnräumen und Gärten
siehe beispielsweise ...
011.81f.
013.2
012.8, 013.9
014.7
001.8, 011.10
026.2
008.20
011.42
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8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
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9
Wertminderung des Eigenheims
025.10
Grundstückswertentwicklung
Nr.
1
2
3
4
Aspekte aus Eingaben
erhebliche Wertminderung
sinkende bzw. deutliche Beeinträchtigung der
Wohnqualität
Sorge der Tochter bez. Wertverfall der Immobilie ihrer Eltern
der Wertverlust werde von Immobilienmaklern
auf mindestens 25 % geschätzt
siehe beispielsweise ...
025.10
08.23
007.5
025.10
4.2.2.3 Kritik an dem Bauleitplanverfahren (tlw.)
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Aspekte aus Eingaben
es wurde eine überarbeitete und weiter wesentlich vergrößerte Vorhabenplanung offengelegt
"Fehlerkorrektur" und "Irreführung" durch
Textänderungen zur Offenlage
Missachtung
immissionsschutzrechtlicher
Grundsätze
Gebietsvorbelastung durch Fluglärm
Inkonsequenz und Fehlerhaftigkeit der Planungsgrundlagen
Nicht-Einhaltung des Abstandserlasses
Abrundungssatzung Neustraße (u.a. Abstand
und Geschossigkeit)
Bebauungsplan Vorpforte
Gebietsklärung über Bebauungsplan Wohngebiete Kehler Weg / Neustraße
siehe beispielsweise ...
010.1
010.19, 010.26
011.89
011.84
010.24
013.2
010.31, 011.16
011.29
014.1
4.2.2.4 Nicht bebauungsplanrelevante Bezüge
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
Aspekte aus Eingaben
siehe beispielsweise ...
Genehmigungslage / Bestandsschutz / Stand der 013.2
Technik Bestandsanlage
unnötiges Laufen lassen von Motoren - Ord- 007.3
nungswidrigkeit nach § 11 a Landesimmissionsschutzgesetz
Geschwindigkeitsüberschreitungen auf dem öf- 007.4
fentlichen Straßen- und Wegenetz (fehlende
ausreichende Überwachung durch die Behörde)
Sorge der Tochter, dass Mutter vom Fahrrad fällt 007.4
nachbarschaftliche Beschwerden
013.3
behördliche Auflagen seien durch die RaiBa 011.21
nicht umgesetzt worden (Ausgleichspflanzung
für die südliche Halle)
Versagung der Genehmigung eines Keramikla- 022.1
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8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
Zusammenfassende Erklärung Stand Satzungsbeschluss
8
9
dens am östlichen Kehler Weg
sinkende Steuereinnahmen
011.30
Alternative Baulandentwicklung / satte Steuer- 033.3
einnahmen für die Stadt
Die Forderungen werden seitens des Bürgervereins wie folgt zusammen gefasst:
1.
2.
3.
4.
5.
4.3
eine sachliche Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Argumenten
die Beantwortung aller offenen Fragen
kein Neubau am aktuellen Standort, der einfach zu nah an der Wohnbebauung ist
die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen am bestehenden Standort
die Planungsverfahren
i. Flächennutzungsplan-Änderung Nr.08 sowie
ii. Bebauungsplan Nr. 164,
jeweils betreffend Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa,
nicht weiter zu verfolgen.
Inhaltliche Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Anregungen aus den
nicht anonymisierten Eingaben
Die Eingaben der Ortsbauernschaft Gymnich, des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes
e.V. / Kreisbauernschaft Köln/Rhein-Erft-Kreis e.V. sowie der RaiBa liegen nicht anonymisiert vor (siehe Wertungen). Die Einsender betonen in ihren Eingaben die Bedeutung des
Standortes für die regionale Landwirtschaft und sprechen sich für die vorliegende Planung
aus. Ergänzend wurde zur Offenlage eine Unterschriftenliste über 565 Projektbefürworter
des Bauleitplanverfahrens eingereicht. Diese wird aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht.
4.4
Zusammenfassung
Bauleitplanverfahren sind nach den Verfahrensvorschriften des BauGB durchzuführen. Gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die Belange, die für die
Abwägung von Bedeutung sind, zu ermitteln und zu bewerten. Öffentliche und private Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Zu den öffentlichen Belangen zählen auch baurechtliche und umweltrelevante Aspekte: die
vorliegende Planung ist dazu geeignet,
eine bestehende städtebauliche Konfliktsituation erstmalig baurechtlich zu regeln und
die für den Standort relevanten Belastungen bezüglich Verkehr, Staub und Lärm erheblich zu reduzieren.
Die vorliegende Planung sieht keine Neuansiedlung eines Betriebes am Kehler Weg vor. Die
Warenabteilung besteht seit den 1960er Jahren. Damit hat die Raiffeisenbank Gymnich eG
Bestandsrecht. Unabhängig davon erklärt sich die RaiBa vertraglich im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages zu wesentlichen Einschränkungen dieser Bestandsanlage bereit.
Hierdurch werden für die nähere Nachbarschaft erstmals Immissions-Richtwerte festgeschrieben. Diese liegen wesentlich unterhalb der heutigen Belastungen. Dies basiert auf
dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme: Dabei sind durchaus auch die berechtigten
Interessen der Genossenschaftsbank im Hinblick auf die vorhandenen Substanzwerte zu
berücksichtigen. Unabhängig davon sind - wie den vorstehenden Ausführungen im Einzel-
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8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
Zusammenfassende Erklärung Stand Satzungsbeschluss
nen zu entnehmen ist - aufgrund der mit der vorliegenden Planung verbundenen Verbesserungen keine schutzbedürftigen Belange der Bürger negativ betroffen.
Darüber hinaus hat die Planung auch Einfluss auf die landwirtschaftlichen Betriebe, die ihr
Getreide jedes Jahr über die Warenabteilung vermarkten und am Standort Kehler Weg ihren
landwirtschaftlichen Bedarf decken. Entsprechend liegen nicht nur rd. 565 Unterschriften
von Planungsbefürwortern vor. Entsprechend haben sich auch Ortsbauernschaft, Rheinischer Landwirtschafts-Verband / Kreisbauernschaft, Landwirtschaftskammer sowie Industrie- und Handelskammer für die vorliegende Planung ausgesprochen.
Die alternative Nutzung einer der bestehenden Getreideannahmen im weiteren Umfeld wäre
mit einem höheren Verkehrsaufkommen verbunden und damit auch aus Umweltaspekten
nicht zu befürworten. Die deutlich längeren Fahrstrecken würden sich nach Einschätzung
der Ortsbauernschaft empfindlich auf die ortsansässigen Betriebe auswirken.
Unter Berücksichtigung aller öffentlichen und privaten Belange kommt die Stadt Erftstadt zu
der Einschätzung, dass die vorliegende Planung einem gerechten Interessenausgleich nicht
zu wider läuft und die Bestandssituation erheblich verbessern wird. Vor diesem Hintergrund
wird der indirekt vorgetragenen Anregung zur Einstellung der vorliegenden Bauleitplanverfahren nicht gefolgt.
5.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand
vom 25.07.2011 bis 24.08.2011 statt. Es wurden keine flächennutzungsplan-relevanten Anregungen vorgetragen, die die Grundzüge der vorliegenden Planung berühren.
Folgenden Anregungen wurde durch Aufnahme entsprechender Hinweise in die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gefolgt:
Lage des Plangebietes innerhalb der geplanten Wasserschutzzone III A der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim
Auswirkungen der tagebaubedingten Grundwasserabsenkungen
Lage des Plangebietes innerhalb des Bauschutzbereiches gemäß § 12 Luftverkehrsgesetz des Militärflugplatzes Nörvenich.
Im Rahmen der vom 24.09. bis 23.10.2012 erfolgten Offenlage gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
wurden seitens der Träger öffentlicher Belange ebenfalls keine flächennutzungsplanrelevanten Anregungen vorgetragen, die die Grundzüge der Planung betreffen.
Im Übrigen entsprachen die Eingaben den bereits vorgetragenen Anregungen oder waren
planungsrechtlich nicht planungs- und abwägungsrelevant.
Aus formalen Gründen erfolgte im Zeitraum vom 02.01. bis 01.02.2014 eine zweite uneingeschränkte Offenlage bzw. ergänzende dritte Offenlage vom 21.02. bis 20.03.2014.
Im Rahmen dieser Beteiligungen wurden keine gegenüber der ersten Offenlage weitergehenden planungs- oder abwägungsrelevanten Anregungen seitens der Behörden und Träger öffentlicher Belange vorgetragen (siehe Wertungstabellen).
6.
Planungsalternativen
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8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
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Erftstadt liegt innerhalb der so genannten alten Kornkammer der Zülpicher Börde, deren
Siedlungsstruktur auch heute noch einen überwiegend landwirtschaftlichen Charakter hat.
So auch der Bereich westlich von Gymnich. Dieser wird im gültigen Regionalplan als "Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich mit spezialisierter Intensivnutzung" dargestellt. Hierdurch wird die regionalplanerische Bedeutung dieses Agrarbereiches als Standort zahlreicher Aussiedlerbetriebe, die intensive Veredelungswirtschaft betreiben, hervorgehoben.
Die vorliegende Bauleitplanung sieht die Darstellung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung "Fachbetrieb für landwirtschaftliche Erzeugnisse" vor. Damit dient der Betrieb
der regionalplanerischen und städtebaulichen Zielsetzung dieses Raumes.
Aufgrund der Dominanz landwirtschaftlicher Nutzungen und der geringen Reliefierung wird
das Plangebiet als Fläche mit geringem Erlebnischarakter eingestuft (siehe Umweltbericht
Kap. 2.9.1). Innerhalb der großflächigen, ausgeräumten Ackerfluren befinden sich nur vereinzelt gliedernde und belebte Strukturen in Form wegbegleitender Gehölzstreifen. Die Gesamtnutzungsstruktur des Gebietes ist charakteristisch für diesen Naturraum und hat sich
innerhalb der letzten Generationen kaum verändert. Insgesamt besitzt die Erweiterungsfläche der vorhandenen Betriebsfläche für das Landschafts- und Ortsbild nach gutachterlicher
Einschätzung daher eine untergeordnete Bedeutung.
Der Standort der vorliegenden Planung ist – wie in Kap. 1 näher ausgeführt - nicht frei gewählt. Vielmehr umfasst das Änderungsgebiet auch die bestehende Warenabteilung. Deren
Vorhandensein ist bei der Beurteilung des Ortsbildes Gymnichs zu berücksichtigen, da
durch die vorhandenen Hallen- und Silobauwerke bereits geprägt wird.
Auf der Basis der aufgrund der Besonderheit des Standortes vorgegebenen städtebaulichen
Zielsetzungen wurde die vorliegende Planung seit 2011 in einem intensiven Abstimmungsprozess entwickelt. Dabei waren auf der Ebene der Verbindlichen Bauleitplanung u.a. folgende Aspekte zu berücksichtigen:
Die flächensparendste Lagermöglichkeit von Getreide erfolgt in Silos. Die Lagerung von
Getreide in Hallen nimmt dagegen viel Grund und Boden in Anspruch. Die Beschickung ist
mit hohem Einsatz geräuschintensiver Geräte verbunden. Daher galt es, zwischen den Belangen Orts- und Landschaftsbild, Bodeninanspruchnahme und Immissionsschutz abzuwägen.
Der Getreideumschlag über die Warenabteilung lag bisher ohne Berücksichtigung der Streckengeschäfte in einer Größenordnung von rd. 15.300 t. Die Bestandsanlage mit heute rd.
2.000 t Silokapazitäten soll zukünftig im Wesentlichen der Separierung und Lagerung der
Sonderkulturen dienen. Die Hauptgetreidemenge Weizen und Gerste soll zukünftig auf der
Erweiterungsfläche angenommen und gelagert werden. Hierfür wurde im Bebauungsplan
entsprechend der bisherigen Mengen Bau-, Höhen- und Umschlagbeschränkungen sowie
Gestaltungsfestsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen.
Im laufenden Planungsprozess wurde seitens der RaiBa auch der Anregung zur Ausweitung
der Erweiterungsfläche nach Süden im Bebauungsplanverfahren Nr. 164 gefolgt. Hierdurch
konnten die Silos als höchste Bauteile weiter nach Süden verschoben werden. Ferner wurde
dadurch die Festsetzung eines 10-m-breiten Gehölzstreifens nach Süden, Westen und Norden möglich.
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8. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
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Der vorliegende Planungsstand stellt - wie auch den Wertungstabellen entnommen werden
kann - das Ergebnis eines intensiven Abstimmungsprozesses dar, so dass der Bebauungsplan Nr. 164 nunmehr unter Berücksichtigung
der Vorprägung durch die Bestandsanlage in unmittelbarer Nähe zur herangerückten
Wohnbebauung,
des Verhältnisses von Lagerkapazitäten zu Flächenverbrauch,
der festgesetzten Maximalhöhen der Neuplanung und
Lage und Entfernung der neuen hohen Bauteile zur Wohnbebauung
einen ausgewogenen Kompromiss darstellt.
Eine Eingrünung der Bestandsanlage ist nicht vorhanden. Durch die geplante 10 m breite
Eingrünung der Erweiterungsfläche findet erstmalig eine landschaftsgerechte Einbindung in
den angrenzenden offenen Landschaftsraum statt.
Nullvariante
Der Verzicht auf die vorliegende 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wäre ein Verzicht
auf die städtebaulich gebotene Verbesserung der Gemengelage. Planungsalternativen zum
Erreichen dieses städtebaulichen Zieles liegen nicht vor.
7.
Planverwirklichung
Die Umsetzung der im Rahmen der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes definierten
Städtebaulichen Zielsetzungen bedingt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 164 in
Verbindung mit dem Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages, in dem sich die RaiBa zur
Reduzierung ihrer Bestandsrechte verpflichtet.
Aufgrund der gegebenen Eigentumsstrukturen sind zur Umsetzung der geplanten Sondergebiete keine bodenordnerischen Maßnahmen erforderlich.