Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
31.08.17, 14:51
Aktualisiert
31.08.17, 14:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 28.08.2017
- Die Bürgermeisterin Az: SW 21.1
Nr. der Ratsdrucksache: 850-X
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
13.09.2017
Rat
26.09.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
2. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Stadt Bad Münstereifel vom 23.12.1981
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Berichterstatter/in: Herr W. Müller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
(X) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
GBA
Mitgezeichnet:
SW 2
PR
20
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 850-X
1. Sachverhalt:
Die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung
der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Stadt Bad Münstereifel vom
23.12.1981 beruht weitestgehend auf dem Musterentwurf für eine allgemeine Wasserversorgungssatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW aus 1981.
Aufgrund der damaligen aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes hatte der
Städte- und Gemeindebund NRW allen Städten und Gemeinden empfohlen, jeden Tatbestand,
der im Rahmen einer gemeindlichen Satzung mit einer Bußgeldbewehrung versehen werden soll,
in der Satzung selbst genau zu bestimmen. Mit der 1. Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung, in Kraft getreten am 15.09.2007, wurde die Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes umgesetzt. Im Übrigen wurde die damals ca. 26 Jahre alte Satzung sonstigen neuen
Erkenntnissen und Entwicklungen angepasst.
Der Städte- und Gemeindebund NRW hat nunmehr auf Wunsch zahlreicher Städte und Gemeinden eine neue Muster-Wasserversorgungssatzung erstellt, die den Städten und Gemeinden eine
Hilfestellung bei der Überarbeitung und Anpassung ihrer Wasserversorgungssatzungen geben
soll.
Die aktuelle Wasserversorgungssatzung ist mit der neuen Mustersatzung daraufhin untersucht
worden, wo sie davon abweicht und wo Anpassungsbedarf besteht. Einige Änderungen sind redaktioneller Art, in anderen Fällen wiederum sind Regelungen genauer und/oder verständlicher
abgefasst worden oder orientieren sich an der aktuellen Rechtsprechung.
In die Mustersatzung neu mit aufgenommen worden sind Regelungen zu § 3 Anschluss- und Benutzungsrecht, die sich auf die Bereitstellung /Vorhaltung von Löschwasser beziehen. Diese Regelungen werden in die Änderungssatzung übernommen.
Das Ergebnis ist in der Anlage 1 abgedruckt, die als Synopse die derzeitig gültige Wasserversorgungssatzung, die neue Mustersatzung und den Vorschlag für die neue Wasserversorgungssatzung wiedergibt.
Der vollständige Text der Muster-Wasserversorgungssatzung ist in der Anlage 3 abgedruckt.
2. Rechtliche Würdigung
Anpassung an die aktuelle Rechtslage und an sonstige neue Erkenntnisse und Entwicklungen.
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der
Stadt Bad Münstereifel vom 23.12.1981wird in der Fassung des als Anlage 2 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfes beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.