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Beschlussvorlage (2. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Stadt Bad Münstereifel vom 23.12.1981)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
31.08.17, 14:51
Aktualisiert
31.08.17, 14:51
Beschlussvorlage (2. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Stadt Bad Münstereifel vom 23.12.1981) Beschlussvorlage (2. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Stadt Bad Münstereifel vom 23.12.1981)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 28.08.2017 - Die Bürgermeisterin Az: SW 21.1 Nr. der Ratsdrucksache: 850-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 13.09.2017 Rat 26.09.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 2. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Stadt Bad Münstereifel vom 23.12.1981 _________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) (X) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: GBA Mitgezeichnet: SW 2 PR 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 850-X 1. Sachverhalt: Die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Stadt Bad Münstereifel vom 23.12.1981 beruht weitestgehend auf dem Musterentwurf für eine allgemeine Wasserversorgungssatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW aus 1981. Aufgrund der damaligen aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes hatte der Städte- und Gemeindebund NRW allen Städten und Gemeinden empfohlen, jeden Tatbestand, der im Rahmen einer gemeindlichen Satzung mit einer Bußgeldbewehrung versehen werden soll, in der Satzung selbst genau zu bestimmen. Mit der 1. Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung, in Kraft getreten am 15.09.2007, wurde die Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes umgesetzt. Im Übrigen wurde die damals ca. 26 Jahre alte Satzung sonstigen neuen Erkenntnissen und Entwicklungen angepasst. Der Städte- und Gemeindebund NRW hat nunmehr auf Wunsch zahlreicher Städte und Gemeinden eine neue Muster-Wasserversorgungssatzung erstellt, die den Städten und Gemeinden eine Hilfestellung bei der Überarbeitung und Anpassung ihrer Wasserversorgungssatzungen geben soll. Die aktuelle Wasserversorgungssatzung ist mit der neuen Mustersatzung daraufhin untersucht worden, wo sie davon abweicht und wo Anpassungsbedarf besteht. Einige Änderungen sind redaktioneller Art, in anderen Fällen wiederum sind Regelungen genauer und/oder verständlicher abgefasst worden oder orientieren sich an der aktuellen Rechtsprechung. In die Mustersatzung neu mit aufgenommen worden sind Regelungen zu § 3 Anschluss- und Benutzungsrecht, die sich auf die Bereitstellung /Vorhaltung von Löschwasser beziehen. Diese Regelungen werden in die Änderungssatzung übernommen. Das Ergebnis ist in der Anlage 1 abgedruckt, die als Synopse die derzeitig gültige Wasserversorgungssatzung, die neue Mustersatzung und den Vorschlag für die neue Wasserversorgungssatzung wiedergibt. Der vollständige Text der Muster-Wasserversorgungssatzung ist in der Anlage 3 abgedruckt. 2. Rechtliche Würdigung Anpassung an die aktuelle Rechtslage und an sonstige neue Erkenntnisse und Entwicklungen. 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Stadt Bad Münstereifel vom 23.12.1981wird in der Fassung des als Anlage 2 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfes beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.