Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
544 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
17.11.16, 13:17
Aktualisiert
02.05.17, 13:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 27.10.2016
- Die Bürgermeisterin Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 669-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
29.11.2016
Stadtentwicklungsausschuss
27.06.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Straßenbenennungen im Neubaugebiet "Hardtburgstraße" in Bad Münstereifel-Kirspenich;
hier: CDU-Antrag vom 24.10.2016
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Berichterstatter/in:
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( X )Kosten keine €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
( X ) Beschlussausführung bis 31.07.2017
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 669-X
1. Sachverhalt:
Im Neubaugebiet „Hardtburgstraße“ in Bad Münstereifel-Kirspenich entstehen mehrere neue Straßenabschnitte bzw. Wege, die neu benannt werden müssen.
Mit Schreiben vom 24.10.2016 hat die CDU-Fraktion Vorschläge für die Benennung der Straßen
vorgelegt. Hierbei hat sie die Straßenabschnitte in acht Straßen und Wege gegliedert.
Auszug (Planübersicht und Legende) aus dem Antrag der CDU-Fraktion vom 24.10.2016:
Seite 3 von Ratsdrucksache 669-X
2. Rechtliche Würdigung
Die Straßenbenennung ist eine Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde.
Für die spätere Aufstellung der Verkehrszeichen (VZ 437 gem. § 42 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)) mit den Straßennamen, bedarf es daher auch nicht der entsprechenden Anordnung
nach § 45 der StVO durch das Straßenverkehrsamt des Kreises Euskirchen. Gem. § 45 Abs. 3
StVO „bestimmen die Straßenverkehrsbehörden bei Straßennamensschildern nur darüber, wo
diese so anzubringen sind, wie Zeichen 437 zeigt“. D. h., dass lediglich die Standorte mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt werden müssen. Anbringung und Ausgestaltung obliegt der
Stadt Bad Münstereifel als Straßenbaulastträger bzw. deren Erschließungsträger.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Anbringung der Verkehrszeichen mit den Straßennamen sind aufgrund einer
vertraglichen Vereinbarung durch den Erschließungsträger zu tragen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine, da die Umsetzung des Beschlusses durch den privaten Erschließungsträger zu erfolgen
hat.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Aufgrund des vorliegenden Vorschlags hat die Verwaltung keine eigenen Vorschläge erarbeitet.
Die Ausschussmitglieder können jedoch weitere, wie z. B. in den Fraktionen erarbeitete Vorschläge, Vorschläge des Erschließungsträgers oder Vorschläge aus der Bevölkerung, gegeneinander
abwägen und abweichende Beschlüsse fassen.
Die Verwaltung hat lediglich geprüft, ob Namensgleichheiten oder -ähnlichkeiten vorliegen, die zu
Verwechslungen oder Irritationen führen könnten. Große Ähnlichkeiten bestehen nicht, so dass
hier keine Probleme erwartet werden.
Seite 4 von Ratsdrucksache 669-X
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss hat alle vorliegenden Vorschläge zur Benennung der neuen Straßen im Baugebiet
„Hardtburgstraße“ geprüft und beschließt die nach der unter Kapitel 1 nummerierten Straßen von
1 bis 8 wie folgt zu benennen:
1. _____________________________________
2. _____________________________________
3. _____________________________________
4. _____________________________________
5. _____________________________________
6. _____________________________________
7. _____________________________________
8. _____________________________________