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Beschlussvorlage (Straßenbenennungen im Neubaugebiet "Hardtburgstraße" in Bad Münstereifel-Kirspenich; hier: CDU-Antrag vom 24.10.2016)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
544 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
17.11.16, 13:17
Aktualisiert
02.05.17, 13:15
Beschlussvorlage (Straßenbenennungen im Neubaugebiet "Hardtburgstraße" in Bad Münstereifel-Kirspenich;
hier: CDU-Antrag vom 24.10.2016) Beschlussvorlage (Straßenbenennungen im Neubaugebiet "Hardtburgstraße" in Bad Münstereifel-Kirspenich;
hier: CDU-Antrag vom 24.10.2016) Beschlussvorlage (Straßenbenennungen im Neubaugebiet "Hardtburgstraße" in Bad Münstereifel-Kirspenich;
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hier: CDU-Antrag vom 24.10.2016)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 27.10.2016 - Die Bürgermeisterin Az: Nr. der Ratsdrucksache: 669-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 29.11.2016 Stadtentwicklungsausschuss 27.06.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Straßenbenennungen im Neubaugebiet "Hardtburgstraße" in Bad Münstereifel-Kirspenich; hier: CDU-Antrag vom 24.10.2016 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: __________________________________________________________________________ ( X )Kosten keine €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich ( X ) Beschlussausführung bis 31.07.2017 __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 669-X 1. Sachverhalt: Im Neubaugebiet „Hardtburgstraße“ in Bad Münstereifel-Kirspenich entstehen mehrere neue Straßenabschnitte bzw. Wege, die neu benannt werden müssen. Mit Schreiben vom 24.10.2016 hat die CDU-Fraktion Vorschläge für die Benennung der Straßen vorgelegt. Hierbei hat sie die Straßenabschnitte in acht Straßen und Wege gegliedert. Auszug (Planübersicht und Legende) aus dem Antrag der CDU-Fraktion vom 24.10.2016: Seite 3 von Ratsdrucksache 669-X 2. Rechtliche Würdigung Die Straßenbenennung ist eine Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde. Für die spätere Aufstellung der Verkehrszeichen (VZ 437 gem. § 42 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)) mit den Straßennamen, bedarf es daher auch nicht der entsprechenden Anordnung nach § 45 der StVO durch das Straßenverkehrsamt des Kreises Euskirchen. Gem. § 45 Abs. 3 StVO „bestimmen die Straßenverkehrsbehörden bei Straßennamensschildern nur darüber, wo diese so anzubringen sind, wie Zeichen 437 zeigt“. D. h., dass lediglich die Standorte mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt werden müssen. Anbringung und Ausgestaltung obliegt der Stadt Bad Münstereifel als Straßenbaulastträger bzw. deren Erschließungsträger. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für die Anbringung der Verkehrszeichen mit den Straßennamen sind aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung durch den Erschließungsträger zu tragen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine, da die Umsetzung des Beschlusses durch den privaten Erschließungsträger zu erfolgen hat. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Aufgrund des vorliegenden Vorschlags hat die Verwaltung keine eigenen Vorschläge erarbeitet. Die Ausschussmitglieder können jedoch weitere, wie z. B. in den Fraktionen erarbeitete Vorschläge, Vorschläge des Erschließungsträgers oder Vorschläge aus der Bevölkerung, gegeneinander abwägen und abweichende Beschlüsse fassen. Die Verwaltung hat lediglich geprüft, ob Namensgleichheiten oder -ähnlichkeiten vorliegen, die zu Verwechslungen oder Irritationen führen könnten. Große Ähnlichkeiten bestehen nicht, so dass hier keine Probleme erwartet werden. Seite 4 von Ratsdrucksache 669-X 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss hat alle vorliegenden Vorschläge zur Benennung der neuen Straßen im Baugebiet „Hardtburgstraße“ geprüft und beschließt die nach der unter Kapitel 1 nummerierten Straßen von 1 bis 8 wie folgt zu benennen: 1. _____________________________________ 2. _____________________________________ 3. _____________________________________ 4. _____________________________________ 5. _____________________________________ 6. _____________________________________ 7. _____________________________________ 8. _____________________________________