Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
110 kB
Datum
09.05.2017
Erstellt
04.05.17, 16:55
Aktualisiert
04.05.17, 16:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 02.05.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 40
Nr. der Ratsdrucksache: 789-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus
09.05.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Einrichtung "Gemeinsames Lernen" am Katholischen Grundschulverbund Höhengebiet
Bad Münstereifel
__________________________________________________________________________
Berichterstatter/in: Herr Dederichs
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BildungsA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 789-X
1. Sachverhalt:
Von den drei Grundschulen im Stadtgebiet Bad Münstereifel ist bislang nur die Gemeinschaftsgrundschule Bad Münstereifel ein Ort der sonderpädagogischen Förderung gemäß § 20 Schulgesetz (SchulG), also eine Einrichtung „Gemeinsames Lernen“.
In einer Besprechung mit dem Schulamt des Kreises Euskirchen als untere staatliche Schulaufsichtsbehörde mit den Leiterinnen der Katholischen Grundschule Arloff und der Gemeinschaftsgrundschule Bad Münstereifel sowie dem Leiter des Katholische Grundschulverbundes Höhengebiet und des Schulamtsleiters wurde erörtert, dass es Sinn machen würde, an einer weiteren
Grundschule in Bad Münstereifel „Gemeinsames Lernen“ zu ermöglichen. Im Kreis Euskirchen
liegt der Anteil der Grundschulen mit „Gemeinsamem Lernen“ bei rd. zwei Drittel aller Grundschulen.
Mit Schreiben vom 12.04.2017 bittet das Schulamt des Kreises Euskirchen nun um die Zustimmung des Schulträgers zu Einrichtung des Gemeinsamen Lernens am Katholischen Grundschulverbund Höhengebiet gemäß § 20 (5) SchulG. Gleichzeitig teilt dass Schulamt des Kreises mit,
dass die Einrichtung des Gemeinsamen Lernens nicht bedeutet, dass die Schule auf alle Förderschwerpunkte ausgerichtet werden muss und dass aufgrund der besonderen geografischen Lage
des Grundschulverbundes das „Gemeinsame Lernen“ dort nur so lange aufrecht erhalten werden
kann, wie dies Schülerzahlen die Anbindung einer Sonderpädagogenstelle rechtfertigen. Da die
Schulstandorte Houverath und Mutscheid für Kinder, die nicht im Einzugsbereich der Schule wohnen, nur schwer zu erreichen sind, ist eine Zuweisung anderer Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf dort nicht möglich.
Der Schulleiter wurde gebeten, die nach § 65 Absatz 2 Nummer 22 und § 76 Nummer 8 SchulG
vorgesehene Beteiligung der Schulkonferenz im Wege der Anhörung bis spätestens zum Sitzungstermin dieses Ausschusses einzuholen. Hierzu wird weiter mündlich berichtet.
2. Rechtliche Würdigung
Die Einrichtung „Gemeinsames Lernen“ an einer Grundschule bedarf nach § 20 (5) SchulG der
Zustimmung des Schulträgers (Stadt Bad Münstereifel).
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Eine mögliche Alternative wäre die Einrichtung „Gemeinsames Lernen“ an der Katholischen
Grundschule in Arloff. Allerdings fand in den letzten Jahren ein verstärkter Zustrom von Kindern
mit sonderpädagogischem Förderbedarfen aus dem Höhengebiet zur Gemeinschaftsgrundschule
Bad Münstereifel statt. Hier die Übersicht der Schülerzahlen im Gemeinsamen Lernen an der GGS
Bad Münstereifel:
Schuljahr
Schüler
insges.
2. HJ 2016/2017
1. HJ 2016/2017
25
26
im
GL
Aus dem Einzugsgebiet GGS Bad
Münstereifel
16
15
Aus dem Einzugsgebiet KGV Höhengebiet
8
8
Aus dem Einzugsgebiet GGS Arloff
1
3 (bei 2 Kindern
wurde der Förder-
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2. HJ 2015/2016
1. HJ 2015/2016
2. HJ 2014/2015
1. HJ 2014/2015
2013/2014
2012/2013
26
23
20
19
20
22
15
16
15
15
15
15
7
5
3
2
3
5
bedarf aufgehoben)
2
2
2
2
2
2
Die Eltern dieser Kinder würden den noch weiteren Schulweg zur Grundschule Arloff nicht in Kauf
nehmen, sodass der Druck auf der Gemeinschaftsgrundschule Bad Münstereifel bleiben würde.
Insofern erscheint es sinnvoller, die Einrichtung des „Gemeinsamen Lernens“ am Katholischen
Grundschulverbund Höhengebiet einzurichten.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Die Maßnahme erscheint auch zur Sicherung der Grundschulstandorte in Houverath und Mutscheid sinnvoll, da damit wichtige Infrastruktur vor Ort gestärkt und gesichert werden kann.
7. Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, der Errichtung des „Gemeinsamen Lernens“ am Katholischen Grundschulverbund Höhengebiet gemäß § 20 (5) SchulG NRW zuzustimmen.