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Beschlussvorlage (Einrichtung "Gemeinsames Lernen" am Katholischen Grundschulverbund Höhengebiet Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
110 kB
Datum
09.05.2017
Erstellt
04.05.17, 16:55
Aktualisiert
04.05.17, 16:55
Beschlussvorlage (Einrichtung "Gemeinsames Lernen" am Katholischen Grundschulverbund Höhengebiet Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (Einrichtung "Gemeinsames Lernen" am Katholischen Grundschulverbund Höhengebiet Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (Einrichtung "Gemeinsames Lernen" am Katholischen Grundschulverbund Höhengebiet Bad Münstereifel)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 02.05.2017 - Die Bürgermeisterin Az: 40 Nr. der Ratsdrucksache: 789-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus 09.05.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Einrichtung "Gemeinsames Lernen" am Katholischen Grundschulverbund Höhengebiet Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Dederichs __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BildungsA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 789-X 1. Sachverhalt: Von den drei Grundschulen im Stadtgebiet Bad Münstereifel ist bislang nur die Gemeinschaftsgrundschule Bad Münstereifel ein Ort der sonderpädagogischen Förderung gemäß § 20 Schulgesetz (SchulG), also eine Einrichtung „Gemeinsames Lernen“. In einer Besprechung mit dem Schulamt des Kreises Euskirchen als untere staatliche Schulaufsichtsbehörde mit den Leiterinnen der Katholischen Grundschule Arloff und der Gemeinschaftsgrundschule Bad Münstereifel sowie dem Leiter des Katholische Grundschulverbundes Höhengebiet und des Schulamtsleiters wurde erörtert, dass es Sinn machen würde, an einer weiteren Grundschule in Bad Münstereifel „Gemeinsames Lernen“ zu ermöglichen. Im Kreis Euskirchen liegt der Anteil der Grundschulen mit „Gemeinsamem Lernen“ bei rd. zwei Drittel aller Grundschulen. Mit Schreiben vom 12.04.2017 bittet das Schulamt des Kreises Euskirchen nun um die Zustimmung des Schulträgers zu Einrichtung des Gemeinsamen Lernens am Katholischen Grundschulverbund Höhengebiet gemäß § 20 (5) SchulG. Gleichzeitig teilt dass Schulamt des Kreises mit, dass die Einrichtung des Gemeinsamen Lernens nicht bedeutet, dass die Schule auf alle Förderschwerpunkte ausgerichtet werden muss und dass aufgrund der besonderen geografischen Lage des Grundschulverbundes das „Gemeinsame Lernen“ dort nur so lange aufrecht erhalten werden kann, wie dies Schülerzahlen die Anbindung einer Sonderpädagogenstelle rechtfertigen. Da die Schulstandorte Houverath und Mutscheid für Kinder, die nicht im Einzugsbereich der Schule wohnen, nur schwer zu erreichen sind, ist eine Zuweisung anderer Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf dort nicht möglich. Der Schulleiter wurde gebeten, die nach § 65 Absatz 2 Nummer 22 und § 76 Nummer 8 SchulG vorgesehene Beteiligung der Schulkonferenz im Wege der Anhörung bis spätestens zum Sitzungstermin dieses Ausschusses einzuholen. Hierzu wird weiter mündlich berichtet. 2. Rechtliche Würdigung Die Einrichtung „Gemeinsames Lernen“ an einer Grundschule bedarf nach § 20 (5) SchulG der Zustimmung des Schulträgers (Stadt Bad Münstereifel). 3. Finanzielle Auswirkungen Keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Eine mögliche Alternative wäre die Einrichtung „Gemeinsames Lernen“ an der Katholischen Grundschule in Arloff. Allerdings fand in den letzten Jahren ein verstärkter Zustrom von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarfen aus dem Höhengebiet zur Gemeinschaftsgrundschule Bad Münstereifel statt. Hier die Übersicht der Schülerzahlen im Gemeinsamen Lernen an der GGS Bad Münstereifel: Schuljahr Schüler insges. 2. HJ 2016/2017 1. HJ 2016/2017 25 26 im GL Aus dem Einzugsgebiet GGS Bad Münstereifel 16 15 Aus dem Einzugsgebiet KGV Höhengebiet 8 8 Aus dem Einzugsgebiet GGS Arloff 1 3 (bei 2 Kindern wurde der Förder- Seite 3 von Ratsdrucksache 789-X 2. HJ 2015/2016 1. HJ 2015/2016 2. HJ 2014/2015 1. HJ 2014/2015 2013/2014 2012/2013 26 23 20 19 20 22 15 16 15 15 15 15 7 5 3 2 3 5 bedarf aufgehoben) 2 2 2 2 2 2 Die Eltern dieser Kinder würden den noch weiteren Schulweg zur Grundschule Arloff nicht in Kauf nehmen, sodass der Druck auf der Gemeinschaftsgrundschule Bad Münstereifel bleiben würde. Insofern erscheint es sinnvoller, die Einrichtung des „Gemeinsamen Lernens“ am Katholischen Grundschulverbund Höhengebiet einzurichten. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Die Maßnahme erscheint auch zur Sicherung der Grundschulstandorte in Houverath und Mutscheid sinnvoll, da damit wichtige Infrastruktur vor Ort gestärkt und gesichert werden kann. 7. Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, der Errichtung des „Gemeinsamen Lernens“ am Katholischen Grundschulverbund Höhengebiet gemäß § 20 (5) SchulG NRW zuzustimmen.