Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
50 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
14.06.17, 13:17
Aktualisiert
14.06.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Aktueller Sachstand Breitbandausbau
Nach der Zusage von Bund und Land zur Förderung des Breitbandausbaus startete der Kreis
Euskirchen am 25.07.2016 ein Auswahlverfahren (Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb), um unter Nutzung der gewährten Investitionsbeihilfen für das
Wirtschaftlichkeitslückenmodell
ein
geeignetes
Telekommunikationsunternehmen
(TKU/Netzbetreiber) zu ermitteln, welches die notwendige Aufrüstung der Infrastruktur mit
anschließendem Betrieb für die Dauer von mindestens sieben Jahren übernimmt. Hinsichtlich ihrer
Auswahlverfahren befinden sich die Kreise Euskirchen und Düren nach wie vor in enger
Abstimmung miteinander, um bei den einzelnen Telekommunikationsunternehmen niedrige
Wirtschaftlichkeitslücken erzielen zu können. Insofern fanden gleichlautende, jedoch je Kreis
separate, Auswahlverfahren statt. Das Ausbaugebiet des Kreises Euskirchen wurde im Rahmen des
Auswahlverfahrens in zwei Gebietslose unterteilt, um mittelständische Interessen hinreichend zu
berücksichtigen. Los 1 umfasst die Kommunen Euskirchen, Weilerswist, Zülpich, Bad Münstereifel
und Mechernich. Los 2 umfasst die Kommunen Kall, Schleiden, Nettersheim, Hellenthal, Dahlem
und Blankenheim. Zusätzlich wurde ein drittes Los gebildet, welches das gesamte Ausbaugebiet
(Los 1 und Los 2) umfasst und eine Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter ermöglicht.
Kurz vor Beginn des Auswahlverfahrens hatte der technische Berater des Kreises Euskirchen
darauf aufmerksam gemacht, dass verschiedene TKU den Eigenausbau des Breitbandnetzes
eigenwirtschaftlich ohne öffentliche Fördermittel vorantreiben würden. Um dem anstehenden
Auswahlverfahren die aktuelle Ausbausituation inklusive Eigenausbau zugrunde zu legen und somit
Lösungen durch den Markt nicht zu behindern bzw. Fehlinvestitionen öffentlicher Fördermittel zu
vermeiden, wurde zeitgleich eine erneute Markterkundung durchgeführt. Das erste
Markterkundungsverfahren
erfolgte
bereits
im
Jahr
2015
als
Vorbereitung
des
Bundesförderantrages. Im Rahmen des zweiten Markterkundungsverfahrens wurden die TKU/
Netzbetreiber aufgefordert, bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist für die Teilnahmeanträge verbindlich
darzustellen, ob sie in den nächsten drei Jahren den Auf- bzw. Ausbau der Netze für die
Breitbandgrundversorgung oder den Auf- bzw. Ausbau von Zugangsnetzen der nächsten
Generation (Next Generation Access – NGA) im Ausbaugebiet beabsichtigen. Darüber hinaus
waren die bereits mit NGA-Netzen versorgten Gebiete zu benennen. Als Ergebnis des
Markterkundungsverfahrens war festzustellen, dass sich die Anzahl der unterversorgten Anschlüsse
aufgrund von gemeldeten Eigenausbauabsichten gegenüber den vorliegenden Daten stark reduziert
haben.
Grundsätzlich ist der massive Eigenausbau der TKU positiv zu bewerten. Seitens des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurde bestätigt, dass er eine
Folge des Bundesförderprogramms ist und national stattfindet. Der (private) Markt im Bereich
Breitband sorgt für eine Erschließung, so dass öffentliche Fördermittel eingespart werden. Mit
welchen Mitteln eine Erschließung durchgeführt wird, ist für den Bürger nachrangig. Allerdings
reduziert sich der Umfang der, im Rahmen der Förderanträge gemeldeten, unterversorgten
Adresspunkte aufgrund der massiven Nachmeldungen des beabsichtigten eigenwirtschaftlichen
Netzausbaus erheblich. Der Kreis Euskirchen stand nun vor der Fragestellung, wie mit dem
erheblichen Ausmaß des eigenwirtschaftlichen Eigenausbaus der TKU umzugehen ist und vor allem
welche Auswirkungen dieses auf das Kreisprojekt hat.
Daher hat sich der Kreis Euskirchen entschieden, ein Gespräch mit dem Projektträger des Bundes,
der ateneKOM (Breitbandbüro des Bundes), zu suchen, um die weiteren Schritte im
Breitbandprojekt rechtssicher zu klären. Es fanden nachfolgend mehrere Gespräche mit dem
Projektträger sowie dem federführenden Landesministerium für Wirtschaft, Energie, Mittelstand und
Handwerk (MWEIMH NRW) statt. Erst Ende März diesen Jahres wurde dem Kreis Euskirchen ein
Weg mitgeteilt, das Kreisprojekt mittels eines - bisher nicht vorgesehenen - Änderungsverfahrens
fortzuführen. Dies setzt voraus, dass sich die TKU zur Umsetzung ihrer gegenüber dem Kreis
gemeldeten Eigenausbauabsichten verpflichten. Denn es ist zu vermeiden, dass Anschlüsse, für die
ein Eigenausbau angekündigt wurde und die aufgrund dessen im Förderprojekt nicht berücksichtigt
werden konnten, tatsächlich nicht zur Ausführung kommen und damit unterversorgt bleiben.
Insofern möchte der Kreis gewährleistet wissen, dass das Kreisgebiet flächendeckend mit einem
leistungsfähigen Breitbandnetz versorgt wird und zwar unabhängig davon, ob dies im Zuge der
Bundes- und Landesförderung oder durch Eigenausbaumaßnahmen der TKU geschieht.
Basierend auf den Rückmeldungen der TKU wird der technische Berater des Kreises das übrig
gebliebene, d.h. noch unterversorgte Gebiet ("weißer Fleck") identifizieren, mit einer neuen
Netzplanung versehen und die Kalkulation aktualisieren. Nach Einreichung der aktualisierten
Unterlagen beim Projektträger soll im nächsten Schritt ein Änderungsbescheid mit einer neuen
(geringeren) Fördermittelsumme erstellt werden.
Trotz der nun entstandenen Verzögerung durch die Etablierung eines „Änderungsmechanismus“, ist
weiterhin davon auszugehen, dass der bisher kommunizierte Zeitplan für den Breitbandausbau
Gültigkeit behält. Demnach wird der flächendeckende Ausbau mit schnellem Internet im Kreis
Euskirchen zum 31.12.2018 abgeschlossen sein.