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Beschlussvorlage (Bahnhof Erftstadt - Beantragung eines förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginns für Teilmaßnahmen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
17.06.2014
Erstellt
12.06.14, 06:06
Aktualisiert
12.06.14, 06:06
Beschlussvorlage (Bahnhof Erftstadt - Beantragung eines förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginns für Teilmaßnahmen) Beschlussvorlage (Bahnhof Erftstadt - Beantragung eines förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginns für Teilmaßnahmen) Beschlussvorlage (Bahnhof Erftstadt - Beantragung eines förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginns für Teilmaßnahmen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 231/2014 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -65-/-82- Datum: 05.06.2014 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter gez. Knips RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: - 20 - Termin 17.06.2014 gez. Hallstein, Techn. Beigeordnete BM / Dezernent 11.06.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Bahnhof Erftstadt - Beantragung eines förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginns für Teilmaßnahmen Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen auf der Ausgabenseite. Mittel stehen zur Verfügung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Stadt Erftstadt beantragt beim Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR), am Bahnhof Erftstadt förderunschädlich mit folgenden Baumaßnahmen beginnen zu können: - Ausbau des provisorischen Busbahnhofs auf dem Grundstück „Am Tunnel / Schlunckweg“ einschließlich des Stauraumkanals, Erweiterung des vorhandenen provisorischen Parkplatzes nach Abbruch des Hauses Bahnhofstraße 122, - Bau eines Kanals und weiterer Vorsorgungsleitung von der Heidebroichstraße zum Bahnsteig. Begründung: In der Vorlage V 199/2014 hatte ich umfassend zum Sachstand bezüglich der Modernisierung des Bahnhofs und der Aufwertung des Bahnhofsumfeldes und zu den Problemen bei der Finanzierung berichtet. Der Rat der Stadt hat mich in seiner Sitzung am 13.05.2014 gebeten, gemeinsam mit dem NVR und der DB Station & Service AG eine Lösung zu erarbeiten, wie die am Bahnhof geplanten Maßnahmen möglichst kurzfristig umgesetzt werden können. Am 23.05.2014 habe ich dazu beim NVR ein Gespräch geführt. Seitens der DB Station & Service wurde bestätigt, dass entsprechend dem abgestimmten Bauzeitenplan im Dezember 2014 mit den Arbeiten zur Modernisierung des Bahnhofs begonnen werden soll. Eine zeitliche Verschiebung sei nicht beabsichtigt und nach einem aufwändigen Abstimmungsverfahren mit der DB Netz AG möglich. Es wurde eine Lösung erarbeitet, wie trotz der fehlenden Förderzusage die Modernisierung des Bahnhofs Erftstadt in den Jahren 2015 und 2016 verwirklicht werden kann. Dazu sind folgende Maßnahmen erforderlich: 1. Die Stadt Erftstadt führt bis Dezember 2014 die im Beschlussentwurf aufgeführten Baumaßnahmen aus. Ohne die vorherige Verlagerung des Busbahnhofs kann die DB Station & Service AG nicht mit den Arbeiten für den Bau der Personenunterführung beginnen. Da während der Baumaßnahmen einige vorhandene Stellplätze nicht genutzt werden können, muss der provisorische Parkplatz erweitert werden. Dazu bietet sich die Fläche an, auf der derzeit noch das letzte verbliebene Haus steht. Für den Kiosk und die auf Bahnsteig 1 betriebenen technischen Einrichtungen müssen die Ver- und Entsorgungsleitungen verlegt werden. Die Kosten für den Bau des provisorischen Busbahnhofs, einschließlich des Kanals; betragen ca. 340.000,- €. Für die beiden anderen Maßnahmen sind jeweils 30.000,- € zu veranschlagen. Die insgesamt benötigten Mittel in Höhe von 400.000,- € stehen im Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebes Straßen zur Verfügung. 2. Um die Modernisierung des Bahnhofes nicht zu verzögern, ist durch die Stadt bis Herbst 2015 der im Parkplatz an der Bahnhofstraße geplante Stauraumkanal zu errichten. Die Kosten belaufen sich auf 330.000,- €. Die Entscheidung über den Bau dieses Kanals muss Anfang 2015 getroffen werden. Sofern bis dahin noch kein Bewilligungsbescheid vorliegt, muss auch für diese Maßnahme ein Antrag auf vorzeitigen Baubeginn gestellt und die Maßnahme durch die Stadt vorfinanziert werden. 3. Nach dem abgestimmten Bauzeitenplan würde die Stadt im November 2015 beginnen, das Erdreich im Bereich Bahnhofsvorplatz bis auf das Niveau der Personenunterführung abzutragen. Es wäre auch möglich, dass seitens der Bahn ein provisorischer Zugang zur Bahnhofsunterführung geschaffen wird. Auch hier kann die Entscheidung über das Vorgehen bis Anfang 2015 zurückgestellt werden. Durch die o.a. Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Modernisierung des Bahnhofs ohne zeitliche Verzögerungen umgesetzt werden kann. Im Bereich des Bahnhofsumfeldes würden jedoch zunächst lediglich Provisorien entstehen. Eine solche Situation kann den Bahnreisenden nicht zugemutet werden. Es sollte daher zumindest folgende weitere Maßnahmen durch die Stadt umgesetzt werden: - Absenkung der Zufahrt zum Bahnhof auf das Niveau der Personenunterführung und Fertigstellung der Straße. Kosten: 740.000,- €. - Fertigstellung des neuen Busbahnhofes einschließlich Überdachung. Kosten: 680.000,- €. - Ausbau der Zuwegung von der Heidebroichstraße zum Bahnsteig 1, einschließlich Herrichtung des Bahnhofsvorplatzes und Bau des Kiosks mit Toilettenanlage und Errichtung der Fahrradabstellanlage. Kosten: 1.100.000,- €. Wie bereits ausgeführt, muss die Entscheidung über das weitere Vorgehen erst Anfang 2015 getroffen werden. Sollten sich die finanziellen Rahmenbedingungen bis dahin ändern, z.B. weil ein Bewilligungsbescheid vorliegt oder weil geklärt ist, ob das Land Nordrhein-Westfalen dem NVR in den Jahren 2018 und 2019 weitere Mittel zur Verfügung stellt, und sich damit das Risiko bei einer Vorfinanzierung minimiert, werde ich die städtischen Gremien umgehend informieren. Die Zufahrt zum Bahnhof und die provisorischen Stellplätze könnten bei der vorgeschlagenen Vorgehensweise noch nicht endgültig fertig gestellt werden. Eine solche Situation sehe ich aber als vertretbar an. Zum Zeitpunkt des Gespräches am 23.05.2014 hatte der NVR noch keinen vollständigen Überblick über die zur Verfügung stehenden Mittel und über die Maßnahmen, die mit diesen Mittel noch finanziert werden müssen. Es soll geprüft werden, ob die Stadt zwar nicht für die Gesamtmaßnahme, aber für einzelne Bauabschnitte eine Bewilligung erhalten kann. Ich werde beim NVR einen entsprechenden Antrag stellen. -2- (Erner) -3-