Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
06.09.2017
Erstellt
31.08.17, 14:51
Aktualisiert
31.08.17, 14:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.08.2017
- Die Bürgermeisterin Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 877-X
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel
06.09.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Fällung von Bäumen an den Garagen der Stephinskystraße 1 - 5
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Berichterstatter/in: Herr Lanzerath
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Forst
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 877-X
1. Sachverhalt:
Der städtische Bauhof wurde seitens der für die Wohnungen Stephinskystraße 1 – 5, Bad
Münstereifel, verantwortlichen Hausverwaltung informiert, dass der zu den Garagenzufahrten verlegte Pflasterbelag durch Wurzelwerk bereits angehoben worden sein. Hierbei
soll es sich um städtischen Baumbestand handeln.
Bei einer Ortsbesichtigung wurde folgendes festgestellt:
In unmittelbarer Nachbarschaft (ca. 1,00 m) zu der Garageneinfahrt (Garagen) waren auf
der städtischen Parzelle, Gemarkung Bad Münstereifel, Flur 1, Flurstück 5065, Tannen
und Fichten gepflanzt worden. Diese weisen mittelweiße eine durchschnittliche Höhe von
ca. 8,00 m auf. Beschädigungen im Pflasterbelag konnten nicht festgestellt werden.
Diese Anpflanzungen verstoßen jedoch gegen die geltenden Vorschriften des Nachbarschaftsrechts NRW, demgemäß großwüchsige Bäume nur in einem Grenzabstand von
4,00 m angepflanzt werden dürfen. Insbesondere die Fichten stellen ein Problem dar, da
sie als „Flachwurzler“ ein entsprechendes Wurzelwerk ausbilden, was aufgrund der räumlichen Nähe längerfristig zu Schäden am Pflasterbelag oder den vorhandenen Garagen
führen wird.
Durch die dann notwendige Entfernung des Wurzelwerks würden die Bäume dann instabil, die Standsicherheit wäre nicht mehr sichergestellt.
Die in unmittelbarer Nachbarschaft vorhandene Bebauung (Garagen, Wohnhäuser) wären
bei einem Windwurf gefährdet. Die Verkehrssicherheit könnte nicht mehr sichergestellt
werden.
2. Rechtliche Würdigung
keine
3. Finanzielle Auswirkungen
Für die Fällung der Bäume wird ein Hubarbeitslift benötigt (Kosten in Höhe von 261,00 €). Ansonsten entstehen ausschließlich interne Lohn- und Gerätekosten.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Siehe oben.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Nadelgehölze zu entfernen.