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Beschlussvorlage (Fällung von Bäumen an den Garagen der Stephinskystraße 1 - 5)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
06.09.2017
Erstellt
31.08.17, 14:51
Aktualisiert
31.08.17, 14:51
Beschlussvorlage (Fällung von Bäumen an den Garagen der Stephinskystraße 1 - 5) Beschlussvorlage (Fällung von Bäumen an den Garagen der Stephinskystraße 1 - 5)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.08.2017 - Die Bürgermeisterin Az: Nr. der Ratsdrucksache: 877-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel 06.09.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Fällung von Bäumen an den Garagen der Stephinskystraße 1 - 5 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Lanzerath __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Forst ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 877-X 1. Sachverhalt: Der städtische Bauhof wurde seitens der für die Wohnungen Stephinskystraße 1 – 5, Bad Münstereifel, verantwortlichen Hausverwaltung informiert, dass der zu den Garagenzufahrten verlegte Pflasterbelag durch Wurzelwerk bereits angehoben worden sein. Hierbei soll es sich um städtischen Baumbestand handeln. Bei einer Ortsbesichtigung wurde folgendes festgestellt: In unmittelbarer Nachbarschaft (ca. 1,00 m) zu der Garageneinfahrt (Garagen) waren auf der städtischen Parzelle, Gemarkung Bad Münstereifel, Flur 1, Flurstück 5065, Tannen und Fichten gepflanzt worden. Diese weisen mittelweiße eine durchschnittliche Höhe von ca. 8,00 m auf. Beschädigungen im Pflasterbelag konnten nicht festgestellt werden. Diese Anpflanzungen verstoßen jedoch gegen die geltenden Vorschriften des Nachbarschaftsrechts NRW, demgemäß großwüchsige Bäume nur in einem Grenzabstand von 4,00 m angepflanzt werden dürfen. Insbesondere die Fichten stellen ein Problem dar, da sie als „Flachwurzler“ ein entsprechendes Wurzelwerk ausbilden, was aufgrund der räumlichen Nähe längerfristig zu Schäden am Pflasterbelag oder den vorhandenen Garagen führen wird. Durch die dann notwendige Entfernung des Wurzelwerks würden die Bäume dann instabil, die Standsicherheit wäre nicht mehr sichergestellt. Die in unmittelbarer Nachbarschaft vorhandene Bebauung (Garagen, Wohnhäuser) wären bei einem Windwurf gefährdet. Die Verkehrssicherheit könnte nicht mehr sichergestellt werden. 2. Rechtliche Würdigung keine 3. Finanzielle Auswirkungen Für die Fällung der Bäume wird ein Hubarbeitslift benötigt (Kosten in Höhe von 261,00 €). Ansonsten entstehen ausschließlich interne Lohn- und Gerätekosten. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Siehe oben. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die Nadelgehölze zu entfernen.