Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
16.01.14, 15:15
Aktualisiert
16.01.14, 15:15
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Satzung Seniorenbeirat
Alte Fassung
1. Änderung der Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Erftstadt vom 30.11.2004
Der Rat der Stadt Erftstadt hat aufgrund des § 4
der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen i.d.F. der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 29.04.2003 (GV NW S. 254) in
seiner Sitzung am 02.11.2004 folgende 1.
Änderung der Satzung für den Seniorenbeirat in
der Stadt Erftstadt beschlossen:
Präambel
Der Seniorenbeirat der Stadt Erftstadt ist eine
Interessenvertretung der älteren Generation und
berät Rat und Verwaltung der Stadt Erftstadt
sowie andere Einrichtungen, Institutionen und
Träger des öffentlichen und privaten Rechts im
Bereich der Altenarbeit. Er arbeitet überparteilich
und überkonfessionell.
§1
Aufgaben
Der Seniorenbeirat hat insbesondere die Aufgabe,
-
die parlamentarischen Gremien (Rat und
Ausschüsse) sowie die Verwaltung in
Fragen der Altenarbeit zu beraten;
Änderungen
Begründung
Satzung Seniorenbeirat
Alte Fassung
-
die verantwortlichen Stellen auf spezifische
Probleme der Senioren aufmerksam zu
machen und deren Arbeit zu verfolgen;
-
Empfehlungen zur Verbesserung der
Lebensbedingungen von Senioren zu erarbeiten;
-
bei der Planung und Verwirklichung von
Angeboten und Hilfen für Senioren mitzuwirken;
-
Ansprechpartner der Senioren in den
einzelnen Stadtteilen zu sein.
Änderungen
Begründung
Für die Wahrnehmung seiner Aufgaben erhält er
einen jährlichen Sachkostenzuschuss in Höhe
von 1.000,00 Euro.
Dieser Betrag wird jährlich im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen zur Verfügung gestellt.
Er ist satzungsmäßig im Gegensatz zum
Behindertenbeirat aber nicht abgesichert. Das soll
durch diese Formulierung geändert werden.
§2
Zusammensetzung des Seniorenbeirates
§2
Zusammensetzung des Seniorenbeirates
Der Seniorenbeirat der Stadt Erftstadt besteht aus
19 stimmberechtigten Mitgliedern, die von den
Verbänden, Kirchen, Altenvereinigungen und
Parteien vorgeschlagen und vom Rat der Stadt
für die Dauer seiner Wahlperiode berufen
werden. Die Mitglieder im Seniorenbeirat müssen
mindestens 60 Jahre alt sein und in Erftstadt
wohnen. Der Frauenanteil im Seniorenbeirat
sollte mindestens 50 % betragen.
Der Seniorenbeirat der Stadt Erftstadt besteht aus
11 stimmberechtigten Mitgliedern, die von den
Verbänden, Kirchen und Altenvereinigungen
████████████ vorgeschlagen oder sich
selbst für einen Sitz bewerben und vom Rat der
Stadt für die Dauer seiner Wahlperiode berufen
werden. Die Mitglieder im Seniorenbeirat müssen
…….……..
……
……
……
Der Seniorenbeirat hält aus inzwischen langjähriger Erfahrung die Arbeit in einem kleineren
Gremium mit nur 11 Mitgliedern für effektiver. Es
sollten auch Personen berücksichtigt werden, die
sich selbst für diese Arbeit interessieren.
Parteiinteressen sollten aus der Arbeit
herausgehalten werden.
Satzung Seniorenbeirat
Alte Fassung
Nach Möglichkeit sollen die vorgeschlagenen
Personen keine Funktionsträger sein. Alle
Stadtteile der Stadt Erftstadt sollen möglichst im
Seniorenbeirat vertreten sein.
Der/die zuständige Beigeordnete, im Falle
seiner/ihrer Verhinderung der/die SozialamtsleiterIn, gehört dem Seniorenbeirat als beratendes Mitglied an.
Für jedes ordentliche Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu berufen. Die o.g. Organisationen sind aufgefordert, jeweils 2 Personen mit
StellvertreterInnen vorzuschlagen.
Im Falle der Verhinderung des ständigen Mitgliedes im Seniorenbeirat nimmt das stellvertretende Seniorenbeiratsmitglied für den Zeitraum
der Verhinderung die Position des ständigen
Seniorenbeiratsmitgliedes ein.
Scheidet ein Mitglied aus dem Seniorenbeirat
aus, so ist vom Rat der Stadt Erftstadt ein neues
Mitglied auf Vorschlag der o.g. Organisationen zu
berufen. Entsprechendes gilt auch für den/die
StellvertreterInnen.
Der Rat der Stadt Erftstadt kann mit einfacher
Mehrheit ein Mitglied des Seniorenbeirates abberufen.
Änderungen
Begründung
███████████████████████████████
███████████████████████████████
██████████████████ Alle Stadtteile der
Stadt Erftstadt sollen möglichst im
Seniorenbeirat über eine ordentliche oder
stellvertretende Mitgliedschaft vertreten sein.
schaft mitbringen, auf Wunsch des Seniorenbeirats in einem Ausschuss der Stadt Erftstadt
mitzuarbeiten.
Für jedes ordentliche Mitglied ist ein stellvertretendes
Mitglied
zu
berufen.
██████████████████████████████████████████████
███████████████████████████████
███████████████████████
Im Falle der Verhinderung ……………………….
…..
…..
…...
Scheidet ein Mitglied aus dem Seniorenbeirat
aus, so ist vom Rat der Stadt Erftstadt ein neues
Mitglied auf Vorschlag der o.g. Organisationen zu
berufen. Dabei soll primär der Vorschlag der
Organisation berücksichtigt werden, die auch das
ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen hat.
███████████████████████████████
███████████████████████████████
█████████████████████████████████████. Mit der Bewerbung um einen Sitz im
Seniorenbeirat wird die Erwartungshaltung verknüpft, dass diese Personen auch die Bereit-
Satzung Seniorenbeirat
Alte Fassung
Da es zunehmend schwierig wird, Ehrenamtler zu
gewinnen, sollte eine derartige Vorgabe nicht
mehr gemacht werden.
Bei einer Mitgliederzahl von 11 sollen die
Stadtteile auch über die Stellvertretungen
repräsentiert sein.
Aus der Erfahrung des Seniorenbeirats tun sich
die Organisationen schon schwer, überhaupt
jemanden vorzuschlagen.
Die Nachfolgeregelung sollte präzisiert werden.
Eine Abwahl mit einfacher Mehrheit widerspricht
der Wahl für die Dauer der Wahlperiode. Der
Seniorenbeirat hat bisher beratendes Stimmrecht
im Sozialausschuss. Seniorenrelevante Themen
werden aber auch in anderen Ausschüssen
besprochen. Der Seniorenbeirat erwägt für die
neue Legislaturperiode, den Rat zu bitten, das
beratende Stimmrecht auf andere Ausschüsse
auszuweiten.
Änderungen
Begründung
Satzung Seniorenbeirat
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Änderungen
Begründung
Zur
konstituierenden
Sitzung
lädt
der
Bürgermeister
die
Mitglieder
des
Seniorenbeirates ein und leitet die Sitzung bis zur
Wahl des/der Vorsitzenden.
Hervorhebung der Wertigkeit des Beirats
Die Tätigkeit der Mitglieder im Seniorenbeirat ist
ehrenamtlich. Hinsichtlich der Entschädigung gilt
§ 10 Hauptsatzung der Stadt Erftstadt entsprechend.
§3
Einberufung des Seniorenbeirates
Zur konstituierenden Sitzung lädt der/die zuständige Beigeordnete die Mitglieder des
Seniorenbeirates ein und leitet die Sitzung bis zur
Wahl des/der Vorsitzenden.
§4
Wahl des/der Vorsitzenden
Der Seniorenbeirat wählt aus seiner Mitte eine/n
Vorsitzende/n und zwei Stellvertreter/innen.
Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr
als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Erreicht niemand mehr als die Hälfte der
Stimmen, so findet zwischen den Personen,
welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht
haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in
dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf
sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet
das Los. Der Seniorenbeirat kann den/die
Vorsitzende/n und dessen/deren Stellvertreter/in
abberufen. § 66 Abs. 2 der Gemeindeordnung
des
Landes
Nordrhein-Westfalen
gilt
entsprechend.
Für den Geschäftsgang und die Ordnung in den
Sitzungen erläßt der Seniorenbeirat eine Geschäftsordnung.
Satzung Seniorenbeirat
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§5
Schlußbestimmungen
(1)
Die 1. Änderung der Satzung tritt mit dem
Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2)
Vor Änderungen dieser Satzung ist der
Seniorenbeirat zu hören.
Erftstadt, den 30.11.2004
Bösche
Bürgermeister
Änderungen
Begründung