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Beschlussvorlage (Satzungsänderungen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
16.01.14, 15:15
Aktualisiert
16.01.14, 15:15
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Inhalt der Datei

Satzung Seniorenbeirat Alte Fassung 1. Änderung der Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Erftstadt vom 30.11.2004 Der Rat der Stadt Erftstadt hat aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.04.2003 (GV NW S. 254) in seiner Sitzung am 02.11.2004 folgende 1. Änderung der Satzung für den Seniorenbeirat in der Stadt Erftstadt beschlossen: Präambel Der Seniorenbeirat der Stadt Erftstadt ist eine Interessenvertretung der älteren Generation und berät Rat und Verwaltung der Stadt Erftstadt sowie andere Einrichtungen, Institutionen und Träger des öffentlichen und privaten Rechts im Bereich der Altenarbeit. Er arbeitet überparteilich und überkonfessionell. §1 Aufgaben Der Seniorenbeirat hat insbesondere die Aufgabe, - die parlamentarischen Gremien (Rat und Ausschüsse) sowie die Verwaltung in Fragen der Altenarbeit zu beraten; Änderungen Begründung Satzung Seniorenbeirat Alte Fassung - die verantwortlichen Stellen auf spezifische Probleme der Senioren aufmerksam zu machen und deren Arbeit zu verfolgen; - Empfehlungen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Senioren zu erarbeiten; - bei der Planung und Verwirklichung von Angeboten und Hilfen für Senioren mitzuwirken; - Ansprechpartner der Senioren in den einzelnen Stadtteilen zu sein. Änderungen Begründung Für die Wahrnehmung seiner Aufgaben erhält er einen jährlichen Sachkostenzuschuss in Höhe von 1.000,00 Euro. Dieser Betrag wird jährlich im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zur Verfügung gestellt. Er ist satzungsmäßig im Gegensatz zum Behindertenbeirat aber nicht abgesichert. Das soll durch diese Formulierung geändert werden. §2 Zusammensetzung des Seniorenbeirates §2 Zusammensetzung des Seniorenbeirates Der Seniorenbeirat der Stadt Erftstadt besteht aus 19 stimmberechtigten Mitgliedern, die von den Verbänden, Kirchen, Altenvereinigungen und Parteien vorgeschlagen und vom Rat der Stadt für die Dauer seiner Wahlperiode berufen werden. Die Mitglieder im Seniorenbeirat müssen mindestens 60 Jahre alt sein und in Erftstadt wohnen. Der Frauenanteil im Seniorenbeirat sollte mindestens 50 % betragen. Der Seniorenbeirat der Stadt Erftstadt besteht aus 11 stimmberechtigten Mitgliedern, die von den Verbänden, Kirchen und Altenvereinigungen ████████████ vorgeschlagen oder sich selbst für einen Sitz bewerben und vom Rat der Stadt für die Dauer seiner Wahlperiode berufen werden. Die Mitglieder im Seniorenbeirat müssen …….…….. …… …… …… Der Seniorenbeirat hält aus inzwischen langjähriger Erfahrung die Arbeit in einem kleineren Gremium mit nur 11 Mitgliedern für effektiver. Es sollten auch Personen berücksichtigt werden, die sich selbst für diese Arbeit interessieren. Parteiinteressen sollten aus der Arbeit herausgehalten werden. Satzung Seniorenbeirat Alte Fassung Nach Möglichkeit sollen die vorgeschlagenen Personen keine Funktionsträger sein. Alle Stadtteile der Stadt Erftstadt sollen möglichst im Seniorenbeirat vertreten sein. Der/die zuständige Beigeordnete, im Falle seiner/ihrer Verhinderung der/die SozialamtsleiterIn, gehört dem Seniorenbeirat als beratendes Mitglied an. Für jedes ordentliche Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu berufen. Die o.g. Organisationen sind aufgefordert, jeweils 2 Personen mit StellvertreterInnen vorzuschlagen. Im Falle der Verhinderung des ständigen Mitgliedes im Seniorenbeirat nimmt das stellvertretende Seniorenbeiratsmitglied für den Zeitraum der Verhinderung die Position des ständigen Seniorenbeiratsmitgliedes ein. Scheidet ein Mitglied aus dem Seniorenbeirat aus, so ist vom Rat der Stadt Erftstadt ein neues Mitglied auf Vorschlag der o.g. Organisationen zu berufen. Entsprechendes gilt auch für den/die StellvertreterInnen. Der Rat der Stadt Erftstadt kann mit einfacher Mehrheit ein Mitglied des Seniorenbeirates abberufen. Änderungen Begründung ███████████████████████████████ ███████████████████████████████ ██████████████████ Alle Stadtteile der Stadt Erftstadt sollen möglichst im Seniorenbeirat über eine ordentliche oder stellvertretende Mitgliedschaft vertreten sein. schaft mitbringen, auf Wunsch des Seniorenbeirats in einem Ausschuss der Stadt Erftstadt mitzuarbeiten. Für jedes ordentliche Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu berufen. ██████████████████████████████████████████████ ███████████████████████████████ ███████████████████████ Im Falle der Verhinderung ………………………. ….. ….. …... Scheidet ein Mitglied aus dem Seniorenbeirat aus, so ist vom Rat der Stadt Erftstadt ein neues Mitglied auf Vorschlag der o.g. Organisationen zu berufen. Dabei soll primär der Vorschlag der Organisation berücksichtigt werden, die auch das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen hat. ███████████████████████████████ ███████████████████████████████ █████████████████████████████████████. Mit der Bewerbung um einen Sitz im Seniorenbeirat wird die Erwartungshaltung verknüpft, dass diese Personen auch die Bereit- Satzung Seniorenbeirat Alte Fassung Da es zunehmend schwierig wird, Ehrenamtler zu gewinnen, sollte eine derartige Vorgabe nicht mehr gemacht werden. Bei einer Mitgliederzahl von 11 sollen die Stadtteile auch über die Stellvertretungen repräsentiert sein. Aus der Erfahrung des Seniorenbeirats tun sich die Organisationen schon schwer, überhaupt jemanden vorzuschlagen. Die Nachfolgeregelung sollte präzisiert werden. Eine Abwahl mit einfacher Mehrheit widerspricht der Wahl für die Dauer der Wahlperiode. Der Seniorenbeirat hat bisher beratendes Stimmrecht im Sozialausschuss. Seniorenrelevante Themen werden aber auch in anderen Ausschüssen besprochen. Der Seniorenbeirat erwägt für die neue Legislaturperiode, den Rat zu bitten, das beratende Stimmrecht auf andere Ausschüsse auszuweiten. Änderungen Begründung Satzung Seniorenbeirat Alte Fassung Änderungen Begründung Zur konstituierenden Sitzung lädt der Bürgermeister die Mitglieder des Seniorenbeirates ein und leitet die Sitzung bis zur Wahl des/der Vorsitzenden. Hervorhebung der Wertigkeit des Beirats Die Tätigkeit der Mitglieder im Seniorenbeirat ist ehrenamtlich. Hinsichtlich der Entschädigung gilt § 10 Hauptsatzung der Stadt Erftstadt entsprechend. §3 Einberufung des Seniorenbeirates Zur konstituierenden Sitzung lädt der/die zuständige Beigeordnete die Mitglieder des Seniorenbeirates ein und leitet die Sitzung bis zur Wahl des/der Vorsitzenden. §4 Wahl des/der Vorsitzenden Der Seniorenbeirat wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und zwei Stellvertreter/innen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Der Seniorenbeirat kann den/die Vorsitzende/n und dessen/deren Stellvertreter/in abberufen. § 66 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gilt entsprechend. Für den Geschäftsgang und die Ordnung in den Sitzungen erläßt der Seniorenbeirat eine Geschäftsordnung. Satzung Seniorenbeirat Alte Fassung §5 Schlußbestimmungen (1) Die 1. Änderung der Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Vor Änderungen dieser Satzung ist der Seniorenbeirat zu hören. Erftstadt, den 30.11.2004 Bösche Bürgermeister Änderungen Begründung