Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-888/2007
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
22.05.2007
Betreff:
Umgestaltung der L 361 im Bereich der Straßen Rupperburg, Friedhofstraße und Kölner Straße
hier: Antrag des Ortsvorstehers Heinz-Gerd Horn vom 09.04.2007
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt,
1. Schreiben an den Landesbetrieb Straßenbau mit der Bitte um Zustimmung, Maßnahmen
auf der L 361 zu ergreifen, wenn die L 361 n freigegeben ist.
2. Beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises die verkehrliche Anordnung für die
Ausweisung einer Tempo-30 und probeweise Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung
mit Abtrennung eines Fußgängerbrereiches (mit mobilen Elementen) entlang der
Friedhofsmauer zu beantragen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben des Ortsvorsteher Heinz-Gerd Horn vom 09.04.2007
werden Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Schulwegsicherung auf verschiednen Straßen in
Bedburg und Bedburg – Broich beantragt. Bezüglich der Einzelheiten wird auf das Schreiben
verwiesen.
Die beantragten Maßnahmen sollen auf einer (noch) Landesstraße durchgeführt werden. Im
Rahmen eines Abstufungsverfahrens sind aufgrund der Netzfunktion nachstehende Straßen
betroffen:
Wiesenstraße, Klosterstraße, Kölner Straße, Friedhofstraße und Rupperburg.
Bezüglich des Verfahrens einer Abstufung wird auf den Inhalt der Sitzungsvorlage zur
Umgestaltung der L 213 verwiesen.
Der Landesbetrieb hat mit Schreiben vom 26.04.2007 mitgeteilt, dass er beabsichtige, die L 361 im
o.a. Bereich zur Gemeindestraße abzustufen.
Neben dem positiven Effekt, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Schulwegsicherung
einfacher umsetzen zu können, muss darauf hingewiesen werden, dass bei einer Übernahme des
Straßennetzes zukünftig ein nicht unerheblicher Mehraufwand an Arbeit und Kosten entstehen
wird.
Die Maßnahmen, wie vom Ortsvorsteher beantragt, sind machbar und sofern seitens des
Straßenverkehrsamtes bzw. der Kreispolizeibehörde keine Bedenken bestehen, realisierbar.
Eine Umsetzung erfolgt i.d.R. nach Übernahme der Straße in die Baulast der Stadt Bedburg. Da
jedoch der Landesbetrieb Straßenbau die Absicht hat, die Umstufung zur Gemeindestraße
vornehmen zu lassen, könnte versucht werden, nach Freigabe der L 361 n die Maßnahmen zu
realisieren.
Nicht unberücksichtigt bleiben darf hierbei die Tatsache, dass die Einrichtung einer Einbahnstraße
für das Teilstück Weiherstraße bis Kölner Straße eine Umverteilung der Verkehre auf andere
Straßen, wie z. B. An den Benden und Neustraße mit sich bringen wird.
Da die Auswirkungen der Einbahnstraßenregelung viele Bürger betreffen, soll die Maßnahme
a) zunächst probeweise für die Dauer von 6 Monaten eingerichtet werden und
b) hierüber im Vorfeld eine detailierte Information über die Presse, Internet etc. erfolgen.
Für das weitere Vorgehen wird verwaltungsseitig vorgeschlagen:
1 Schreiben an den Landesbetrieb Straßenbau mit der Bitte um Zustimmung,
Maßnahmen auf der L 361 zu ergreifen, wenn die L 361 n freigegeben ist.
2 Beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises die verkehrliche Anordnung für
die Ausweisung einer Tempo-30 und probeweise Einrichtung einer
Einbahnstraßenregelung mit Abtrennung eines Fußgängerbrereiches (mit mobilen
Elementen) entlang der Friedhofsmauer zu beantragen.
Sofern eine Ausweisung als Tempo-30 Zone erfolgt, ist die rechts-vor-links Regelung automatisch
Folge der Beschilderungsmaßnahme. Haifischzähne würden an den entsprechenden Stellen
aufgebracht.
Der finanzielle Aufwand für die Maßnahmen ist relativ gering und kann aus den vorhandenen
Mitteln des Haushalts 2007 getragen werden.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 03.Mai 2007
----------------------------------Naujock
Leiter der Bauverwaltung
-----------------------------------
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister