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Beschlussvorlage (Prüfantrag Sportstätte Kernstadt hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 07.03.2017)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
112 kB
Datum
09.05.2017
Erstellt
04.05.17, 16:55
Aktualisiert
04.05.17, 16:55
Beschlussvorlage (Prüfantrag Sportstätte Kernstadt
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 07.03.2017) Beschlussvorlage (Prüfantrag Sportstätte Kernstadt
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 07.03.2017) Beschlussvorlage (Prüfantrag Sportstätte Kernstadt
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hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 07.03.2017)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 04.05.2017 - Die Bürgermeisterin Az: 23.4 Nr. der Ratsdrucksache: 777-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus 09.05.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Prüfantrag Sportstätte Kernstadt hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 07.03.2017 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Stefan Lippertz __________________________________________________________________________ ( X ) Kosten €: ca. 12.000,00 € ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( X ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Lip Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BildungsA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 777-X 1. Sachverhalt: In dem als Anlage 1 beigefügten Fraktionsantrag der CDU vom 07.03.2017 zum Thema Prüfantrag Sportstätte Kernstadt beantragt die CDU-Fraktion, dass das Thema „Sportplatz im Kernstadtgebiet“ seitens der Verwaltung unter den Gesichtspunkten der Realisierbarkeit von Bedarf und Mitteln geprüft wird. Die Verwaltung ist mit folgender Systematik an die Fragestellungen herangegangen. a) Initiierung eines Sportstättenkonzeptes b) Fördermöglichkeiten für Kommunen und Sportvereine. c) Prüfung einer Revitalisierung und Kostenermittlung einer Sportanlage Kampfbahn Typ C. zu a) Initiierung eines Sportstättenkonzeptes. Zum Thema Sportstättenkonzept wurden drei Angebote eingeholt, die hinsichtlich des Leistungsumfangs von den Bietern unterschiedlich interpretiert wurden und noch der Konkretisierung bedürfen. 1.ZAK Institut für Bedarfsforschung GmbH 2. Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung 3. Atelier Esser 10.412,- € brutto 40.251,- € brutto 19.992,- € brutto Die Verwaltung erachtet die Erstellung eines Sportstättenkonzepts für alle Sportstätten im Stadtgebiet für sinnvoll und im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für zielführend. Bezogen auf den Einzelfall des Sportplatzes Bad Münstereifel ist der Bedarf an einer funktionstüchtigen Sportstätte aufgrund der Bedürfnisse der ortsansässigen Schulen und Vereine sowie der Fachhochschule für Rechtspflege jedoch offenkundig. Aus diesem Grund hält die Verwaltung eine gutachterliche Bestätigung auch aus Kostengründen für entbehrlich, zumal eine Finanzierung nur überplanmäßig oder über den Haushalt 2018 erfolgen kann. zu b) Fördermöglichkeiten für Kommunen und Sportvereine Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für den Neubau einer Sportanlage stehen Kommunen und Vereinen offen: ba.) Sportpauschale, Schul und Bildungspauschale (für Kommunen) Pauschale Zuweisung an Gemeinden zur Unterstützung kommunaler Aufgabenerfüllung im Sportbereich nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) Die Sportpauschale soll von den Städten und Gemeinden für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau, die Sanierung, Modernisierung und den Erwerb von Sportstätten eingesetzt werden. Die der Stadt Bad Münstereifel zufließende Pauschale beträgt z. Zt. Rund 42.000,00 € jährlich und wird für die Instandhaltung der Sportstätten eingesetzt. Freie Mittel stehen derzeit nicht zur Verfügung. bb.) NRW.Bank.Sportstätten ( für Vereine) Zinsgünstige Darlehen für den Bau von Kunstrasenplätzen mit einer Zinsfreistellung von bis zu drei Jahren. bc.) Kommunalrichtlinie „Förderbausteine für Sportvereine“ (Kommunen und Vereine) Investitionszuschüsse von 30-50 % auf LED Beleuchtung, Sanierung und Austausch von Lüftungsanlagen, Austausch alter Pumpen, Warmwasseraufbereitung bd.) Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (Kommunen) Da über dieses Förderprogramm Bundesmittel eingesetzt werden, ist eine Mittelverwendung auf die originären Zuständigkeiten des Bundes (z. B. Energieeinsparung, Gebäudesanierung) begrenzt. be.) Gute Schule 2020 (Kommune) Seite 3 von Ratsdrucksache 777-X Neubau und Modernisierungsmaßnahmen an Sportanlagen auf kommunalen Schulgeländen und räumlich dazugehörigen Schulsportanlagen mit einem Fördersatz von bis zu 100 %. Die Mittel der Förderkulisse „Gute Schule 2020“, sollen vorwiegend der Schulinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Im vom Fachausschuss zu beschließenden Verwendungskonzept ist die Erneuerung des Sportplatzes Bad Münstereifel wegen anderer wichtiger Sanierungsmaßnahmen in den städtischen Schulen bisher nicht aufgeführt. bf.) Kleine Förderprogramme für Vereine Aktion Mensch- Projekte zum Thema Barrierefreiheit werden bis zu 5000,- € gefördert. Energiekosten senken und Klima schützen (Öko Check für Sportvereine). bg.) Städtebauförderungsprogramm „Investitionspaket Soziale Integration im Quartier 2017“ (für Kommunen) Förderfähig ist die bauliche Modernisierung von Bestandsgebäuden sowie u. a. die Herstellung von Sportplätzen. Dies setzt voraus, dass der Sportplatz Bad Münstereifel als Freifläche in aktuellen Satzungsgebieten der Städtebauförderung liegt. Die Förderung bedingt eine städtebauliche Gesamtstrategie (z. B. ISEK) und beträgt 90 %. Landesweit ist ein Fördervolumen von lediglich 55.000.000,00 € verfügbar. zu c) Prüfung einer Revitalisierung und Kostenermittlung für eine Sportanlage mit Kampfbahn Typ C Zur Frage des Sanierungsbedarfs hat die Verwaltung mit Hilfe externer Firmen die Beschaffenheit des Sportplatzes Bad Münstereifel untersuchen und die Möglichkeiten einer Revitalisierung prüfen lassen. Die Bodenuntersuchung ergab, dass sowohl die Trag- als auch die Deckschicht einer kompletten Erneuerung bedürfen. Im Hinblick auf ihre Funktionalität ist die Sportanlage mit schwerwiegenden Mängeln behaftet. Es bestätigt sich also der äußere Eindruck, dass umfangreiche Mängel vorliegen, die Bestand und zweckentsprechende Nutzung stark gefährden. Eine umfassende Sanierung zum Bestanderhalt ist unerlässlich, da z.B. wesentliche Teile der Grundkonstruktion nicht mehr brauchbar sind. Notwendige ergänzende Einrichtungen wie Umkleide- und Sanitärräume, Heizungsanlagen, Flutlichtmasten, Leichtathletikanlagen entsprechen nicht mehr heutigen Standards und sind überwiegend abgängig. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung Kontakt zum Ingenieur- und Landschaftsarchitekturbüro Esser aufgenommen. Nach Ortsbesichtigung und weiteren Untersuchungen hat das Ingenieurbüro auf der Grundlage eigener Erfahrungswerte eine Kostenkalkulation für die Herrichtung einer neuen Sportstätte, im Sinne einer Leichtathletikanlage Typ C, erstellt. Kampfbahn Typ C mit Tennenlaufbahn: Bei Sportanlagen Typ C mit Tennenlaufbahn handelt es sich vorrangig um einen Fußballplatz mit Leichtathletikanlagen (umlaufende Rundbahn, Sprunggrube und Wurfanlage). Offizielle Wettkämpfe der Leichtathletik finden hier nicht statt, eine Laufbahnbegrenzung entfällt. Das Spielfeld und die Sektoren, mit Rasen oder Tennenbelag versehen, liegen niveaugleich mit der Laufbahn. Von einer Revitalisierung als Tennenplatz wird aus fachkundiger Sicht dringend abgeraten, weil der Sportplatz als Retentionsraum für die Erft dient. Bei einem tausendjährigen Hochwasser überflutet die Erft den Sportplatz und sorgt dafür, dass die Deckschichten eines Tennenplatzes oder auch eines Kunstrasenplatzes vollständig abgetragen werden (siehe Anlage 2, Quelle Erftverband). Empfohlen wird hingegen die Anlegung eines Rasen- oder Hybridrasenplatzes, der einer Überschwemmung standhalten und nur relativ geringen Schaden nehmen würde. Die als Anlage 3 beigefügte Kostenschätzung weist einschließlich aller Nebenkosten einen Kostenrahmen von mehr als 1.000.000,00 € aus. In der Kostenkalkulation ist der erforderliche Neubau Seite 4 von Ratsdrucksache 777-X eines Sportlerheimes mit Umkleiden und Duschen nicht enthalten, so dass sich insgesamt ein Volumen von rund 1.500.000,00 € ergeben dürfte. 2. Rechtliche Würdigung Keine. 3. Finanzielle Auswirkungen Weder für die Erstellung eines Sportstättenkonzepts noch für die Erneuerung des Sportplatzes Bad Münstereifel gibt es im Haushalt 2017 eine haushaltsrechtliche Ermächtigung. Diese erfordert eine Veranschlagung in den Folgejahren. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Der Neubau eines Rasen- oder Hybridplatzes bedingt im Sinne der Nachhaltigkeit professionelle Platzpflege. Es muss also qualifiziertes Fachpersonal durch Vereine, die Stadt oder externe Firmen vorgehalten werden. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Durch einen Sportstättenneubau wird es eine positivere Stadtentwicklung im Hinblick auf die Zielgruppe junge Leute und Familien geben. 7. Beschlussvorschlag: a) Die Verwaltung wird beauftragt, im Haushaltsjahr 2018 erforderliche Mittel für ein Sportstättenkonzept in den Haushalt einzustellen, damit die Bedarfssituation im ganzen Stadtgebiet gutachterlich beurteilt und zukunftsweisende Handlungsoptionen aufgezeigt werden. b) Die Verwaltung wird beauftragt, alle Fördermöglichkeiten für eine umfassende Erneuerung des Sportplatzes Bad Münstereifel einschließlich Umkleidegebäude auszuloten und nach Lösungen für eine haushaltsverträgliche Finanzierung zu suchen.