Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
112 kB
Datum
09.05.2017
Erstellt
04.05.17, 16:55
Aktualisiert
04.05.17, 16:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 04.05.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 23.4
Nr. der Ratsdrucksache: 777-X
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Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus
09.05.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Prüfantrag Sportstätte Kernstadt
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 07.03.2017
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Berichterstatter/in: Stefan Lippertz
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( X ) Kosten €: ca. 12.000,00 €
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( X ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Lip
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BildungsA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 777-X
1. Sachverhalt:
In dem als Anlage 1 beigefügten Fraktionsantrag der CDU vom 07.03.2017 zum Thema Prüfantrag
Sportstätte Kernstadt beantragt die CDU-Fraktion, dass das Thema „Sportplatz im Kernstadtgebiet“ seitens der Verwaltung unter den Gesichtspunkten der Realisierbarkeit von Bedarf und Mitteln
geprüft wird.
Die Verwaltung ist mit folgender Systematik an die Fragestellungen herangegangen.
a)
Initiierung eines Sportstättenkonzeptes
b)
Fördermöglichkeiten für Kommunen und Sportvereine.
c)
Prüfung einer Revitalisierung und Kostenermittlung einer Sportanlage Kampfbahn Typ C.
zu a) Initiierung eines Sportstättenkonzeptes.
Zum Thema Sportstättenkonzept wurden drei Angebote eingeholt, die hinsichtlich des Leistungsumfangs von den Bietern unterschiedlich interpretiert wurden und noch der Konkretisierung bedürfen.
1.ZAK Institut für Bedarfsforschung GmbH
2. Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung
3. Atelier Esser
10.412,- € brutto
40.251,- € brutto
19.992,- € brutto
Die Verwaltung erachtet die Erstellung eines Sportstättenkonzepts für alle Sportstätten im Stadtgebiet für sinnvoll und im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für zielführend.
Bezogen auf den Einzelfall des Sportplatzes Bad Münstereifel ist der Bedarf an einer funktionstüchtigen Sportstätte aufgrund der Bedürfnisse der ortsansässigen Schulen und Vereine sowie der
Fachhochschule für Rechtspflege jedoch offenkundig. Aus diesem Grund hält die Verwaltung eine
gutachterliche Bestätigung auch aus Kostengründen für entbehrlich, zumal eine Finanzierung nur
überplanmäßig oder über den Haushalt 2018 erfolgen kann.
zu b) Fördermöglichkeiten für Kommunen und Sportvereine
Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für den Neubau einer Sportanlage stehen Kommunen
und Vereinen offen:
ba.) Sportpauschale, Schul und Bildungspauschale (für Kommunen)
Pauschale Zuweisung an Gemeinden zur Unterstützung kommunaler Aufgabenerfüllung im Sportbereich nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) Die Sportpauschale soll von den Städten
und Gemeinden für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau, die Sanierung, Modernisierung und den
Erwerb von Sportstätten eingesetzt werden. Die der Stadt Bad Münstereifel zufließende Pauschale
beträgt z. Zt. Rund 42.000,00 € jährlich und wird für die Instandhaltung der Sportstätten eingesetzt.
Freie Mittel stehen derzeit nicht zur Verfügung.
bb.) NRW.Bank.Sportstätten ( für Vereine)
Zinsgünstige Darlehen für den Bau von Kunstrasenplätzen mit einer Zinsfreistellung von bis zu drei
Jahren.
bc.) Kommunalrichtlinie „Förderbausteine für Sportvereine“ (Kommunen und Vereine)
Investitionszuschüsse von 30-50 % auf LED Beleuchtung, Sanierung und Austausch von Lüftungsanlagen, Austausch alter Pumpen, Warmwasseraufbereitung
bd.) Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (Kommunen)
Da über dieses Förderprogramm Bundesmittel eingesetzt werden, ist eine Mittelverwendung auf
die originären Zuständigkeiten des Bundes (z. B. Energieeinsparung, Gebäudesanierung) begrenzt.
be.) Gute Schule 2020 (Kommune)
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Neubau und Modernisierungsmaßnahmen an Sportanlagen auf kommunalen Schulgeländen und
räumlich dazugehörigen Schulsportanlagen mit einem Fördersatz von bis zu 100 %. Die Mittel der
Förderkulisse „Gute Schule 2020“, sollen vorwiegend der Schulinfrastruktur zur Verfügung gestellt
werden. Im vom Fachausschuss zu beschließenden Verwendungskonzept ist die Erneuerung des
Sportplatzes Bad Münstereifel wegen anderer wichtiger Sanierungsmaßnahmen in den städtischen
Schulen bisher nicht aufgeführt.
bf.) Kleine Förderprogramme für Vereine
Aktion Mensch- Projekte zum Thema Barrierefreiheit werden bis zu 5000,- € gefördert.
Energiekosten senken und Klima schützen (Öko Check für Sportvereine).
bg.)
Städtebauförderungsprogramm „Investitionspaket Soziale Integration im Quartier 2017“ (für
Kommunen)
Förderfähig ist die bauliche Modernisierung von Bestandsgebäuden sowie u. a. die Herstellung
von Sportplätzen. Dies setzt voraus, dass der Sportplatz Bad Münstereifel als Freifläche in aktuellen Satzungsgebieten der Städtebauförderung liegt. Die Förderung bedingt eine städtebauliche
Gesamtstrategie (z. B. ISEK) und beträgt 90 %. Landesweit ist ein Fördervolumen von lediglich
55.000.000,00 € verfügbar.
zu c) Prüfung einer Revitalisierung und Kostenermittlung für eine Sportanlage mit Kampfbahn Typ C
Zur Frage des Sanierungsbedarfs hat die Verwaltung mit Hilfe externer Firmen die Beschaffenheit
des Sportplatzes Bad Münstereifel untersuchen und die Möglichkeiten einer Revitalisierung prüfen
lassen. Die Bodenuntersuchung ergab, dass sowohl die Trag- als auch die Deckschicht einer
kompletten Erneuerung bedürfen. Im Hinblick auf ihre Funktionalität ist die Sportanlage mit
schwerwiegenden Mängeln behaftet.
Es bestätigt sich also der äußere Eindruck, dass umfangreiche Mängel vorliegen, die Bestand und
zweckentsprechende Nutzung stark gefährden. Eine umfassende Sanierung zum Bestanderhalt ist
unerlässlich, da z.B. wesentliche Teile der Grundkonstruktion nicht mehr brauchbar sind. Notwendige ergänzende Einrichtungen wie Umkleide- und Sanitärräume, Heizungsanlagen, Flutlichtmasten, Leichtathletikanlagen entsprechen nicht mehr heutigen Standards und sind überwiegend abgängig.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung Kontakt zum Ingenieur- und Landschaftsarchitekturbüro Esser aufgenommen. Nach Ortsbesichtigung und weiteren Untersuchungen hat das Ingenieurbüro auf der Grundlage eigener Erfahrungswerte eine Kostenkalkulation für die Herrichtung einer
neuen Sportstätte, im Sinne einer Leichtathletikanlage Typ C, erstellt.
Kampfbahn Typ C mit Tennenlaufbahn:
Bei Sportanlagen Typ C mit Tennenlaufbahn handelt es sich vorrangig um einen Fußballplatz mit
Leichtathletikanlagen (umlaufende Rundbahn, Sprunggrube und Wurfanlage). Offizielle Wettkämpfe der Leichtathletik finden hier nicht statt, eine Laufbahnbegrenzung entfällt. Das Spielfeld und die
Sektoren, mit Rasen oder Tennenbelag versehen, liegen niveaugleich mit der Laufbahn.
Von einer Revitalisierung als Tennenplatz wird aus fachkundiger Sicht dringend abgeraten, weil
der Sportplatz als Retentionsraum für die Erft dient. Bei einem tausendjährigen Hochwasser überflutet die Erft den Sportplatz und sorgt dafür, dass die Deckschichten eines Tennenplatzes oder
auch eines Kunstrasenplatzes vollständig abgetragen werden (siehe Anlage 2, Quelle Erftverband). Empfohlen wird hingegen die Anlegung eines Rasen- oder Hybridrasenplatzes, der einer
Überschwemmung standhalten und nur relativ geringen Schaden nehmen würde.
Die als Anlage 3 beigefügte Kostenschätzung weist einschließlich aller Nebenkosten einen Kostenrahmen von mehr als 1.000.000,00 € aus. In der Kostenkalkulation ist der erforderliche Neubau
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eines Sportlerheimes mit Umkleiden und Duschen nicht enthalten, so dass sich insgesamt ein Volumen von rund 1.500.000,00 € ergeben dürfte.
2. Rechtliche Würdigung
Keine.
3. Finanzielle Auswirkungen
Weder für die Erstellung eines Sportstättenkonzepts noch für die Erneuerung des Sportplatzes
Bad Münstereifel gibt es im Haushalt 2017 eine haushaltsrechtliche Ermächtigung. Diese erfordert
eine Veranschlagung in den Folgejahren.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Der Neubau eines Rasen- oder Hybridplatzes bedingt im Sinne der Nachhaltigkeit professionelle
Platzpflege. Es muss also qualifiziertes Fachpersonal durch Vereine, die Stadt oder externe Firmen vorgehalten werden.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Durch einen Sportstättenneubau wird es eine positivere Stadtentwicklung im Hinblick auf die Zielgruppe junge Leute und Familien geben.
7. Beschlussvorschlag:
a)
Die Verwaltung wird beauftragt, im Haushaltsjahr 2018 erforderliche Mittel für ein Sportstättenkonzept in den Haushalt einzustellen, damit die Bedarfssituation im ganzen Stadtgebiet
gutachterlich beurteilt und zukunftsweisende Handlungsoptionen aufgezeigt werden.
b)
Die Verwaltung wird beauftragt, alle Fördermöglichkeiten für eine umfassende Erneuerung
des Sportplatzes Bad Münstereifel einschließlich Umkleidegebäude auszuloten und nach
Lösungen für eine haushaltsverträgliche Finanzierung zu suchen.