Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
88 kB
Datum
30.05.2017
Erstellt
18.05.17, 13:16
Aktualisiert
18.05.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 08.05.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 13-26-20
Nr. der Ratsdrucksache: 812-X
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Beratungsfolge
Termin
Rat
30.05.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Widerspruch gegen die Umwandlung der Gebietskörperschaften der Städte und Gemeinden
Deutschlands in Firmen
hier: Antrag nach § 24 GO NRW
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Berichterstatter/in: Frau Dierichsweiler
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 812-X
1. Sachverhalt:
Mit dem beigefügten Fax wendet sich der Petent im Namen der indegenen Deutschen u. a. an die
Bürgermeisterin und widerspricht der Umwandlung der Gebietskörperschaften der Städte und
Gemeinden in Firmen.
2. Rechtliche Würdigung
Zusammen mit dem unter RD-NR. 810-X behandelten Fall wurde beim Städte-. und Gemeindebund nachgefragt, wie mit der Angelegenheit zu verfahren sei.
Auch dieses Schreiben soll als Antrag nach § 24 GO NRW behandelt werden. Da ein konkretes
Sachanliegen des Petenten aber nicht zu erkennen ist, soll der Rat sich lediglich kurz mit der Angelegenheit befassen. Eine nähergehende Beschäftigung sei nicht erforderlich.
Auch hier steht der Bürgermeisterin kein formelles Vorprüfungsrecht zu. Sie muss den Antrag dem
Rat zur Entscheidung vorlegen. Dieser kann den Antrag, ohne sich inhaltlich damit zu befassen,
als unzulässig zurückweisen.
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Der Antrag des Petenten wird zurückgewiesen. Der Petent ist über den Beschluss zu informieren.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Der mit Schreiben vom 26.12.2016, eingegangen per Fax am 30.12.2016, vorgelegte Antrag wird
als unzulässig zurückgewiesen.