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Beschlussvorlage (Gesamtabschluss 2015 hier: Zuleitung des Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses sowie Feststellung und Entlastung gem. § 116 GO NRW i.V.m. § 96 GO NRW)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
29.06.17, 13:16
Aktualisiert
29.06.17, 13:16
Beschlussvorlage (Gesamtabschluss 2015
hier: Zuleitung des Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses sowie Feststellung und Entlastung gem. § 116 GO NRW i.V.m. § 96 GO NRW) Beschlussvorlage (Gesamtabschluss 2015
hier: Zuleitung des Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses sowie Feststellung und Entlastung gem. § 116 GO NRW i.V.m. § 96 GO NRW)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 23.06.2017 - Die Bürgermeisterin Az: 22-16-30/2015 S Nr. der Ratsdrucksache: 708-X/Z-3 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 11.07.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gesamtabschluss 2015 hier: Zuleitung des Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses sowie Feststellung und Entlastung gem. § 116 GO NRW i.V.m. § 96 GO NRW __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 708-X/Z-3 1. Sachverhalt: Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) hat den Gesamtabschluss 2015 in seiner Sitzung am 22.06.2017 geprüft. Er schloss sich nach eingehender Prüfung dem Bericht der Revisions- und Treuhandgesellschaft Hahne über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 mit abschließendem uneingeschränktem Bestätigungsvermerk an. Er fasste das Ergebnis seiner Beratungen in einem Prüfungsbericht zusammen, der auch den eigenen Bestätigungsvermerk enthält (siehe Anlage 1). Im Anschluss hat der RPA einstimmig folgende Empfehlungsbeschlüsse gefasst: 1. Der Rat der Stadt Bad Münstereifel bestätigt den geprüften Gesamtabschluss 2015 mit einer Bilanzsumme von 212.071.134,81 € sowie in Übereinstimmung mit der Gesamtergebnisrechnung dem in der Gesamtbilanz ausgewiesenen Gesamtfehlbetrag in Höhe von 2.991.413,71 €. Der Gesamtjahresfehlbetrag wird mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. 2. Der Bürgermeisterin wird gem. § 116 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW Entlastung erteilt. 2. Rechtliche Würdigung Siehe Ursprungs-RD 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt den Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis und fasst folgende Beschlüsse: 1. Der Rat der Stadt Bad Münstereifel bestätigt den geprüften Gesamtabschluss 2015 mit einer Bilanzsumme von 212.071.134,81 € sowie in Übereinstimmung mit der Gesamtergebnisrechnung dem in der Gesamtbilanz ausgewiesenen Gesamtfehlbetrag in Höhe von 2.991.413,71 €. Der Gesamtjahresfehlbetrag wird mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. 2. Der Bürgermeisterin wird gem. § 116 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW Entlastung erteilt.