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Mitteilungsvorlage (Prüfantrag zum Sachstand Gewerbegebiet Arloff/Kirspenich hier: CDU-Antrag vom 28.02.2017)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
82 kB
Datum
16.05.2017
Erstellt
11.05.17, 13:16
Aktualisiert
11.05.17, 13:16
Mitteilungsvorlage (Prüfantrag zum Sachstand Gewerbegebiet Arloff/Kirspenich
hier: CDU-Antrag vom 28.02.2017) Mitteilungsvorlage (Prüfantrag zum Sachstand Gewerbegebiet Arloff/Kirspenich
hier: CDU-Antrag vom 28.02.2017)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 03.05.2017 - Die Bürgermeisterin Az: 61-26-20 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 770-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 16.05.2017 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Prüfantrag zum Sachstand Gewerbegebiet Arloff/Kirspenich hier: CDU-Antrag vom 28.02.2017 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Beigefügt erhalten Sie den Antrag der CDU-Fraktion zur Kenntnis. Die Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Gewerbegebiet Arloff“ wurden in 2006 durch den Ausschuss ruhend gestellt. Dies unter anderem aufgrund der problematischen Lage in einem Wasserschutzgebiet sowie der Lage in der Umgebung von vorhandenen Wassergewinnungsanlagen mit dazugehörigem Brunnen. Zwischenzeitlich wurde noch einmal bei den zuständigen Behörden, d. h. dem Kreis Euskirchen sowie dem Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal, angefragt, wie sich der Sachverhalt heute darstellt bzw. ob die im damaligen Verfahren erhobenen Bedenken weiter aufrecht gehalten werden. Seite 2 von Ratsdrucksache 770-X Seitens des Wasserversorgungsverbandes Euskirchen-Swisttal liegt hierzu noch keine Rückmeldung vor. Der Kreis Euskirchen teilte mit, dass die betriebene Wassergewinnungsanlage in diesem Bereich weiterhin in Betrieb ist. Die Bedenken bleiben weiterhin bestehen. Ob sich hier mittel- oder langfristig Änderungen ergeben, ist der Verwaltung nicht bekannt. Sollten die Brunnen stillgelegt werden, ist diese Fläche sicherlich eine interessante Entwicklungsoption für Gewerbeflächen in Bad Münstereifel. Dies sollte eventuell an den regionalplanerischen Verfahren aufgegriffen werden. Die noch ausstehende Antwort des Wasserversorgungsverbandes wird, sobald sie vorliegt, dem Ausschuss ebenfalls mitgeteilt. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen ./. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen ./. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./.