Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
82 kB
Datum
16.05.2017
Erstellt
11.05.17, 13:16
Aktualisiert
11.05.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 03.05.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 61-26-20 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 770-X
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
16.05.2017
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Prüfantrag zum Sachstand Gewerbegebiet Arloff/Kirspenich
hier: CDU-Antrag vom 28.02.2017
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
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1. Sachverhalt:
Beigefügt erhalten Sie den Antrag der CDU-Fraktion zur Kenntnis.
Die Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Gewerbegebiet Arloff“
wurden in 2006 durch den Ausschuss ruhend gestellt. Dies unter anderem aufgrund der problematischen Lage in einem Wasserschutzgebiet sowie der Lage in der Umgebung von vorhandenen
Wassergewinnungsanlagen mit dazugehörigem Brunnen.
Zwischenzeitlich wurde noch einmal bei den zuständigen Behörden, d. h. dem Kreis Euskirchen
sowie dem Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal, angefragt, wie sich der Sachverhalt
heute darstellt bzw. ob die im damaligen Verfahren erhobenen Bedenken weiter aufrecht gehalten
werden.
Seite 2 von Ratsdrucksache 770-X
Seitens des Wasserversorgungsverbandes Euskirchen-Swisttal liegt hierzu noch keine Rückmeldung vor.
Der Kreis Euskirchen teilte mit, dass die betriebene Wassergewinnungsanlage in diesem Bereich
weiterhin in Betrieb ist. Die Bedenken bleiben weiterhin bestehen.
Ob sich hier mittel- oder langfristig Änderungen ergeben, ist der Verwaltung nicht bekannt. Sollten
die Brunnen stillgelegt werden, ist diese Fläche sicherlich eine interessante Entwicklungsoption für
Gewerbeflächen in Bad Münstereifel. Dies sollte eventuell an den regionalplanerischen Verfahren
aufgegriffen werden.
Die noch ausstehende Antwort des Wasserversorgungsverbandes wird, sobald sie vorliegt, dem
Ausschuss ebenfalls mitgeteilt.
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
./.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
./.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
./.