Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
09.05.2017
Erstellt
04.05.17, 13:16
Aktualisiert
04.05.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 02.05.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 40
Nr. der Ratsdrucksache: 780-X
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Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus
09.05.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Neueinschulungen an der Städt. Realschule im Schuljahr 2017/2018
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Berichterstatter/in: Herr Dederichs
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BildungsA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 780-X
1. Sachverhalt:
Der Städtischen Realschule Bad Münstereifel liegen für die Jahrgangsstufe 05 für das kommende
Schuljahr 2017/2018 - Stand 26.04.2017 - insgesamt 89 Anmeldungen vor. Die Schülerinnen und
Schüler (SuS) kommen aus folgenden Kommunen:
Bad Münstereifel
35
Mechernich
16
Euskirchen
27
Nettersheim
7
Blankenheim
1
Wershofen
3
Darüber hinaus wurden sechs SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf von der Inklusionsrunde zugewiesen.
Die Inklusionsrunde hat die Empfehlung ausgesprochen, vier Eingangsklassen zu bilden, da eine
differenzierte Unterrichtsform mit Kindern, die sonderpädagogischen Förderbedarf haben, von
großer Bedeutung ist und in Klassen mit mehr als 30 Kindern nicht möglich ist.
Die Schulleitung geht davon aus, dass die Gründung von vier Eingangsklassen die Ausnahme ist
und bleibt und bittet den Schulträger um Genehmigung, nur im Schuljahr 2017/2018 eine vierte
Klasse in der Jahrgangsstufe 05 einzurichten.
Die Schulleitung hat der Verwaltung gegenüber versichert, dass diese vierte Klasse mit dem bestehenden Raumangebot geschultert werden kann und dies mit der Schulleitung der FriedrichHaass-Hauptschule abgestimmt wurde.
2. Rechtliche Würdigung
Nach § 6 Absatz 5 Satz 2 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz beträgt
der Klassenfrequenzrichtwert in der Realschule und in der Sekundarstufe des Gymnasiums 28. Es
gilt die Bandbreite 26 bis 30. Abweichend hiervon beträgt in den Klassen 5 bis 7 der Klassenrichtwert 27 und es gilt die Bandbreite 25 bis 29. In Klassen des Gemeinsamen Lernens kann die
Bandbreite unterschritten werden, wenn rechnerisch pro Parallelklasse mindestens zwei SuS mit
festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf aufgenommen werden und im Durchschnitt aller Parallelklassen die Bandbreite eingehalten wird.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, der Einrichtung einer vierten Klasse in der Jahrgangsstufe 05 der Städtischen Realschule im Schuljahr 2017/2018 zuzustimmen.