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Antrag (Antrag bzgl. Umstellung der Förderung behinderter Kinder durch den LVR auf ein Pauschalsystem)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
176 kB
Datum
04.09.2014
Erstellt
21.08.14, 15:06
Aktualisiert
21.08.14, 15:06
Antrag (Antrag bzgl. Umstellung der Förderung behinderter Kinder durch den LVR auf ein Pauschalsystem) Antrag (Antrag bzgl. Umstellung der Förderung behinderter Kinder durch den LVR auf ein Pauschalsystem) Antrag (Antrag bzgl. Umstellung der Förderung behinderter Kinder durch den LVR auf ein Pauschalsystem)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 277/2014 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 17.07.2014 gez. Zierke-Kaiser 21.08.2014 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Grüne leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 04.09.2014 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Umstellung der Förderung behinderter Kinder durch den LVR auf ein Pauschalsystem Finanzielle Auswirkungen: Werden im Rahmen der Mittelanmeldung für den Haushalt 2015 ff ermittelt Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der Landschaftsausschuss des Landschaftsverbandes Rheinland hat in seiner Sitzung am 06.12.2013 auf Empfehlung des Landesjugendhilfeausschusses vom 14.11.2013 beschlossen, zum Kindergartenjahr 2014/15 (01.08.2014 – 31.07.2015) ein neues Fördersystem von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen nach dem KiBiz-NRW einzuführen. Durch die UN-Behindertenrechtskonvention sieht sich der Landschaftsverband Rheinland auch im Bereich der frühkindlichen Bildung in der Pflicht, eine Weiterentwicklung hin zur inklusiven Bildung voranzutreiben. Ziel ist eine gemeinsame wohnortnahe Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung. Bisher hat der Landschaftsverband mit einer freiwilligen Förderung den hälftigen Träger- und Jugendamtsanteil für den Betrieb der integrativen Gruppen übernommen. Zusätzlich wurden die Kosten der Therapeuten und Einzelfallhilfen zu 100% getragen. Ebenso wurden für die Eltern von anerkannt behinderten Kindern die zu zahlenden Elternbeiträge und Fahrtkosten übernommen. Dies machte in Erftstadt pro integrativer Gruppe einen Betrag i.H.v. ca. 80.000,00 €, ggfls. zuzüglich der Kosten der zusätzlich genehmigten Einzelfallhilfe aus. Aus dieser Finanzierung hat sich der Landschaftsverband seit 2012 sukzessive verabschiedet. Ab dem 01.08.2014 zahlt das Land gem. § 19 KiBiz pro Platz eines behinderten Kindes den 3,5fachen Satz der Kindpauschale der entsprechenden Gruppenform. Hierdurch ist die erforderliche Platzzahlreduzierung finanziert. Rechenbeispiel der Finanzierung Gruppenform IIIc Regelgruppe Regelgruppe mit 5 behinderten Kindern 20 Plätze = 145.900.00 € 15 Plätze = 152.600,00 € Landeszuschuss 30% = 43.770,00 € Landeszuschuss 30% = 45.780,00 € Zusätzlich zahlt der Landschaftsverband als freiwilligen Zuschuss die LVR-Kindpauschale für jedes behinderte Kind i.H.v. 5.000,00 €., bei fünf Kindern pro Gruppe = 25.000,00 €. Dieser Zuschuss soll eingesetzt werden für - zusätzliche Fachkraftstunden Lt. den Förderrichtlinien müssen für jedes behinderte Kind 3,9 FK-Stunden zusätzlich eingesetzt werden (fünf Kinder mit Behinderung, 19,5 Std., Kosten ca. 20.000,-€) - Qualifizierung des Personals, - Vernetzung/Kooperation mit vornehmlich interdisziplinär arbeitenden Einrichtungen, - intensivierte Beratung der Eltern. Nicht gelöst ist die Frage nach der weiteren Finanzierung der therapeutischen Kräfte. Die Kosten wurden bisher ebenfalls zu 100% durch den LVR getragen. Angedacht ist eine Finanzierung durch die Krankenkassen ab dem Kindergartenjahr 2015/16. Im Übergangsjahr 2014/15 soll die LVRKindpauschale zur Finanzierung der therapeutischen Kräfte (Kosten pro Gruppe ca. 50.000,00 €) eingesetzt werden. Den Differenzbetrag zahlt der LVR in 2014/15 letztmalig als Sonderzahlung. Derzeit verhandeln Vertreter der Spitzenverbände, des Städtetags und des LVR mit den Krankenkassen über zukünftige Finanzierungsmöglichkeiten. Das Ergebnis steht aus. Einzelfallhilfen für Kinder, bei denen bereits im Vorjahr eine Bewilligung erteilt war, finanziert der LVR im Rahmen des Vertrauensschutzes bis zur Einschulung der Kinder weiter. Für Neuaufnahmen ab dem 1.8.2014 ist das Kreissozialamt zuständig. Die Kosten betragen im Jahr pro Fall ca. 30.000,00 €. Zurzeit läuft hier ein Verfahrensweg an. Gerade für die Eltern der zum 1.8.2014 neu aufgenommenen behinderten Kinder bedeutet die momentane Situation eine zusätzliche Belastung und Überforderung, da ihnen endlich einer der wenigen Betreuungsplätze in Aussicht gestellt wurde, andererseits jedoch die Finanzierungszusage der Krankenkasse oder des Kreissozialamtes aussteht. Für Kinder, die eine Individualassistenz benötigen, bleibt bis zur endgültigen Bewilligung der Besuch der Einrichtung verwehrt. Viele Fragen sind derzeit noch offen. Weitere Verhandlungen der Entscheidungsträger sind abzuwarten. Sobald konkrete Ergebnisse vorliegen, wird seitens der Verwaltung des Jugendamtes eine dezidierte Kostenermittlung vorgelegt. Die Verfolgung des Gedankens, der den Einbezug aller Mädchen und Jungen mit Behinderung in für sie bisher verschlossene Bildungs- und Betreuungsinstitutionen fordert, setzt die Planung und -2- Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen voraus. Ziel ist eine wohnortnahe Betreuung, die aufgrund der derzeitigen Bedarfslage und der zur Verfügung stehenden Plätze in der Umsetzung deutlich an ihre Grenzen stößt. In Vertretung (Lüngen) -3-