Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
176 kB
Datum
04.09.2014
Erstellt
21.08.14, 15:06
Aktualisiert
21.08.14, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 277/2014
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 17.07.2014
gez. Zierke-Kaiser
21.08.2014
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Grüne leite ich an die zuständigen Ausschüsse
weiter.
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
04.09.2014
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Umstellung der Förderung behinderter Kinder durch den LVR auf ein
Pauschalsystem
Finanzielle Auswirkungen:
Werden im Rahmen der Mittelanmeldung für den Haushalt 2015 ff ermittelt
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Landschaftsausschuss des Landschaftsverbandes Rheinland hat in seiner Sitzung am
06.12.2013 auf Empfehlung des Landesjugendhilfeausschusses vom 14.11.2013 beschlossen,
zum Kindergartenjahr 2014/15 (01.08.2014 – 31.07.2015) ein neues Fördersystem von Kindern
mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen nach dem KiBiz-NRW einzuführen.
Durch die UN-Behindertenrechtskonvention sieht sich der Landschaftsverband Rheinland auch im
Bereich der frühkindlichen Bildung in der Pflicht, eine Weiterentwicklung hin zur inklusiven Bildung
voranzutreiben. Ziel ist eine gemeinsame wohnortnahe Betreuung von Kindern mit und ohne
Behinderung.
Bisher hat der Landschaftsverband mit einer freiwilligen Förderung den hälftigen Träger- und
Jugendamtsanteil für den Betrieb der integrativen Gruppen übernommen. Zusätzlich wurden die
Kosten der Therapeuten und Einzelfallhilfen zu 100% getragen. Ebenso wurden für die Eltern von
anerkannt behinderten Kindern die zu zahlenden Elternbeiträge und Fahrtkosten übernommen.
Dies machte in Erftstadt pro integrativer Gruppe einen Betrag i.H.v. ca. 80.000,00 €, ggfls.
zuzüglich der Kosten der zusätzlich genehmigten Einzelfallhilfe aus. Aus dieser Finanzierung hat
sich der Landschaftsverband seit 2012 sukzessive verabschiedet.
Ab dem 01.08.2014 zahlt das Land gem. § 19 KiBiz pro Platz eines behinderten Kindes den 3,5fachen Satz der Kindpauschale der entsprechenden Gruppenform. Hierdurch ist die erforderliche
Platzzahlreduzierung finanziert.
Rechenbeispiel der Finanzierung
Gruppenform IIIc
Regelgruppe
Regelgruppe mit 5 behinderten Kindern
20 Plätze = 145.900.00 €
15 Plätze = 152.600,00 €
Landeszuschuss 30% = 43.770,00 €
Landeszuschuss 30% = 45.780,00 €
Zusätzlich zahlt der Landschaftsverband als freiwilligen Zuschuss die LVR-Kindpauschale für
jedes behinderte Kind i.H.v. 5.000,00 €., bei fünf Kindern pro Gruppe = 25.000,00 €.
Dieser Zuschuss soll eingesetzt werden für
-
zusätzliche Fachkraftstunden
Lt. den Förderrichtlinien müssen für jedes behinderte Kind 3,9 FK-Stunden zusätzlich
eingesetzt werden (fünf Kinder mit Behinderung, 19,5 Std., Kosten ca. 20.000,-€)
-
Qualifizierung des Personals,
-
Vernetzung/Kooperation mit vornehmlich interdisziplinär arbeitenden Einrichtungen,
-
intensivierte Beratung der Eltern.
Nicht gelöst ist die Frage nach der weiteren Finanzierung der therapeutischen Kräfte. Die Kosten
wurden bisher ebenfalls zu 100% durch den LVR getragen. Angedacht ist eine Finanzierung durch
die Krankenkassen ab dem Kindergartenjahr 2015/16. Im Übergangsjahr 2014/15 soll die LVRKindpauschale zur Finanzierung der therapeutischen Kräfte (Kosten pro Gruppe ca. 50.000,00 €)
eingesetzt werden. Den Differenzbetrag zahlt der LVR in 2014/15 letztmalig als Sonderzahlung.
Derzeit verhandeln Vertreter der Spitzenverbände, des Städtetags und des LVR mit den
Krankenkassen über zukünftige Finanzierungsmöglichkeiten. Das Ergebnis steht aus.
Einzelfallhilfen für Kinder, bei denen bereits im Vorjahr eine Bewilligung erteilt war, finanziert der
LVR im Rahmen des Vertrauensschutzes bis zur Einschulung der Kinder weiter. Für
Neuaufnahmen ab dem 1.8.2014 ist das Kreissozialamt zuständig. Die Kosten betragen im Jahr
pro Fall ca. 30.000,00 €. Zurzeit läuft hier ein Verfahrensweg an.
Gerade für die Eltern der zum 1.8.2014 neu aufgenommenen behinderten Kinder bedeutet die
momentane Situation eine zusätzliche Belastung und Überforderung, da ihnen endlich einer der
wenigen Betreuungsplätze in Aussicht gestellt wurde, andererseits jedoch die
Finanzierungszusage der Krankenkasse oder des Kreissozialamtes aussteht. Für Kinder, die eine
Individualassistenz benötigen, bleibt bis zur endgültigen Bewilligung der Besuch der Einrichtung
verwehrt.
Viele Fragen sind derzeit noch offen. Weitere Verhandlungen der Entscheidungsträger sind
abzuwarten. Sobald konkrete Ergebnisse vorliegen, wird seitens der Verwaltung des Jugendamtes
eine dezidierte Kostenermittlung vorgelegt.
Die Verfolgung des Gedankens, der den Einbezug aller Mädchen und Jungen mit Behinderung in
für sie bisher verschlossene Bildungs- und Betreuungsinstitutionen fordert, setzt die Planung und
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Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen voraus. Ziel ist eine wohnortnahe Betreuung, die
aufgrund der derzeitigen Bedarfslage und der zur Verfügung stehenden Plätze in der Umsetzung
deutlich an ihre Grenzen stößt.
In Vertretung
(Lüngen)
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