Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
123 kB
Datum
30.05.2017
Erstellt
18.05.17, 13:16
Aktualisiert
18.05.17, 13:16
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STADT BAD MÜNSTEREIFEL
BERICHT IM RAHMEN DES
FINANZCONTROLLINGS
ZUM 31.03.2017
Stadt Bad Münstereifel
Bericht zum 31.03.2017
Inhaltsverzeichnis
1.
Vorbemerkung ............................................................................................................ 3
2.
Erträge und Aufwendungen......................................................................................... 3
2.1.
Abweichungsanalyse .................................................................................................. 4
2.2.
Erläuterungen zu den Abweichungen .......................................................................... 5
3.
Abwicklung Finanzplan ............................................................................................. 10
4.
Handlungsbedarf....................................................................................................... 11
Stand: 03.05.2017
Status: freigegeben
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H:\20\Berichtswesen\Bericht_I_2017.doc
Stadt Bad Münstereifel
Bericht zum 31.03.2017
1.
Vorbemerkung
Als Teil des Internen Kontrollsystems (IKS) wurde im Jahr 2013 mit dem Aufbau eines
aussagekräftigen Berichtswesens begonnen, das den Entscheidungsträgern (Rat und
Verwaltungsführung) notwendige und unterstützende Informationen für operative und
strategische Entscheidungen liefern soll.
Weiter soll durch die Einrichtung eines kostenorientierten Finanzcontrollings auf Basis
des Berichtswesens die Wirtschaftlichkeit des Ressourceneinsatzes analysiert und Erfolgs- und Rationalisierungspotentiale aufgezeigt werden.
Weiter soll das Berichtswesen in Abstimmung mit Rat und Verwaltung schrittweise
durch detailliertere Betrachtungen einzelner Kostenstellen und Kostenarten ausgebaut
werden. Ein Softwaretool zur Analyse und zum interkommunalen Vergleich von Kennzahlen ist ab Mai 2014 im Einsatz. Auswertungen und Vergleiche werden in die folgenden Berichte bedarfsorientiert eingebaut.
2.
Erträge und Aufwendungen
Die Gliederung der Zeilen der nachfolgenden Abweichungsanalyse erfolgt analog zum
Muster des Gesamtergebnisplanes und der Gesamtergebnisrechnung, mit einer zusammenfassenden Übersicht des Gesamtergebnisses und nachfolgend der Erläuterung wesentlicher Abweichungen einzelner Ertrags- und Aufwandsarten.
Die Spalten im Bereich „von … bis …“ zeigen als „Plan“ die auf den Berichtszeitraum
herunter gebrochenen Planwerte und als ‘Ist‘ alle bis zum jeweiligen Berichtszeitraum
vorgenommenen ergebniswirksamen Buchungen. Der Plan-/Ist-Vergleich wird dann in
absoluten und prozentualen Abweichungen vorgenommen.
Die Spalten im Bereich „Jahreswerte“ stellen das ‘Ist‘ des jeweiligen Berichtszeitraums
und die voraussichtlich noch anfallenden Buchungen bis zum Jahresende ins Verhältnis zum Jahreshaushaltsansatz. Der Plan-/Ist-Vergleich wird dann in absoluten und
prozentualen Abweichungen vorgenommen. Hieraus ist dann ein erster Überblick möglich, ob die Planung für das betreffende Jahr eintreten wird oder nicht.
Stand: 03.05.2017
Status: freigegeben
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Bericht zum 31.03.2017
2.1. Abweichungsanalyse
Abweichungsanalyse für Ergebnisplan März 2017
von Januar bis März 2017
Ertrags- und Aufwandsarten
Plan
1.
Prognose Jahreswerte
abs.
Abw.
Ist
proz.
Abw.
Plan
abs.
Abw.
Ist
proz.
Abw.
Steuern und ähnliche
Abgaben
4.923.917
3.035.423
-1.888.494
-38
19.695.668
19.491.549
-204.119
-1
2.
+
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
2.900.885
1.528.475
-1.372.410
-47
11.603.542
11.710.129
106.587
1
3.
+
Sonstige Transfererträge
24.375
17.064
-7.311
-30
97.500
97.635
135
0
4.
+
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
813.301
739.734
-73.567
-9
3.253.204
3.350.518
97.314
3
5.
+
Privatrechtliche Leistungsentgelte
88.645
113.226
24.581
28
354.581
443.805
89.224
25
6.
+
Kostenerstattungen und
Kostenumlagen
82.017
88.967
6.950
8
328.066
362.972
34.906
11
7.
+
Sonstige ordentliche Erträge
244.113
86.801
-157.312
-64
976.454
901.860
-74.594
-8
8.
+
Aktivierte Eigenleistungen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
9.
+/- Bestandsveränderungen
10.
=
Ordentliche Erträge
9.077.253
5.609.690
-3.467.563
-38
36.309.015
36.358.468
49.453
0
11.
-
Personalaufwendungen
1.672.037
1.566.001
-106.036
-6
6.688.145
6.684.583
-3.562
0
12.
-
Versorgungsaufwendungen
169.152
154.875
-14.277
-8
676.607
668.653
-7.954
-1
13.
-
2.288.144
1.374.320
-913.824
-40
9.152.577
8.937.862
-214.715
-2
14.
-
Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen
Bilanzielle Abschreibungen
859.667
848.274
-11.393
-1
3.438.670
3.460.957
22.287
1
15.
-
Transferaufwendungen
4.429.903
3.366.689
-1.063.214
-24
17.719.610
17.707.340
-12.270
0
16.
-
Sonstige ordentliche Aufwendungen
708.479
507.210
-201.269
-28
2.833.914
2.153.678
-680.236
-24
17.
=
Ordentliche Aufwendungen
10.127.382
7.817.369
-2.310.013
-23
40.509.523
39.613.073
-896.450
-2
18.
=
Ergebnis der laufenden
Verwaltungstätigkeit
(= Zeilen 10 und 17)
-1.050.129
-2.207.679
-1.157.550
110
-4.200.508
-3.254.605
945.903
-23
19.
+
Finanzerträge
164.250
306.024
141.774
86
657.000
656.315
-685
0
20.
-
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
198.210
162.277
-35.933
-18
792.841
743.290
-49.551
-6
21.
=
-33.960
143.747
177.707
-523
-135.841
-86.975
48.866
-36
22.
=
Finanzergebnis
(=Zeilen 19 und 20)
Ordentliches Ergebnis
(Zeilen 18 und 21)
-1.084.089
-2.063.932
-979.843
90
-4.336.349
-3.341.580
994.769
-23
23.
+
Außerordentliche Erträge
0
0
0
0
0
0
0
0
24.
-
Außerordentliche Aufwendungen
0
0
0
0
0
0
0
0
25.
=
Außerordentliches Ergebnis
(= Zeilen 23 und 24)
0
0
0
0
0
0
0
0
26.
=
Jahresergebnis
(= Zeilen 22 und 25)
-1.084.089
-2.063.932
-979.843
90
-4.336.349
-3.341.580
994.769
-23
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2.2. Erläuterungen zu den Abweichungen
Nachfolgend werden die größeren Abweichungen zwischen Planung und Ist erläutert.
2.2.1 Erträge
Steuern und ähnliche Abgaben
Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben ergibt sich zum 31.03.2017 eine Abweichung
von -38% zum Haushaltsansatz. Hauptursache für diese Abweichung sind noch nicht
eingegangene Abschläge bei den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie zum Familienleistungsausgleich. Der erste Abschlag wird hier jeweils erst
Ende April überwiesen.
In der Jahresbetrachtung werden folgende Prognosen abgegeben:
Bei den Erträgen der Grundsteuer A und B wird zum Jahresende mit Mehrerträgen von ca. 45 T€ gerechnet.
Bei der Gewerbesteuer ergeben sich mit aktuellem Stand zum Jahresende
Mindererträge von rd. 430 T€. Allerdings erfolgen erfahrungsgemäß ab Juni/Juli
die Endveranlagungen für vorausgegangene Jahre. Daher werden sich die derzeitigen Mindererträge wohl noch abschmelzen. Dies kann jedoch erst im Bericht zum 30.06. belastbar beurteilt werden. Die Ertragsposition ist laufend kritisch zu beobachten.
Bei der Hundesteuer wird mit Mehrerträgen von rd. 7 T€ und bei der Zweitwohnungssteuer von knapp 9 T€ gerechnet.
Die Haushaltsansätze der Fremdenverkehrsabgabe und der Vergnügungssteuer werden zum Jahresende nach derzeitigem Stand erfüllt.
Beim Familienleistungsausgleich ergeben sich zum Jahresende Mehrerträge
von rd. 17 T€.
Aufgrund der ersten Abschlagsmitteilung kann mit derzeitigem Stand bei den
Gemeindeanteilen an der Umsatzsteuer mit Mehrerträgen von 16 T€ und bei
der Einkommensteuer von rd. 130 T€ zum Jahresende kalkuliert werden.
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In der Gesamtbetrachtung zum Jahresende ergeben sich nach derzeitigem Stand bei
der Ertragsposition Steuern und ähnliche Abgaben Mindererträge von -1% bzw. rd. 200 T€.
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Bei den Erträgen aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen ergibt sich zum Stichtag 31.03.2017 eine Ansatzunterschreitung von 47%. Diese deutliche Abweichung erklärt sich durch erst im Rahmen der Jahresabschlusserstellung zu verbuchende Erträge aus Bildungs- und Sportpauschale für Maßnahmen der baulichen Unterhaltung. Des
Weiteren können die meisten Landeszuweisungen erst in der zweiten Jahreshälfte ertragswirksam verbucht werden.
In der Jahresbetrachtung wird das Ergebnis bei den Zuwendungen und allgemeinen
Umlagen nach derzeitigem Stand mit 1% bzw. 106 T€ über den Ansätzen liegen.
Mehrerträge in Höhe von 41 T€ ergeben sich bei den Schlüsselzuweisungen (Konto
411100) und bei den Erträgen aus der Sonderpostenauflösung.
Zudem konnte eine Landeszuweisung von 21.640 € zur Umsetzung von Maßnahmen
der schulischen Inklusion verbucht werden. Dem gegenüber ergeben sich jedoch auch
Mehraufwendungen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Ebenfalls konnten 17.291 € als einmaliger Kostenausgleich für Aufwendungen aus der
Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes ertragswirksam gebucht werden.
Sonstige Transfererträge
Bei den sonstigen Transfererträgen ergeben sich zum Berichtszeitpunkt noch Abweichungen von 7 T€ zur Haushaltsplanung, in der Jahresbetrachtung werden die Ansätze
nach derzeitigem Kenntnisstand jedoch erfüllt.
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte bleiben zum Berichtszeitpunkt mit -9% hinter den Ansätzen zurück. Zum Jahresende wird sich nach derzeitigem Kenntnisstand
eine Ansatzüberschreitung von 97 T€ ergeben.
Mehrerträge in einer Größenordnung von voraussichtlich ca. 200 T€ ergeben sich bei
den Benutzungsgebühren Übergangsheime (Konto 432100), da die Gestellung einer
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Unterkunft aufgrund gesetzlicher Änderung in vielen Fällen wieder über Benutzungsgebühren und nicht als Sachleistung abgerechnet werden muss.
Mindererträge von voraussichtlich 80 T€ ergeben sich bei den Winterwartungs- und
Straßenreinigungsgebühren (Konto 432109) und von ca. 20 T€ bei den Benutzungsentgelten eifelbad (Konto 432116).
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Bei den Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten wird mit Mehrerträgen zum
Jahresende von knapp 90 T€ bzw. +25% gerechnet. Grund für diese Mehrerträge ist
die bei der Haushaltsplanung nicht veranschlagte Zahlung von Mieten durch das Deutschen Roten Kreuzes an die Stadt als Eigentümerin der Kindergartengebäude.
Kostenerstattungen und Umlagen
Bei den Kostenerstattungen und Umlagen ergeben sich zum Berichtszeitpunkt und
auch in der Jahresbetrachtung Mehrerträge von 8% bzw. 11% gegenüber den geplanten Ansätzen. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen höhere Verwaltungskostenbeiträge der Eigenbetriebe an die Stadt aufgrund eines überarbeiteten Umlegungsverfahrens.
Sonstige ordentliche Erträge
Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen ergibt sich zum Berichtszeitpunkt eine deutliche Ansatzunterschreitung von -64%. Ursächlich hierfür sind die Zahlungstermine der
Konzessionsabgaben (Konto 451100), die ersten Abschläge für das Haushaltsjahr sind
erst zum 15.04. fällig.
Zum Jahresende ergibt sich nach derzeitigem Stand eine Ansatzunterschreitung von
-8% bzw. rd. 75 T€, im Wesentlichen begründet in Mindererträgen bei den Konzessionsabgaben.
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2.2.2 Aufwendungen
Personalaufwendungen
Die Personalaufwendungen bleiben zum Berichtsstichtag 6% hinter den herunter gebrochenen Jahresansätzen zurück. Zum Jahresende wird der Ansatz bei den Personalaufwendungen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht überschritten werden. Unwägbarkeiten ergeben sich jedoch noch im Bereich der Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub und geleistete Überstunden im Rahmen der Jahresabschlusserstellung,
sofern diese mit höheren Beträgen als geplant zu bilden sind.
Versorgungsaufwendungen
Zum Berichtszeitpunkt bleiben die Versorgungsaufwendungen mit -8% hinter den herunter gebrochenen Jahreswerten zurück. Zum Jahresende ergeben sich nach derzeitigem Stand ebenfalls Minderaufwendungen von -7%. Diese Jahresprognose kann sich
jedoch noch durch im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten vorzunehmende Erstattungsbuchungen und eine Entnahme aus der Versorgungsrückstellung verändern.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Die Position der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen setzt sich aus rund 120
Sachkonten zusammen.
Die Ansätze für die Instandhaltung der Gebäude, Straßen und sonstigen baulichen Anlagen als wesentlicher Block bleiben zum Ende des 1. Quartals noch deutlich hinter
den herunter gebrochenen Ansätzen zurück, da größere Instandhaltungsmaßnahmen
erst nach einer gewissen Planungs- und Vorbereitungszeit konkret anlaufen können
und dann erst entsprechende Zahlungen zu leisten sind.
Zum Jahresende wird derzeit mit einer Ansatzunterschreitung von ca. 214 T€ kalkuliert.
Größere Minderaufwendungen ergeben sich mit aktuellem Kenntnisstand bei den Konten 524100 – Reinigung (12 T€), 524122 – Desinfektion (20 T€), 529111 – Grabbereitungen (6 T€), 529127 – Ablieferung Gebührenanteile (10 T€), 529148 – Beerdigungen
gem. § 8 BestattG (5 T€), 529154 – Sicherheitsdienst (50 T€) sowie mit kleineren Beträgen bei diversen anderen Konten im Bereich der Sach- und Dienstleistungen.
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Bilanzielle Abschreibungen
Die bilanziellen Abschreibungen unterschreiten zum Berichtszeitpunkt den Ansatz noch
um 1%, da im ersten Quartal nur wenige der Abschreibung unterliegende Beschaffungen getätigt worden sind. Zum Jahresende wird der Ansatz voraussichtlich um 1%
überschritten. Mehraufwendungen bei den Abschreibungen werden jedoch in großen
Teilen durch entsprechende Erträge aus der zugehörigen Sonderpostenauflösung (Position „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“) ergebniswirksam neutralisiert.
Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen bleiben zum 31.03.2017 noch deutlich mit -24% hinter dem
heruntergebrochenen Jahresansatz zurück. Ursächlich hierfür sind die Fälligkeiten bei
der Gewerbesteuerumlage und der Finanzierungsbeteiligung zum Fond deutsche Einheit (erste Fälligkeit hier 30.04.) sowie der noch nicht an die Stadtwerke gezahlte Straßenentwässerungsbeitrag für 2017. Zum Jahresende wird nach derzeitigem Stand bei
den Transferaufwendungen mit einer geringen Ansatzunterschreitung von rd. 12 T€ gerechnet.
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen setzen sich ebenfalls aus einer Vielzahl von
Konten zusammen. Zum Berichtszeitpunkt ergibt sich eine Ansatzunterschreitung von
28% und zum Jahresende von voraussichtlich 24% bzw. 680 T€.
Die zum Jahresende nach derzeitigem Stand kalkulierten Unterschreitungen ergeben
sich durch Minderaufwendungen bei den Mieten (Konto 542202) für Asylbewerberunterkünfte aufgrund weiterhin rückläufiger Zuweisungszahlen. Weitere wesentliche Ursache für die zum Jahresende ausgewiesene Ansatzunterschreitung ist die Sperrung
des Haushaltsansatzes für die Planung eines Parkdecks im Bereich der Feuerwache
(Konto 542950) mit 217 T€. Durch wieder anziehende Zuweisungszahlen und/oder die
Aufhebung der Haushaltssperre für die Parkdeck-Planung kann sich die aktuell ausgewiesene Ansatzunterschreitung jedoch noch ändern.
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Finanzerträge
Die Überschreitung zum Berichtsstichtag bei den Finanzerträgen erklärt sich durch die
im 1. Quartal bereits komplett verbuchte Eigenkapitalverzinsung des Abwasserwerks.
In der Jahresbetrachtung ergibt sich keine Abweichung zwischen Plan und Ist.
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
Die Zinsen für Kredite zur Liquiditätssicherung (Konto 551601) werden zum Jahresende nach derzeitigem Stand wiederum unter den Planwerten bleiben, da sich ein Zinsanstieg bisher nicht abzeichnet. Allerdings erhebt die Kreissparkasse Euskirchen ab
dem 01.05.2017 ab einem Guthaben über 500 T€ auf dem städtischen Geschäftskonto
ein „Verwahrentgelt“ von 0,4% auf die den Freibetrag übersteigende Liquidität. Die
zumindest tageweise Überschreitung des eingeräumten Freibetrages wird sich trotz
sorgfältigem Liquiditätsmanagements nicht vermeiden lassen. Dennoch wird zum Jahresende noch mit Minderaufwendungen von knapp 50 T€ gerechnet.
Der Haushaltsansatz für Zinsaufwendungen an Kreditinstitute (Konto 551700) für langfristige Darlehen wird zum Jahresende nicht überschritten.
3.
Abwicklung Finanzplan
Der Finanzplan weist zum 31.03.2017 folgende Ist-Zahlen aus:
Einzahlungs- und Auszahlungsarten
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Sonstige Transfereinzahlungen
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen, Kostenumlagen
Sonstige Einzahlungen
Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
Personalauszahlungen
Versorgungsauszahlungen
Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen
Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
Transferauszahlungen
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von Jan. bis Mrz. 2017
2.882.445,86
1.462.002,06
403.735,35
863.033,67
141.489,48
124.835,58
334.956,46
306.032,00
6.518.530,46
1.278.473,51
187.228,39
1.881.772,34
444.561,16
3.628.475,46
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Stadt Bad Münstereifel
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Sonstige Auszahlungen
Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
CASH FLOW AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT
Investitionszuwendungen
Veräußerung Sachanlagen
Veräußerung Finanzanlagen
Beiträge und ähnliche Entgelte
Sonstige Investitionseinzahlungen
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
Erwerb Grundstücke und Gebäude
Baumaßnahmen
Erwerb bewegliches Anlagevermögen
Erwerb Finanzanlagen
Aktivierbare Zuwendungen
Sonstige Investitionsauszahlungen
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
617.848,84
8.038.359,70
-1.519.829,24
829.000,00
11.600,00
0,00
-1.009,53
0,00
839.590,47
8.705,26
104.934,38
91.157,07
0,00
0,00
0,00
204.796,71
CASH-FLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT
FINANZMITTELÜBERSCHUSS/-FEHLBETRAG
Kreditaufnahme investiv
Kreditaufnahme liquid
Kredittilgung investiv
Kredittilgung liquid
634.793,76
-885.035,48
0,00
1.600.000,00
0,00
753.269,12
CASHFLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT
846.730,88
ÄNDERUNG DES BESTANDES EIGENER FINANZMITTEL
Anfangsbestand an Finanzmittel
LIQUIDE MITTEL Stadt
-38.304,60
-19.023.126,49
-19.061.431,09
Das Liquiditätskreditvolumen beträgt zum 31.03.2017 demnach 19.061.431,09 € und
liegt damit unterhalb des in § 5 der Haushaltssatzung für 2017 genehmigten Rahmens.
4.
Handlungsbedarf
Nach derzeitigem Stand wird das geplante Defizit 2017 nicht überschritten. Somit
ergibt sich aktuell für das Haushaltsjahr noch kein weitergehender Handlungsbedarf.
Die Entwicklung des städtischen Haushaltes ist dennoch ständig zu beobachten, insbesondere die Ertragskonten Gewerbesteuer und Konzessionsabgabe.
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