Daten
Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
08.07.13, 17:04
Aktualisiert
11.07.13, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Er.
Jülich, 05.07.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 295/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
10.07.2013
Stadtrat
18.07.2013
TOP
Ergebnisse
Punkt 1. u. 2. einstimmig
Erweiterung der Tagesordnung - hier: Ernennung eines stellvertretenden Wehrleiters
Anlg.: ./.
I
32
SD.Net
Pr.
Sp.
08.07.1305.07.13
Beschlussentwurf:
1. Die Tagesordnung wird erweitert.
2. Der kommissarische stellvertretende Wehrleiter Brandoberinspektor Dr. Ralf Kunkel, AntonKohlhaas-Weg 6, 52428 Jülich, wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer von 6 Jahren
zum stellvertretenden Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Jülich ernannt.
Begründung:
1. Die Ernennung des stellvertretenden Wehrleiters Brandoberinspektor Dr. Ralf Kunkel zum kommissarischen stellvertretenden Wehrleiter ist im April 2013 abgelaufen. Herr Dr. Kunkel hat nun die
erforderlichen Lehrgänge erfolgreich abgeschlossen, so dass die Voraussetzung für die Ernennung
zum stellvertretenden Wehrleiter vorliegt.
Da die nächste Sitzungsrunde erst im Oktober 2013 beginnt, hat das zuständige Fachamt darum
gebeten, die Ernennung noch vor der Sommerpause zu beschließen, damit Herr Dr. Kunkel und die
Feuerwehr entsprechende Sicherheit hinsichtlich der Stellung des Herrn Dr. Kunkel haben.
2. Am 14.04.2011 hat der Rat der Stadt Jülich den Brandoberinspektor Dr. Ralf Kunkel zum kommissarischen stellvertretenden Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Jülich für die Dauer von 2
Jahren ernannt, da eine Ernennung zum stellvertretenden Wehrleiter und Übernahme in das Ehrenbeamtenverhältnis erst dann erfolgen kann, wenn er die vorgeschriebenen Lehrgänge „Führer von
Verbänden“ (F/B V) und „Leitung einer Feuerwehr“ (F/B VI) am Institut der Feuerwehr in Münster
erfolgreich absolviert hat.
Der vorgenannte Brandoberinspektor hat zwischenzeitlich entsprechend der Verordnung über die
Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr die erforderlichen Laufbahn-
lehrgänge erfolgreich absolviert, so dass eine Ernennung zum stellvertretenden Wehrleiter unter
gleichzeitiger Übernahme in das Ehrenbeamtenverhältnis erfolgen kann.
Gemäß § 11 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung werden die Wehrleiter und
stellvertretenden Wehrleiter für die Dauer von 6 Jahren bestellt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 295/2013
X
nein
nein
Seite 2