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Sitzungsvorlage (Erweiterung der Tagesordnung - hier: Ernennung eines stellvertretenden Wehrleiters)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
08.07.13, 17:04
Aktualisiert
11.07.13, 17:04
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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Er. Jülich, 05.07.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 295/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 10.07.2013 Stadtrat 18.07.2013 TOP Ergebnisse Punkt 1. u. 2. einstimmig Erweiterung der Tagesordnung - hier: Ernennung eines stellvertretenden Wehrleiters Anlg.: ./. I 32 SD.Net Pr. Sp. 08.07.1305.07.13 Beschlussentwurf: 1. Die Tagesordnung wird erweitert. 2. Der kommissarische stellvertretende Wehrleiter Brandoberinspektor Dr. Ralf Kunkel, AntonKohlhaas-Weg 6, 52428 Jülich, wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer von 6 Jahren zum stellvertretenden Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Jülich ernannt. Begründung: 1. Die Ernennung des stellvertretenden Wehrleiters Brandoberinspektor Dr. Ralf Kunkel zum kommissarischen stellvertretenden Wehrleiter ist im April 2013 abgelaufen. Herr Dr. Kunkel hat nun die erforderlichen Lehrgänge erfolgreich abgeschlossen, so dass die Voraussetzung für die Ernennung zum stellvertretenden Wehrleiter vorliegt. Da die nächste Sitzungsrunde erst im Oktober 2013 beginnt, hat das zuständige Fachamt darum gebeten, die Ernennung noch vor der Sommerpause zu beschließen, damit Herr Dr. Kunkel und die Feuerwehr entsprechende Sicherheit hinsichtlich der Stellung des Herrn Dr. Kunkel haben. 2. Am 14.04.2011 hat der Rat der Stadt Jülich den Brandoberinspektor Dr. Ralf Kunkel zum kommissarischen stellvertretenden Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Jülich für die Dauer von 2 Jahren ernannt, da eine Ernennung zum stellvertretenden Wehrleiter und Übernahme in das Ehrenbeamtenverhältnis erst dann erfolgen kann, wenn er die vorgeschriebenen Lehrgänge „Führer von Verbänden“ (F/B V) und „Leitung einer Feuerwehr“ (F/B VI) am Institut der Feuerwehr in Münster erfolgreich absolviert hat. Der vorgenannte Brandoberinspektor hat zwischenzeitlich entsprechend der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr die erforderlichen Laufbahn- lehrgänge erfolgreich absolviert, so dass eine Ernennung zum stellvertretenden Wehrleiter unter gleichzeitiger Übernahme in das Ehrenbeamtenverhältnis erfolgen kann. Gemäß § 11 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung werden die Wehrleiter und stellvertretenden Wehrleiter für die Dauer von 6 Jahren bestellt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 295/2013 X nein nein Seite 2