Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
86 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
10.07.17, 13:15
Aktualisiert
10.07.17, 13:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 27.06.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 571-X/Z-2
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
27.06.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauanträge für das Flurstück Gemarkung Arloff, Flur 9, Flurstück 264, Im Baist 1 und Antrag nach § 24 GO NRW
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Die Mittel stehen haushalts( )
rechtlich zur Verfügung
( )
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( ) Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 571-X/Z-2
1. Sachverhalt:
Anbei erhalten Sie zur Information die wasserwirtschaftliche Stellungnahme (Gewässer und
Hochwasserschutz) des Kreises Euskirchen zur Kenntnis.
Wie dem Schreiben zu entnehmen ist, bestehen aus wasserrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen das beantragte Vorhaben.
2. Rechtliche Würdigung
Das Bauvorhaben ist genehmigungspflichtig auf Grundlage des BauGB, der BauO NRW, der
Baunutzungsverordnung und erlaubnispflichtig im Sinne des Denkmalschutzgesetzes.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag: