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Beschlussvorlage (Umsetzung des Projektes „LED-Straßenbeleuchtung“ durch den Eigenbetrieb Straßen; Beschluss über die Verschiebung der anteiligen KfW-Kreditaufnahme i.H.v. TEUR 600 aus dem genehmigten Wirtschaftsplan 2012 je zur Hälfte in die Jahre 2014 und 2015)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
146 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
07.03.14, 06:05
Aktualisiert
26.03.14, 06:07
Beschlussvorlage (Umsetzung des Projektes „LED-Straßenbeleuchtung“ durch den Eigenbetrieb Straßen; Beschluss über die Verschiebung der anteiligen KfW-Kreditaufnahme i.H.v. TEUR 600 aus dem genehmigten Wirtschaftsplan 2012 je zur Hälfte in die Jahre 2014 und 2015) Beschlussvorlage (Umsetzung des Projektes „LED-Straßenbeleuchtung“ durch den Eigenbetrieb Straßen; Beschluss über die Verschiebung der anteiligen KfW-Kreditaufnahme i.H.v. TEUR 600 aus dem genehmigten Wirtschaftsplan 2012 je zur Hälfte in die Jahre 2014 und 2015)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 87/2014 Az.: 65 01 - 01 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 14.02.2014 gez. Böcking Amtsleiter gez. Fuchs RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 18.03.2014 beschließend Rat 08.04.2014 beschließend Betrifft: 25.03.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Umsetzung des Projektes „LED-Straßenbeleuchtung“ durch den Eigenbetrieb Straßen; Beschluss über die Verschiebung der anteiligen KfW-Kreditaufnahme i.H.v. TEUR 600 aus dem genehmigten Wirtschaftsplan 2012 je zur Hälfte in die Jahre 2014 und 2015 Finanzielle Auswirkungen: Die geplante KfW-Kreditaufnahme 2014 i. H. v. TEUR 300 ist mit ihren Auswirkungen im Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebes Straßen berücksichtigt. Die für 2015 geplante Folgekreditaufnahme i.H.v. weiteren TEUR 300 wird in den zukünftigen Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Straßen eingearbeitet. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Nach verbindlicher Klärung der Kredit- und Zuschussbedingungen ist die Umsetzung des Projektes „LED-Straßenbeleuchtung – Stufe 1“ in den Jahren 2014 und 2015 vorgesehen. Die dem Eigenbetrieb Straßen bereits im Wirtschaftsplan 2012 hierfür erteilte Kreditermächtigung i.H.v. TEUR 600 ist aus gemeindehaushaltsrechtlichen Gründen (§ 86, Abs. 2 Gemeindeordnung) nicht mehr rechtsgültig, da entsprechende Kreditermächtigungen grundsätzlich nur bis zum Ende des Folgejahres gültig sind. Somit hat die Kreditermächtigung aus 2012 zum 01.01.2014 ihre Wirkung verloren. Für die Ausführung des Projektes in 2014 und 2015 ist daher eine formelle Neuerteilung der dem Grunde nach bereits 2012 erteilten Kreditermächtigung notwendig. Da bereits die ursprüngliche Kreditermächtigung für das LED-Projekt vorgesehen war, ist eine anderweitige Kreditaufnahme bzw. Mittelverwendung hierzu selbstverständlich nicht erfolgt. Begründung: Die dargestellten Rechtsgründe, wie auch die KfW als Kreditgeber verlangen für die jetzige Umsetzung des Projektes zwingend einen erneuten Beschluss über die anteilige KfWDarlehensaufnahme aus dem genehmigten Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebes Straßen. (Erner) -2-