Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
146 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
07.03.14, 06:05
Aktualisiert
26.03.14, 06:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 87/2014
Az.: 65 01 - 01
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 14.02.2014
gez. Böcking
Amtsleiter
gez. Fuchs
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
18.03.2014
beschließend
Rat
08.04.2014
beschließend
Betrifft:
25.03.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Umsetzung des Projektes „LED-Straßenbeleuchtung“ durch den Eigenbetrieb
Straßen; Beschluss über die Verschiebung der anteiligen KfW-Kreditaufnahme i.H.v.
TEUR 600 aus dem genehmigten Wirtschaftsplan 2012 je zur Hälfte in die Jahre 2014
und 2015
Finanzielle Auswirkungen:
Die geplante KfW-Kreditaufnahme 2014 i. H. v. TEUR 300 ist mit ihren Auswirkungen im Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebes Straßen berücksichtigt. Die für 2015 geplante Folgekreditaufnahme
i.H.v. weiteren TEUR 300 wird in den zukünftigen Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Straßen
eingearbeitet.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Nach verbindlicher Klärung der Kredit- und Zuschussbedingungen ist die Umsetzung des
Projektes „LED-Straßenbeleuchtung – Stufe 1“ in den Jahren 2014 und 2015 vorgesehen. Die
dem Eigenbetrieb Straßen bereits im Wirtschaftsplan 2012 hierfür erteilte Kreditermächtigung
i.H.v. TEUR 600 ist aus gemeindehaushaltsrechtlichen Gründen (§ 86, Abs. 2 Gemeindeordnung)
nicht mehr rechtsgültig, da entsprechende Kreditermächtigungen grundsätzlich nur bis zum Ende
des Folgejahres gültig sind. Somit hat die Kreditermächtigung aus 2012 zum 01.01.2014 ihre
Wirkung verloren. Für die Ausführung des Projektes in 2014 und 2015 ist daher eine formelle
Neuerteilung der dem Grunde nach bereits 2012 erteilten Kreditermächtigung notwendig.
Da bereits die ursprüngliche Kreditermächtigung für das LED-Projekt vorgesehen war, ist eine
anderweitige Kreditaufnahme bzw. Mittelverwendung hierzu selbstverständlich nicht erfolgt.
Begründung:
Die dargestellten Rechtsgründe, wie auch die KfW als Kreditgeber verlangen für die jetzige
Umsetzung des Projektes zwingend einen erneuten Beschluss über die anteilige KfWDarlehensaufnahme aus dem genehmigten Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebes Straßen.
(Erner)
-2-