Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
87 kB
Datum
30.05.2017
Erstellt
24.05.17, 15:29
Aktualisiert
24.05.17, 15:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 17.05.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 12-10-02 Ho
Nr. der Ratsdrucksache: 816-X
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Sitzungsfolge
Termin
Rat
30.05.2017
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Organisation der Verwaltung
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Berichterstatter/in: Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
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Bürgermeisterin
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1. Sachverhalt:
Aufgrund von Erfordernissen der Stadtentwicklung und des daraus resultierenden Prozesses sowie der personellen Veränderungen in der Verwaltung wurden organisatorische Umstellungen vorgenommen. Die Dezernatsebene wurde aufgelöst und die Funktion des Allgemeinen Vertreters
einem Amtsleiter übertragen.
Um Verwaltungsabläufe zu straffen, für den anstehenden Prozess der Stadtentwicklung gewappnet zu sein und artverwandte Aufgaben zusammenzuführen, wurden Aufgaben anderen Ämtern
zugeordnet und somit die Zuschnitte der Ämter neu geregelt. Im Einzelnen sind dies die nachfolgend zusammengefassten Veränderungen, die zum 01.06.2017 umgesetzt werden:
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Das Amt für Zentrale Dienste und Finanzen wird aufgeteilt in das Amt für Zentrale Dienste
und das Amt für Finanzen und Liegenschaften.
Seite 2 von Ratsdrucksache 816-X
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Im Amt für Zentrale Dienste wird zusätzlich zu den Aufgaben Personal, Organisation, Rat
und Bürgermeisterin sowie Öffentlichkeits- und Pressearbeit eine Zentrale Vergabestelle
eingerichtet. Die Amtsleitung hat Frau Marita Hochgürtel.
Leiter des Amtes für Finanzen und Liegenschaften wird Herr Ulrich Ley, der gleichzeitig
auch zum Allgemeinen Vertreter der Bürgermeisterin bestellt wurde. Die Zentrale Immobilienverwaltung, die bisher von Herr Ley geleitet wurde, wird aufgeteilt in die Liegenschaftsverwaltung mit den Aufgaben für die Grundstücks- und Gebäudeverwaltung, die dem neuen Amt für Finanzen und Liegenschaften zugeordnet wird und dem technischen Gebäudemanagement, welches in den technischen Bereich von Herrn Schäfer, wechselt. Das
Amt „Zentrale Immobilienverwaltung“ wird aufgelöst. Das technische Gebäudemanagement (Hochbau) wird organisatorisch den Stadtwerken zugeordnet. Damit werden alle
technischen Aufgabenbereiche künftig bei den Stadtwerken abgebildet. An der Betriebsleitung ändert sich nichts.
Das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung, Soziales bleibt unverändert.
Dem Amt für Schule, Kultur, Kurwesen und Tourismus werden explizit die Aufgabenbereiche Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Demografie zugeordnet. Die Leitung des
Amtes hat Herr Hans Josef Dederichs. Die Amtsbezeichnung lautet zukünftig „Amt für Bildung, Wirtschaftsförderung und Tourismus“. Das Aufgabengebiet der Wirtschaftsförderung
wird Herr Stefan Lippertz übernehmen. Gabi Bolender kümmert sich künftig um die demografischen Belange. Zudem wird die Stelle einer Tourismusfachkraft ausgeschrieben, die
Herrn Dederichs und sein Team fachlich unterstützen soll.
In dem bisherigen Amt für Planen und Bauen wird die Stadtentwicklung explizit manifestiert. Die Amtsbezeichnung lautet zukünftig "Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung“.
Die Leitung des Amtes hat Frau Erika Schulz. Wie bereits eingangs ausgeführt werden in
den nächsten Jahren viele Aufgaben aus dem ISEK-Prozess und der Regionalplanung
entstehen, die mit dem vorhandenen Personal alleine nicht zu bewältigen sein werden,
zumal eine Mitarbeiterin aus diesem Bereich im Herbst diesen Jahres zum Aufstiegslehrgang für den gehobenen Dienst angemeldet ist. Zur Unterstützung des Teams ist daher eine Stelle extern zu besetzen.
Um den operativen Bereich leistungsfähig zu machen, wird auf Wiederbesetzungen im höheren
Dienst verzichtet und so auch einer zukünftige Personalentwicklungsplanung Rechnung getragen.
Zur Stärkung der Bereiche Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus wird Personal
sowohl aus internen Ressourcen aber auch extern vorgehalten.
Das aktualisierte Organigramm ist als Anlage beigefügt
2. Rechtliche Würdigung
Die Neuorganisation gründet sich auf der umfassenden Organisations- und Weisungskompetenz
der Bürgermeisterin gem. § 62 GO NRW.
3. Finanzielle Auswirkungen
Stelleneinsparungen siehe Sachverhaltsdarstellung.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Siehe oben
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfallen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel