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Beschlussvorlage (Fällung von Bäumen an der Letherter Landstraße, Gemarkung Effelsberg, Flur 6, Flurstück 199)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
89 kB
Datum
06.09.2017
Erstellt
31.08.17, 14:51
Aktualisiert
31.08.17, 14:51
Beschlussvorlage (Fällung von Bäumen an der Letherter Landstraße, Gemarkung Effelsberg, Flur 6, Flurstück 199) Beschlussvorlage (Fällung von Bäumen an der Letherter Landstraße, Gemarkung Effelsberg, Flur 6, Flurstück 199)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.08.2017 - Die Bürgermeisterin Az: Nr. der Ratsdrucksache: 878-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel 06.09.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Fällung von Bäumen an der Letherter Landstraße, Gemarkung Effelsberg, Flur 6, Flurstück 199 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Lanzerath __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Forst ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 878-X 1. Sachverhalt: Um April 2017 teilte der Antragsteller in schriftlicher Form der Stadt BAM mit, dass von einigen städtischen Bäumen eine Gefahr ausgeht. Die Nadelgehölze stehen in einer steilen Böschung ( ca. 15% Neigung ) in der Gemarkung Effelsberg, Flur 6, Flurstück 199. Es handelt sich um drei Fichten, die eine Höhe von ca. 18 m aufweisen. Fichten bilden ein flaches Wurzelwerk ( Flachwurzler ) aus und die steile Böschung stellt einen ungeeigneten Standort für die Bäume dar. Die Bäume können in der steilen Böschung kein entsprechendes Wurzelwerk ausbilden, sodass eine Windwurfgefährdung besteht, zumal an ihrem Standort die Fichten einem Sturm frei ausgesetzt sind. Mit zunehmender Größe der Nadelgehölze (ausgewachsene Fichten erreichen eine Höhe von 30 Meter) steigt das Risiko des Windwurfs. Ein Fichtenstamm weist zudem eine Stammverdickung auf, die auf eine Stammfäule schließen lässt. Aufgrund ihres Standortes, in direkter Nähe von Häusern und der Letherter Landstraße, geht von den Bäumen eine erhebliche Gefahr aus. 2. Rechtliche Würdigung kein 3. Finanzielle Auswirkungen Da Bauhofmitarbeiter die Leistung zur Fällung der Bäume erbringen, entstehen ausschließlich interne Lohn- und Gerätekosten. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die windwurfgefährdeten Nadelgehölze zu entfernen.