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Beschlussvorlage (Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2016 des Eigenbetriebs Stadtwerke- Betriebszweig Wasser-)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
31.08.17, 14:51
Aktualisiert
31.08.17, 14:51
Beschlussvorlage (Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2016 des Eigenbetriebs Stadtwerke-
Betriebszweig Wasser-) Beschlussvorlage (Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2016 des Eigenbetriebs Stadtwerke-
Betriebszweig Wasser-)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 23.08.2017 - Die Bürgermeisterin Az: SW 24.2 Nr. der Ratsdrucksache: 763-X/Z-2 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 13.09.2017 Rat 26.09.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2016 des Eigenbetriebs StadtwerkeBetriebszweig Wasser__________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Kaufm. Betriebsleiter Herr Willi Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA SW1 PR SW2 Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 763-X/Z-2 1. Sachverhalt: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hahne, Revision und Treuhand GmbH, aus Dülmen hat im Juli 2017 die Jahresabschlussprüfung bei den Stadtwerken vorgenommen. Der abschließende Prüfbericht wird zurzeit von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hahne abgefasst. Die Betriebsleitung legt den derzeit geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2016 vor. In der Anlage werden gemäß § 21 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO) der Jahresabschluss des Wasserwerkes zum 31.12.2016 mit seinen Bestandteilen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vorgelegt. Der Betriebszweig Wasser schließt das Wirtschaftsjahr mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 24.044,59 € ab. Mithin hat sich der ursprüngliche Jahresüberschuss von 59.626,72 € /siehe RD 763/Z-1) im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses noch verringert. Der Jahresüberschuss soll mit dem Verlustvortrag verrechnet werden. Anhang und Lagebericht werden in Kürze noch nachgereicht. Da die förmliche Aufforderung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) zur Feststellung des Jahresabschlusses 2016 noch nicht eingegangen ist, soll der Feststellungsvermerk, wie bereits im Vorjahr praktiziert, unter Vorbehalt der späteren Zustimmung durch die GPA erfolgen. 2. Rechtliche Würdigung keine 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2016 des Eigenbetriebs der Stadtwerke Bad Münstereifel, Betriebszweig Abwasser, werden unter dem Vorbehalt der späteren Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 24.044,59 € soll mit dem Verlustvortrag verrechnet werden.