Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
30.05.2017
Erstellt
11.05.17, 13:16
Aktualisiert
11.05.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 27.04.2017
- Die Bürgermeisterin Az: SW 21
Nr. der Ratsdrucksache: 799-X
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
18.05.2017
Rat
30.05.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
13. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)
hier: Korrektur der 12. Änderungssatzung
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Berichterstatter/in: Frau Heller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
SW 1
PR
SW 2
Dez
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 799-X
1. Sachverhalt:
Die 13. Änderungssatzung ist redaktionellen Inhalts und korrigiert die 12. Änderungssatzung.
Die Artikel 2 und 6 der 12. Änderungssatzung, die sich aufgrund falscher Bezeichnungen nicht in
die gültige Gesamtfassung einarbeiten lassen, werden rückwirkend aufgehoben.
Die Regelungen des Artikels 2 der 12. Änderungssatzung werden in den Artikeln 2 und 3 der 13.
Änderungssatzung neu aufgegriffen.
Die Regelungen des Artikels 6 der 12. Änderungssatzung finden in Artikel 4 der 13. Änderungssatzung Berücksichtigung, indem der betroffene § 9 der Satzung im Ganzen an die Fassung der
Mustersatzung angeglichen wird.
Letztlich wird § 12 der Satzung dahingehend berichtigt, dass sich bei der Minderung des Gebührensatzes für vollbiologische Kleinkläranlagen das Wort „Frischwasser“ anstelle des Wortes „Abwasser“ eingeschlichen hat.
In der als Anlage 1 beigefügten Synopse sind die aktuelle Satzung, die Mustersatzung, sowie die
13. Änderungssatzung mit den betreffenden Vorschriften nebeneinander abgedruckt.
2. Rechtliche Würdigung
Anpassung an die neue Rechtslage (geändertes LWG NRW)
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die 13. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 03.11.2006 wird in der Fassung des als Anlage 2 zu dieser RD vorliegenden Entwurfes beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.