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Beschlussvorlage (30. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Bad Münstereifel, Otterbach-Seniorenzentrum Hier: Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
14.06.17, 13:17
Aktualisiert
14.06.17, 13:17
Beschlussvorlage (30. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Bad Münstereifel, Otterbach-Seniorenzentrum
Hier: Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (30. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Bad Münstereifel, Otterbach-Seniorenzentrum
Hier: Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 07.06.2017 - Die Bürgermeisterin Az: 60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 818-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 27.06.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 30. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Bad Münstereifel, OtterbachSeniorenzentrum Hier: Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 818-X 1. Sachverhalt: Am 18.08.2015 hat sich der Ausschuss mit einem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich den Seniorenzentrum Otterbach befasst. Hierdurch sollen die bereits vorhandenen unterschiedlichen Nutzungen planungsrechtlich abgesichert sowie für die Zukunft weiterreichenden Nutzungsmöglichkeiten geschaffen werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine landesplanerische Anfrage zu stellen sowie planungsrechtliche Schritte vorzubereiten. Eine bei der Bezirksregierung gestellte landesplanerische Anfrage wurde zwischenzeitlich positiv beschieden. Somit können die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet werden. Zunächst sind nun für die Änderung des Flächennutzungsplanes die Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage der beigefügten Unterlagen durchzuführen. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. Seitens der Investoren sind derzeit keine baulichen Erweiterungen in den Bestandsgebäuden als auch keine Nachverdichtung auf dem Gelände geplant. In der städtebaulichen Praxis erweisen sich jedoch gerade faktische Mischgebiete mit ihrer an sich gebotenen quantitativen Mischung aus Wohnen und Gewerbe als Gebiete, die häufigen Veränderungen in der Grundstücksnutzung unterliegen. Beurteilungsgrundlage für etwaige Vorhaben ist der § 35 BauGB. D.h. ein Bauvorhaben ist zulässig, wenn die Darstellungen des Flächennutzungsplan nicht widerspricht und die Erschließung sichergestellt ist. Weitere Regelungen im Hinblick auf eine städtebauliche Ordnung können nicht angewandt werden. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten des Planverfahrens werden von den Antragstellern übernommen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei der Bauleitplanung handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen mit und unter den privaten und öffentliche Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Nach den Bestimmungen der Baunutzungsverordnung dient ein Mischgebiet dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Es besteht also durchaus die Möglichkeit das zukünftig in diesem Bereich Wohnungen auch jungen Familien zur Verfügung gestellt werden. 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB für die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Bad Münstereifel, OtterbachSeniorenzentrum durchzuführen