Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin sowie eines stellvertretenden Schriftführers / einer stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzungsniederschriften des Wahlausschusses)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
118 kB
Datum
17.07.2013
Erstellt
08.07.13, 17:04
Aktualisiert
08.07.13, 17:04
Sitzungsvorlage (Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin sowie eines stellvertretenden Schriftführers / einer stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzungsniederschriften des Wahlausschusses) Sitzungsvorlage (Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin sowie eines stellvertretenden Schriftführers / einer stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzungsniederschriften des Wahlausschusses)

öffnen download melden Dateigröße: 118 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 14.06.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 163/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Wahlausschuss Termin 17.07.2013 TOP Ergebnisse Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin sowie eines stellvertretenden Schriftführers / einer stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzungsniederschriften des Wahlausschusses Anlg.: ./. I Ha 17.06. 30 SD.Net Me 17.06. Beschlussentwurf: Als Schriftführer für die Sitzungsniederschriften des Wahlausschusses wird im Benehmen mit dem Bürgermeister Herr Stefan Mersch bestellt. Als stellvertretende Schriftführerin wird im Benehmen mit dem Bürgermeister Frau Daniela Esser bestellt. Begründung: Auf den Wahlausschuss finden die allgemeinen Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts gemäß § 2 Abs. 3, Satz 5 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) entsprechende Anwendung. Nach § 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind Beschlüsse in einer Niederschrift aufzunehmen. Gemäß § 52 i.V.m. § 58 Abs. 2 GO NRW ist die Niederschrift von dem Vorsitzenden / der Vorsitzenden und einem Schriftführer / einer Schriftführerin zu unterzeichnen, den / die der Wahlausschuss bestellt. Nach § 24 Abs. 3 in Verbindung mit § 26 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich hat die Bestellung des Schriftführers / der Schriftführerin im Benehmen mit dem Bürgermeister / der Bürgermeisterin zu erfolgen, falls der Schriftführer / die Schriftführerin bzw. der stellvertretende Schriftführer / die stellvertretende Schriftführerin ein Bediensteter / eine Bedienstete der Stadtverwaltung sein soll. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 163/2013 x nein nein Seite 2