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Beschlussvorlage (Sternenregion Eifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
119 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
14.06.17, 13:17
Aktualisiert
14.06.17, 13:17
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 09.06.2017 - Die Bürgermeisterin Az: 40.8 D Nr. der Ratsdrucksache: 829-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus 20.06.2017 Rat 11.07.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Sternenregion Eifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Dederichs __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: keine ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BildungsA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 829-X 1. Sachverhalt: Mit Urkunde vom 17.2.2014 ist der Nationalpark Eifel vorläufig als International Dark Sky Park mit der deutschsprachigen Bezeichnung „Sternenpark Nationalpark Eifel“ ausgezeichnet worden. Diese Auszeichnung wird von der "International Dark-Sky Association" (IDA) an Gebiete mit einer besonders schützenswerten und nahezu natürlichen Nachtlandschaft verliehen. Verbunden damit ist das Ziel, durch eine umweltverträgliche und optimierte Beleuchtung die natürliche Nachtlandschaft zu bewahren oder wieder herzustellen und die unerwünschten Nebenwirkungen des Einsatzes von künstlichem Licht in der Nacht, üblicherweise unter dem Begriff Lichtverschmutzung zusammengefasst, zu vermeiden. Nunmehr soll als folgerichtiger nächster Schritt die Anerkennung als "International Dark Sky Reserve" mit der deutschsprachigen Bezeichnung „Sternenregion Eifel“ angestrebt werden, um nachhaltig die Qualität des nächtlichen Sternenhimmels und den Schutz der nächtlichen Naturlandschaft in der ganzen Region zu erhalten und weiter zu verbessern sowie in der ganzen Region das Naturerlebnis eines sternenreichen Nachthimmels zu ermöglichen. Für die Antragstellung ist es erforderlich, dass in einem Umkreis von etwa 15 km um die Grenzen des existierenden Sternenpark Nationalpark Eifel (Kernzone) herum die angrenzenden Städte und Gemeinden (Randzone) sich ebenfalls zu diesen Zielen erklären. Die projektierte geografische Abgrenzung der Sternenregion Eifel ist der Anlage 1 (Beleuchtungsrichtlinien) zu entnehmen. Da es sich größtenteils um Städte und Gemeinden innerhalb des Naturparks Nordeifel handelt, liegt die Trägerschaft der Initiative beim Verein Naturpark Nordeifel e.V. Um diese Ziele zu realisieren, ist es notwendig, dass die betroffenen Städte und Gemeinden beraten und darüber entscheiden, dass bei Neu- oder Umgestaltungen der Beleuchtungssysteme die Beleuchtungsrichtlinien herangezogen werden und sukzessive eine Anpassung der bestehenden Beleuchtung an die Beleuchtungsrichtlinien vorgenommen wird. Die Umschaltung im Rahmen von Wartungsarbeiten oder im turnusmäßigen Austausch erfolgt über einen Zeitraum von 25 Jahren, aber kostenneutral. Hierbei werden zudem durch geringere Wattagen Stromkosten eingespart. Zudem sollen die beteiligten Städte und Gemeinden zum Zeitpunkt der Antragstellung ein den Beleuchtungsrichtlinien entsprechendes Musterbeispiel einer Beleuchtungsinstallation oder Beleuchtungsumstellung vorweisen. Als Beispiel hierfür kann der Austausch der Kugelleuchten im Kurgarten Wallgraben gegen Pilzleuchten genannt werde, die kein Licht noch oben abstrahlen. Ebenso sollen die Bürger, die Industrie, das Gewerbe und der Handel durch Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit über die Sternenregion Eifel für das Thema „Wert der Nacht“ sensibilisiert und zur Vermeidung von Lichtverschmutzung motiviert werden. In diesem Zusammenhang sollen die Städte und Gemeinden die Zugänglichkeit zu geeigneten Plätzen gewährleisten, um einen sternenreichen Nachthimmel oder die nächtliche Landschaft erlebbar zu machen. Dies sollen die Wanderparkplätze Bleielsnück und Decke Tönnes sein. Seite 3 von Ratsdrucksache 829-X Die weiteren unabdingbaren Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung (Beleuchtungsrichtlinien, Beratung, Beleuchtungsinventar und Managementplan) werden durch das bereits laufende Projekt "Sternenregion Eifel" adressiert. Durch die Einhaltung der Beleuchtungsempfehlungen (Anlage 1) wird nicht nur die Lichtverschmutzung reduziert. Die Qualität der Beleuchtung wird generell wesentlich verbessert  wegen der Erhöhung der Sicherheit durch verbesserte Sichtfähigkeit und Dunkeladaption,  wegen der geringeren Blendungswirkung und verbesserten visuellen Wahrnehmung,  wegen der geringeren zirkadianen Wirkung auf alle Lebewesen,  wegen der geringeren Insektenanlockwirkung,  wegen der geringeren Störung der nächtlichen Lebenswelt (Tiere und Pflanzen),  wegen der geringeren Lichtstreuung,  wegen der geringeren Gefährdung der Netzhaut des menschlichen Auges sowie  wegen der angenehmeren Empfindung des Lichtes. Die Beleuchtung mit effizienten, belastungsarmen und nicht himmelwärts strahlenden Beleuchtungssystemen kann insbesondere Einsparungen im laufenden Betrieb nach sich ziehen. Die Beleuchtungsempfehlungen beinhalten deshalb auch ein großes Energieeinsparpotential und unterstützen die Klimaschutzinitiative. Zudem werden ein besserer Schutz und die Förderung der Artenvielfalt der nachtaktiven Lebenswelt (Tiere und Pflanzen) erzielt. Mit der Anerkennung als „International Dark Sky Reserve“ würde die gesamte Region darüber hinaus um einen besonderen touristischen Anziehungspunkt reicher. Bei einer Anerkennung wäre die „Sternenregion Eifel“ einer der ersten „International Dark Sky Reserves“ in Deutschland. Die Dokumentation der in Teilen vorhandenen natürlichen Nachtlandschaft wäre ein Alleinstellungsmerkmal unserer Region, das auch noch stärker touristisch genutzt werden kann und allen beteiligten Städten und Gemeinden zu Gute käme. Auf die bisherigen Vermarktungserfolge in Zusammenarbeit mit den touristischen Arbeitsgemeinschaften der Region (60 Veranstaltungen im Rahmen des UNESCO Internationalen Jahres des Lichts 2015 mit fast 2500 Besucher allein auf der Sternwarte auf dem Internationalen Platz Vogelsang, die „Sternenwochen“ in der Rureifel), sowie auf die enorme Medienpräsenz (über 300 Berichterstattungen in 2015) wird verwiesen. Es ist noch darauf hinzuweisen, dass es nicht das Ziel ist, die Region im negativen Sinne zu „verfinstern“. Wie oben dargelegt geht es um eine kostenneutrale Optimierung der Beleuchtung durch Vermeidung der unerwünschten Nebenwirkungen wie Himmelsaufhellung und Blendung und um eine bessere Umweltverträglichkeit der öffentlichen und auch der privaten Beleuchtung. Die Eifelregion verfügt durch die Realisierung dieses Vorhaben über ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal und bekommt dadurch einen überregional bedeutsamen Modellcharakter. 2. Rechtliche Würdigung Seite 4 von Ratsdrucksache 829-X 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Die Stadt Bad Münstereifel begrüßt die Bewerbung des Vereins Naturpark Nordeifel e.V. um die Anerkennung der Erlebnisregion Nationalpark Eifel als „International Dark Sky Reserve“ bei der International Dark-Sky Association (IDA) und beschließt, dass bei zukünftigen Neuinstallationen, Renovierungen oder bei der Umgestaltung der Straßenbeleuchtungssysteme die „Beleuchtungsrichtlinien für die Sternenregion Eifel“ (Anlage 1) zur Reduzierung der Lichtverschmutzung und zur Optimierung der öffentlichen Beleuchtung herangezogen und beachtet werden. Das Projekt „Sternenregion Eifel“ unterstützt hierbei beratend. Nicht-öffentliche Nutzer in der Stadt Bad Münstereifel werden dahingehend informiert, dass deren Außenbeleuchtung im Sinne der Vermeidung von Lichtverschmutzung erfolgen soll und die Empfehlungen der Beleuchtungsrichtlinien herangezogen und beachtet werden sollen. Die Stadt Bad Münstereifel bemüht sich zur Unterstützung des Anerkennungsverfahrens um die Einrichtung von Musterbeispielen für eine nachhaltige und belastungsarme Lichtanwendung in der Nacht und unterstützt die Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit.