Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
82 kB
Datum
05.07.2017
Erstellt
22.06.17, 14:18
Aktualisiert
22.06.17, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 19.06.2017
- Die Bürgermeisterin Az: SW 2
Nr. der Ratsdrucksache: 844-X
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Sitzungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
05.07.2017
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Wasser - 30.06.2017
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Berichterstatter/in: Herr W. Müller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
SW1
PR
SW2
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Bürgermeisterin
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1. Sachverhalt:
Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu berichten.
Da der nächste Betriebsausschuss erst am 05.07.2017 stattfindet, wird zunächst lediglich die beigefügte Übersicht des Erfolgsplanes mit den Geschäftszahlen zum 31.05.2017 überreicht. In der
Sitzung werden dann noch die Zahlen zum 30.06.2017 mitgeteilt.
a) Erfolgsplan
Aus dem Geschäftsverlauf über lediglich fünf Monate lassen sich verlässliche Prognosen für das
Geschäftsjahr 2017 nicht ableiten. Deshalb wird erst mit dem dritten Quartalsbericht eine Hochrechnung auf das Geschäftsjahr vorgelegt.
b) Vermögensplan
Seite 2 von Ratsdrucksache 844-X
Da neue Baumaßnahmen erst nach Genehmigung des Wirtschaftsplanes begonnen werden dürfen, liegt der Schwerpunkt der investiven Tätigkeit erfahrungsgemäß vorrangig in der zweiten Jahreshälfte 2017. Aus diesem Grund wird der Vermögensplan mit dem dritten Quartalsbericht 2017
vorgelegt.
2. Rechtliche Würdigung
Rechtliche Grundlage ist §§ 20 EigVO NRW
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine