Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Wasser - 30.06.2017)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
82 kB
Datum
05.07.2017
Erstellt
22.06.17, 14:18
Aktualisiert
22.06.17, 14:18
Mitteilungsvorlage (Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Wasser - 30.06.2017) Mitteilungsvorlage (Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Wasser - 30.06.2017)

öffnen download melden Dateigröße: 82 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 19.06.2017 - Die Bürgermeisterin Az: SW 2 Nr. der Ratsdrucksache: 844-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 05.07.2017 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Wasser - 30.06.2017 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA SW1 PR SW2 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu berichten. Da der nächste Betriebsausschuss erst am 05.07.2017 stattfindet, wird zunächst lediglich die beigefügte Übersicht des Erfolgsplanes mit den Geschäftszahlen zum 31.05.2017 überreicht. In der Sitzung werden dann noch die Zahlen zum 30.06.2017 mitgeteilt. a) Erfolgsplan Aus dem Geschäftsverlauf über lediglich fünf Monate lassen sich verlässliche Prognosen für das Geschäftsjahr 2017 nicht ableiten. Deshalb wird erst mit dem dritten Quartalsbericht eine Hochrechnung auf das Geschäftsjahr vorgelegt. b) Vermögensplan Seite 2 von Ratsdrucksache 844-X Da neue Baumaßnahmen erst nach Genehmigung des Wirtschaftsplanes begonnen werden dürfen, liegt der Schwerpunkt der investiven Tätigkeit erfahrungsgemäß vorrangig in der zweiten Jahreshälfte 2017. Aus diesem Grund wird der Vermögensplan mit dem dritten Quartalsbericht 2017 vorgelegt. 2. Rechtliche Würdigung Rechtliche Grundlage ist §§ 20 EigVO NRW 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine