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Mitteilungsvorlage (Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2016 des Eigenbetriebs Stadtwerke- Betriebszweig Abwasser-)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
80 kB
Datum
22.03.2017
Erstellt
16.03.17, 13:16
Aktualisiert
16.03.17, 13:16
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 14.03.2017 - Die Bürgermeisterin Az: SW24.2 Nr. der Ratsdrucksache: 764-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 22.03.2017 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2016 des Eigenbetriebs Stadtwerke- Betriebszweig Abwasser__________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Willi Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Der vorläufige Jahresabschluss zum 31.12.2016 des Abwasserwerkes ist erstellt und in der Anlage abgedruckt. Es stehen noch verschiedene Abschlussarbeiten und Abschlussbuchungen aus, die sich auf das Jahresergebnis zum 31.12.2016 auswirken können. Wie bereits erläutert, wird der Jahresabschluss zum 31.12.2016 nach derzeitiger Planung Ende Mai von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Hahne aus Dülmen geprüft. Danach kann voraussichtlich in der nächsten Sitzung am 05.07.2017 der endgültige und geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2016 des Abwasserwerkes vorgelegt werden. Dies wird durch eine weitere Zusatzerläuterung erfolgen. Seite 2 von Ratsdrucksache 764-X/Z-1 2. Rechtliche Würdigung Aufgabe nach § 21 ff EigVO NRW 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine