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Mitteilungsvorlage (Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Wasser - (30.09.2016))

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
135 kB
Datum
16.11.2016
Erstellt
10.11.16, 13:17
Aktualisiert
10.11.16, 13:17
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 10.10.2016 - Die Bürgermeisterin Az: SW 2 Nr. der Ratsdrucksache: 551-X/Z-2 __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 16.11.2016 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Wasser – (30.09.2016) __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR SW1 SW2 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu berichten. Aus diesem Grund werden die beigefügten Übersichten des Erfolgs- und Vermögensplanes mit den Geschäftszahlen zum 30.09.2016 (3. Quartal 2016) vorgelegt. a) Erfolgsplan Der Erfolgsplan zum 30.09.2016 zeigt, dass sich die Geschäftszahlen sowohl auf der Ertrags- als auch auf der Aufwandsseite plankonform entwickeln. Das endgültige Ergebnis wird maßgeblich durch den erst nach Ende des Wirtschaftsjahres feststehenden Wasserverkauf beeinflusst. 2. Rechtliche Würdigung Rechtliche Grundlage ist §§ 20 EigVO NRW Seite 2 von Ratsdrucksache 551-X/Z-2 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine