Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
87 kB
Datum
16.11.2016
Erstellt
10.11.16, 13:17
Aktualisiert
10.11.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 08.11.2016
- Die Bürgermeisterin Az: SW 2
Nr. der Ratsdrucksache: 550-X/Z-2
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Sitzungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
16.11.2016
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Abwasser- (30.09.2016)
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Berichterstatter/in: Herr Müller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
SW 1
PR
SW 2
Dez
_________________
Bürgermeisterin
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1. Sachverhalt:
Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) NRW ist über die Entwicklung der Erträge und
Aufwendungen, sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu berichten. Aus
diesem Grund werden die beigefügten Übersichten des Erfolgs- und Vermögensplans mit den
Geschäftszahlen zum 30.09.2016 (III. Quartal 2016) vorgelegt.
a) Erfolgsplan
Zwar lassen die Geschäftszahlen zum 30.09.2016 darauf schließen, dass sich die Erträge plangerecht entwickeln, doch ist stets zu berücksichtigen, dass die Höhe der Abwassergebühren konkret
vom tatsächlichen Wasserverbrauch im Wirtschaftsjahr abhängig ist. Die Wasserzähler werden
z.Zt. abgelesen. Abschließende Erkenntnisse über das Verbrauchsverhalten liegen noch nicht vor.
Allerdings gibt es im gewerblichen Bereich Hinweise auf geringere Einleitungsmengen.
Seite 2 von Ratsdrucksache 550-X/Z-2
Die Aufwendungen zum 30.09.2016 bedürfen insoweit der Erläuterung, als darin zwei wichtige
Geschäftsvorfälle noch nicht verbucht sind, die aber das Jahresergebnis spürbar beeinflussen und
deshalb in die Jahresprognose aufgenommen sind.
Dazu gehören rd. 78.000 € für die in Arloff und Kirspenich betriebenen Maßnahmen am Kanalnetz,
die noch auf der Position “Betriebs- und Unterhaltungsaufwand Kanalnetz“ zu verbuchen sind, weil
neben der über den Vermögensplan zu finanzierenden Sanierung auch punktuelle Schäden behoben wurden. Die Kosten für die dabei verwendeten Part-Liner und/oder zum Fräsen und Verspachteln eingesetzten Roboter sind als erfolgswirksame Unterhaltungsmaßnahmen einzustufen.
Ferner wurde die Steuerung der Kläranlage Buchholzbach nach dem Stichtag 30.09.2016 vollständig erneuert. Die Kosten dafür betragen rd. 30.000 € und sind ebenfalls erfolgswirksam.
Außerdem ist zu bedenken, dass zwischen Lieferung/Leistung, Abrechnung und Buchung eine
gewisse Zeit verstreicht und daher die zu einem bestimmten Stichtag gezogene Zwischenbilanz
tendenziell gerade bei den Aufwendungen etwas freundlicher ausfällt.
b) Vermögensplan
Schon in 2015 wurde nach mehreren investiv schwachen Wirtschaftsjahren wieder ein größeres
Kanalbauprojekt begonnen, nämlich die Kanalisierung des Bereichs Michelsberg in Mahlberg.
Der Verbindungssammler Michelsberg, Hasenhecke, der auch die Pumpstation mit umfasst, und
die Ortskanalisation mit dem 1. Bauabschnitt (BA) An der Hasenhecke, wurden im vergangenen
Jahr ausgeführt. Dabei sind die abschließenden Zahlungen für den Bau der Pumpstation erst
2016 geleistet worden, weil die Rechnungen zu spät eingingen, um sie noch auf 2015 zu buchen.
Bei den Ausgaben für die bereits baulich beendete Maßnahme 2. BA Mahlberg, Römerstraße, ist
zu berücksichtigen, dass darin noch Bauleistungen für die Kanalgrundstücksanschlussleitungen
enthalten sind, die nach Eingang der Schlußrechnung und der dadurch möglichen Abgrenzung auf
die Position „Kanalanschlusskosten“ umzubuchen sind.
Darüber hinaus wurde in der letzten Sitzung des Betriebsausschusses eine weiter investive Maßnahme auf den Weg gebracht, die Fortführung der Sanierung der Kanalisation in Arloff/Kirspenich.
Insoweit werden die Ausgaben im Vermögensplan im laufenden Jahr gegenüber 2015 nochmals
deutlich gesteigert.
2. Rechtliche Würdigung
Aufgabe nach § 20 ff EigVO NRW
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine