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Beschlussvorlage (Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW: Parkstände in der Marktstraße; hier: Antrag der Ladeninhaber zum Rückbau der Parkmöglichkeiten vor den Geschäftslokalen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
158 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
17.11.16, 13:17
Aktualisiert
17.11.16, 13:17
Beschlussvorlage (Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW:
Parkstände in der Marktstraße;
hier: Antrag der Ladeninhaber zum Rückbau der Parkmöglichkeiten vor den Geschäftslokalen) Beschlussvorlage (Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW:
Parkstände in der Marktstraße;
hier: Antrag der Ladeninhaber zum Rückbau der Parkmöglichkeiten vor den Geschäftslokalen) Beschlussvorlage (Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW:
Parkstände in der Marktstraße;
hier: Antrag der Ladeninhaber zum Rückbau der Parkmöglichkeiten vor den Geschäftslokalen) Beschlussvorlage (Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW:
Parkstände in der Marktstraße;
hier: Antrag der Ladeninhaber zum Rückbau der Parkmöglichkeiten vor den Geschäftslokalen)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 04.11.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 32-52-39 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 658-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 29.11.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW: Parkstände in der Marktstraße; hier: Antrag der Ladeninhaber zum Rückbau der Parkmöglichkeiten vor den Geschäftslokalen __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( X ) Gebührenausfall 10.010 € jährlich ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich ( X ) Beschlussausführung bis 31.01.2017 __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 658-X 1. Sachverhalt: A. (Marktstraße) - Die betroffenen Bereiche sind in der als Anlage beigefügten Planübersicht dargestellt. In der Marktstraße sind jeweils vor beiden Gebäudefronten Flächen zum Parken von Fahrzeugen parallel zur Fahrtrichtung gekennzeichnet. Zwischen diesen Flächen und den Gebäuden verbleibt bei ordnungsgemäßer Nutzung der Parkflächen ein ausreichend breiter Bereich frei für Fußgänger. Mit Schreiben vom 30.09.2016, hier eingegangen am 14.10.2016, regen die Inhaber der Geschäftslokale in der Marktstraße an, auf den Flächen vor ihren Ladenlokalen das Parken nicht mehr zuzulassen und somit die entsprechende Kennzeichnung zu ändern, um so eine noch bessere Sicht auf die Schaufenster der Ladenlokale zu erreichen. Diese Anregung bezieht sich auf den Bereich auf beiden Straßenseiten und umfasst Fläche für 12 Parkstände. Von der Anregung ausgenommen sind zwei Parkstände vor dem Bürgerbüro und zwei Parkstände vor dem Imbissrestaurant am nordöstlichen Straßenende. Vor dem Imbissrestaurant werden die betroffenen beiden Parkstände in den Monaten April bis Oktober ohnehin für Außengastronomie im Rahmen der gebührenpflichtigen Sondernutzung genutzt. Die betroffenen 12 Parkstände sind zu ca. 80 bis 90 % belegt. Die zulässige Höchstparkdauer beträgt zwei Stunden. Dort parken überwiegend Bürgerinnen und Bürger, die Angelegenheiten im Rathaus erledigen, das Pfarramt aufsuchen, Kinder zur Schule bringen bzw. abholen, auf dem Wochenmarkt oder in einem der Einzelhandelsgeschäfte im Umfeld einkaufen. Alleine das Rathaus wird täglich von weit über 100 Einwohnern/Innen aufgesucht. Dabei ist für alle Parkplätze innerhalb des Mauerrings charakteristisch, dass sie nur für schnell zu erledigende Angelegenheiten genutzt werden. Parkplatzkunden, die mehrere Stunden in der Stadt zu tun haben, parken dagegen in der Regel außerhalb des Mauerrings, wo eine längere Parkdauer zulässig ist. Die Aussage der Initiatoren der Anregung, dass ausreichend Parkplätze innerhalb der Stadt vorhanden seien, teilt die Verwaltung nicht. Parkplätze sind zu den allgemeinen Geschäftszeiten in der Stadt sehr begehrt. B. (Langenhecke vor/neben Pfarramt) Die Verkehrsfläche in der Langehecke vor dem Seiteneingang des Puma-Stores und vor der ehem. Pfarrbücherei wurde bisher überwiegend durch die Eigentümer der Angrenzenden Gebäude genutzt. Dort befand sich bis vor kurzem eine Garage, die inzwischen zu Geschäftsräumen des Outlets umgebaut wurde. Aufgrund der Regelungen für den verkehrsberuhigten Bereich konnten Nutzer der Garage neben dem Puma-Store vor dem dortigen Garagentor parken. Durch die Umwandlung der Garage entfällt diese Berechtigung nun. Somit könnten auf dieser Fläche zwei reguläre bewirtschaftete Stellplätze entstehen, wodurch zusätzlicher Parkraum geschaffen werden und Gebühren vereinnahmt könnten. Die Outlet-Verwaltung hat inzwischen beantragt, einen Teil der Fläche zu erwerben, um dort ein Fahrzeug abzustellen. Ähnliche Anträge anderer Gewerbetreibender innerhalb des Mauerrings wurden wegen der knappen Flächen bisher immer sehr restriktiv betrachtet und in der Regel abgelehnt, da man unter Berufung auf den Grundsatz der Gleichbehandlung somit viele Vergleichsfälle auslösen würde. 2. Rechtliche Würdigung A. und B. Die Marktstraße und der südliche Teil der Langenhecke befinden sich im verkehrsberuhigten Bereich der Innenstadt. Gemäß Verkehrszeichen 325 ist innerhalb dieses Bereiches u. a. das Parken nur innerhalb gekennzeichneter Flächen zulässig. 3. Finanzielle Auswirkungen Seite 3 von Ratsdrucksache 658-X A. Während der gebührenpflichtigen Zeit erwirtschaften die betroffenen 12 Parkstände rund 210 Euro* je Woche und somit ca. 10.920 Euro im Jahr (= 910 Euro je Stellplatz im Jahr). Hierbei muss jedoch berücksichtigt werden, dass die vorhandene Vereinbarung mit dem CityOutlet über die Ruhebänke in der Kernstadt dahingehend erweitert werden soll, dass gegenüber dem Rathaus eine Ruhebank (siehe Ausführungen in Kapitel 5.) aufgestellt werden soll, so dass der zu erwartende Gebührenausfall sich auf ca. 10.010 Euro belaufen wird. Dieser jährliche Gebührenausfall von rd. 10.000 € verstößt ohne Festlegung einer entsprechenden haushaltsmäßigen Kompensation, gegen Ziffer 3 der Auflagen, die auf der Grundlage des Ausführungserlasses des MIK NRW zur Haushaltskonsolidierung vom 07.03.2013 mit der Genehmigung von der Aufsichtsbehörde in der HSK-Genehmigung vom 27.04.2016 festgesetzt wurden. * In 2015 wurden an dem Parkscheinautomaten in der Marktstraße im Wochenschnitt 468 Euro in bar und 4,20 Euro per EC-Lastschrift für 27 Stellplätze erwirtschaftet = 472,20 Euro/Woche. Demnach erwirtschaftete ein Stellplatz 17,49 Euro pro Woche. B. Durch die zusätzliche Bewirtschaftung der Fläche kann der Gebührenausfall für die vom Outlet vorgeschlagene zusätzliche Ruhebank gegenüber dem Rathaus kompensiert werden. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen A. Die reine Entfernung der vorhandenen Kennzeichnung, um dort nicht mehr parken zu dürfen, wird sicherlich nicht ausreichen und somit auch einen erhöhten Kontrollaufwand nach sich ziehen. B. Die Kontrolle der Fläche kann im Rahmen der dienstplanmäßigen Kontrollen erfolgen. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen A. Die Möglichkeit dort zu parken, stellt einen Service für die Kunden aller Einzelhändler in dem Bereich der Marktstraße/Langenhecke, des Pfarramtes, der beiden Wochenmärkte, der Grundschule und der Stadtverwaltung dar. Der betroffene Personenkreis wird auf weit über 100 Personen in der Zeit zw. 08:00 und 18:00 Uhr täglich geschätzt. Ein Wegfall von 12 Stellplätzen, deren Nutzung tagsüber einer sehr hohen Wechselfrequenz unterliegt, kann aus Sicht der Verwaltung nicht durch die angrenzenden Bereiche kompensiert werden. Für die 27 insgesamt dort über den Parkscheinautomaten der Marktstraße bewirtschafteten Stellplätze, werden täglich im Schnitt 140 Parktickets (mit und ohne Gebühr) gelöst, was die Hohe Auslastung der Parkplätze belegt. Bis zur Aufgabe der beiden gastronomischen Betriebe dort waren im Sommerhalbjahr vier der betroffenen Stellplätze im Rahmen einer Sondernutzung nicht als Parkplatz nutzbar. Dies hat besonders an Markttagen regelmäßig zu Parkplatzengpässen gesorgt. Hier war jedoch der satzungsgemäße Sondernutzungsanspruch maßgeblich. Ein Stellplatz hiervon wurde sogar ganzjährig für Außengastronomie genutzt. Für den Bereich dieses Stellplatzes beabsichtigt die Verwaltung dem Vorschlag des Outlets folgend, eine weitere Ruhebank aufzustellen und die vorhandene Vereinbarung mit dem Outlet zu erweitern. Die darüber hinaus verbleibenden 11 weiteren Parkplätze aufzugeben, wird aufgrund des v. g. Parkplatzbedarfes nicht befürwortet. Eine Auswahl von Teilbereichen scheidet aus Sicht der Verwaltung wegen einseitiger Wettbewerbsbeeinträchtigungen und im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes ebenso aus. B. Die Verwaltung schlägt vor, auf der Fläche zwei Stellplätze zu kennzeichnen, die ebenso wie die auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Parkplätze bewirtschaftet werden sollten. Seite 4 von Ratsdrucksache 658-X 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel A. und B. Keine. 7. Beschlussvorschlag: A. Die Anregung, das Parken auf den Parkflächen vor den Geschäftslokalen in der Marktstraße künftig nicht mehr zuzulassen, wird aufgrund des vorhandenen Parkplatzbedarfes in diesem Bereich, nicht befürwortet. B. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Fläche vor/neben dem Pfarramt in der Langenhecke zwei bewirtschaftete Stellplätze einzurichten.