Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
17.11.16, 13:17
Aktualisiert
17.11.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 10.11.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 61-26-20 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 690-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
29.11.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauliche Entwicklung in Iversheim - Auf der Kumm
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 690-X
1. Sachverhalt:
Der Bereich Iversheim – „Auf der Kumm“ ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Diese Flächen liegen derzeit im Außenbereich gem. § 35 BauGB.
Die Erschließung ist nicht gesichert.
Da einzelne Grundstückseigentümer Bauinteresse bekundeten, wurde insgesamt ein Interesse bei
allen betroffenen Anliegern abgefragt. 4 Eigentümer haben zwischenzeitlich das Interesse an einer baulichen Entwicklung ihrer Flächen verbindlich zugesagt.
Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, sind bauleitplanerische Schritte
durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes einzuleiten.
In diesem Verfahren sind auch die Details der Erschließung zu klären.
Die Planungskosten sowie die Kosten der Erschließung sind durch die Antragsteller zu übernehmen.
Aus städtebaulicher Sicht wird die Entwicklung weitere Baumöglichkeiten gegrüßt. Im weiteren
Verfahren sind nun die Unterlagen zur Einleitung der bauleitplanerischen Schritte verwaltungsseitig zu erarbeiten.
2. Rechtliche Würdigung
Bauleitplanverfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB
durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die bauleitplanerischen Schritte und Gutachten sind von den Antragstellern zu
übernehmen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsmöglichkeiten und
möglichen Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen
Belangen abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Es werden zusätzliche Baugrundstücke für junge Familien bzw. sonstige Bauwillige geschaffen.
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Unterlagen zur Einleitung von bauleitplanerischen
Schritten für den Bereich Iversheim – „Auf der Kumm“ zu erarbeiten und dem Ausschuss zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.