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Beschlussvorlage (Bauliche Entwicklung in Iversheim - Auf der Kumm)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
17.11.16, 13:17
Aktualisiert
17.11.16, 13:17
Beschlussvorlage (Bauliche Entwicklung in Iversheim - Auf der Kumm) Beschlussvorlage (Bauliche Entwicklung in Iversheim - Auf der Kumm)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 10.11.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 61-26-20 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 690-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 29.11.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauliche Entwicklung in Iversheim - Auf der Kumm __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 690-X 1. Sachverhalt: Der Bereich Iversheim – „Auf der Kumm“ ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Diese Flächen liegen derzeit im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Die Erschließung ist nicht gesichert. Da einzelne Grundstückseigentümer Bauinteresse bekundeten, wurde insgesamt ein Interesse bei allen betroffenen Anliegern abgefragt. 4 Eigentümer haben zwischenzeitlich das Interesse an einer baulichen Entwicklung ihrer Flächen verbindlich zugesagt. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, sind bauleitplanerische Schritte durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes einzuleiten. In diesem Verfahren sind auch die Details der Erschließung zu klären. Die Planungskosten sowie die Kosten der Erschließung sind durch die Antragsteller zu übernehmen. Aus städtebaulicher Sicht wird die Entwicklung weitere Baumöglichkeiten gegrüßt. Im weiteren Verfahren sind nun die Unterlagen zur Einleitung der bauleitplanerischen Schritte verwaltungsseitig zu erarbeiten. 2. Rechtliche Würdigung Bauleitplanverfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für die bauleitplanerischen Schritte und Gutachten sind von den Antragstellern zu übernehmen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsmöglichkeiten und möglichen Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Es werden zusätzliche Baugrundstücke für junge Familien bzw. sonstige Bauwillige geschaffen. 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Unterlagen zur Einleitung von bauleitplanerischen Schritten für den Bereich Iversheim – „Auf der Kumm“ zu erarbeiten und dem Ausschuss zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.