Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
255 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
17.11.16, 13:17
Aktualisiert
17.11.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 27.10.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 32-52-39 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 653-X
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
29.11.2016
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Anfragen und Mitteilungen:
Rückbau von zwei öffentlichen Parkständen in der Marquardstraße
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Berichterstatter/in: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
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1. Sachverhalt:
Auf Grund von Anwohnerbeschwerden über mangelnde Breite der Parkstände sowie der verbleibenden Restfahrbahnbreite fand dort eine Überprüfung vor Ort statt. Ein Anwohner hatte insbesondere befürchtet, dass die Fahrbahnbreite nicht mehr für Rettungseinsätze ausreiche.
Im Bereich der beiden Parkstände vor Haus Nr. 8 besteht eine Restfahrbahnbreite von 3,20 m bis
3,30 m. Nach der Entfernung der teilweise beschädigten Pflanzkübel kann die Straße im Einsatzfall nun auch im Übergang zur Von-Ayx-Straße besser durch Rettungs- oder Feuerwehrfahrzeuge
befahren werden. Auch ist nun der obere der beiden Stellplätze besser anzufahren.
Die Parkstände vor Haus Nr. 2 und 4 sind jedoch deutlich schmaler (1,70 m statt 2,00 m (Normmaß bei Längsaufstellung parallel zur Fahrbahn)). Hierdurch ist es kaum noch mit einem Mittelklassewagen möglich, innerhalb der Markierungen zu parken. Zudem bleibt dort nur noch eine
Restbreite von 2,75 m bis 2,90 m. Da dieser Straßenabschnitt als offizielle Zuwegung und somit
Rettungsweg für das dortige Objekt für betreutes Wohnen (Haus Sonne e.V.) in der Mar-
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quardstraße/Auf der Komm ist, beabsichtigt die Stadtverwaltung, diese beiden Parkstände zur
Sicherung des Rettungsweges zurückzubauen.
2. Rechtliche Würdigung
Aufgrund der zulässigen Fahrzeugbreiten gem. Straßenverkehrszulassungsordnung und der
Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sollte die Restfahrbahnbreite mindestens
3,05 m betragen, damit Lösch- und Hubrettungsfahrzeuge der Feuerwehr dort entsprechen Platz
haben.
= 3,05 m
Grundsätzlich läßt die anzuwendende Richtlinie (RASt 06) hier auch eine Abweichung zu, da sich
die Straße im verkehrsberuhigten Bereich befindet.
Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass das Wohngebäude des Vereins „Haus Sonne“ zwar
unter der Adresse Auf der Komm 5 geführt wird. Haupteingang und Treppenhaus und somit der
Hauptangriffsweg für einen Lösch- und Rettungseinsatz der Feuerwehr über die Marquardstraße
erreicht werden. Dies wurde so im seinerzeitigen Baugenehmigungsverfahren auch im Rahmen
des vorbeugenden Brandschutzes berücksichtigt.
Aufgrund der zunehmenden durchschnittlichen Fahrzeugbreiten teilt auch die Leitung der Feuerwehr die Einschätzungen zum vorbeugenden Brandschutz für dieses Objekt und befürwortet die
Absicht der Verwaltung, die Parkstände dort bis zum Jahresende zurückzubauen.
3. Finanzielle Auswirkungen
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Keine.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Da weder die Breite der beiden Parkstände noch die Restfahrbahnbreite vor Haus Nr. 2 und 4
ausreichen, sollten diese beiden Stellplätze zurückgebaut werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.