Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
314 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
17.11.16, 13:17
Aktualisiert
17.11.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 16.11.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 32-51-61 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 85-X/Z-3
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
29.11.2016
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Anfragen und Mitteilungen
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 28.08.2014 zur Ortsdurchfahrt L 165 Esch
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Berichterstatter/in: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
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Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Auf Antrag der Polizei wurde wegen der dort registrierten Unfälle die Angelegenheit erneut im
Rahmen eines Verkehrsschautermins überprüft.
Das Ergebnis ist unter Kap. 5 als Auszug aus der Niederschrift des Verkehrsschautermins vom
09.11.2016 wiedergegeben.
2. Rechtliche Würdigung,
3. Finanzielle Auswirkungen,
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen und
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Siehe bisherige Erläuterungen.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Das Ergebnis des Ortstermins der Verkehrskommission wurde wie folgt protokolliert:
„Esch, Unfalllage im Bereich der verkehrsberuhigenden Maßnahme am Ortseingang
Seite 2 von Ratsdrucksache 85-X/Z-3
Durch den Ort Esch führt die L 165. Sie verfügt über eine große Breite und wird von einem Rad/Gehweg begleitet. Auf Grund der gesamten Gestaltung vermittelt die Straße den Charakter einer
Ortsumgehungsstraße.Trotzdem handelt es sich um eine innerörtliche Straße. Die zulässige
Höchstgeschwin digkeit beträgt 50 km/h.
Zur Reduzierung der überhöhten Geschwindigkeiten ist seinerzeit eine geschwindigkeitsreduzierende Maßnahme in Form einer beidseitigen Fahrbahneinengung mit Verschwenk am
Ortseingang aus Fahrtrichtung Bad Münstereifel errichtet worden. Diese Maßnahme erfolgte nur
wegen der dauerhaften Geschwindigkeitsüberschreitungen und der entsprechenden Klagen aus
der Bevölkerung. Es lag keine Unfallhäufungsstelle vor. Auch kann die gesamte Ortsdurchfahrt
trotz ehemaliger Unfälle nicht als Gefahrenstelle angesehen werden.
Nach Einrichtung der Maßnahme am Ortseingang haben sich im Laufe der Zeit zahlreiche Unfälle
im Bereich dieser geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahme ereignet. Da die Einengung aus Verkehrssicherheitsgründen nicht zwingend notwendig ist, sprechen die Unfallzahlen für einen Rückbau der Einengung. Ein Rückbau würde eindeutig eine Verbesserung der Verkehrssicherheit bringen. Für Fußgänger und Radfahrer ist durch die gesamte Ortslage ein sicherer Gehweg / Rad/Gehweg vorhanden; sie werden durch Fahrzeuge mit überhöhten Geschwindigkeiten nicht gefährdet.
Nach ausführlicher Diskussion des Für und Wider wird beschlossen, die Einengung aus Richtung
Ortslage in Richtung Bad Münstereifel zu entfernen. Die gegenseitige Einengung bleibt bestehen,
so dass die Verkehrsteilnehmer, die in den Ort Esch hineinfahren, am Ortseingang weiterhin gebremst werden und damit eine geschwindigkeitsreduzierende Funktion bestehen bleibt.
Der ortsauswärtsfahrende Verkehr wird jedoch nicht mehr gebremst, was am Übergang aus dem
Ort in die freie Strecke nicht zu beanstanden ist. Da die Unfälle hauptsächlich in dieser Richtung
passieren, ist damit eine Verbesserung der Verkehrssicherheit zu erwarten.
Sollte sich zeigen, dass der Bereich auch künftig weiter als Unfallstelle in Erscheinung tritt und
diese Unfalllage auf die Fahrbahneinengung zurückzuführen ist, wird eine komplette Entfernung
des Hindernisses unumgänglich werden.
Durch den einseitigen Wegfall der Einengung ist die Beschilderung anzupassen.
Die Vorrangregelung mit Verkehrszeichen 208 / 308 StVO ist zu entfernen. Zudem ist alle Beschilderung aus Fahrtrichtung Esch zu entfernen, die auf die vorherige rechtsseitige Einengung hinweist. Aus Fahrtrichtung Bad Münstereifel ist mit Verkehrszeichen 121-10 StVO auf das Hindernis
hinzuweisen.
(s. Anlage)“