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Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 28.08.2014 zur Ortsdurchfahrt L 165 Esch)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
314 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
17.11.16, 13:17
Aktualisiert
17.11.16, 13:17
Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 28.08.2014 zur Ortsdurchfahrt L 165 Esch) Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 28.08.2014 zur Ortsdurchfahrt L 165 Esch)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 16.11.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 32-51-61 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 85-X/Z-3 __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 29.11.2016 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Anfragen und Mitteilungen hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 28.08.2014 zur Ortsdurchfahrt L 165 Esch __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Auf Antrag der Polizei wurde wegen der dort registrierten Unfälle die Angelegenheit erneut im Rahmen eines Verkehrsschautermins überprüft. Das Ergebnis ist unter Kap. 5 als Auszug aus der Niederschrift des Verkehrsschautermins vom 09.11.2016 wiedergegeben. 2. Rechtliche Würdigung, 3. Finanzielle Auswirkungen, 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen und 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Siehe bisherige Erläuterungen. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Das Ergebnis des Ortstermins der Verkehrskommission wurde wie folgt protokolliert: „Esch, Unfalllage im Bereich der verkehrsberuhigenden Maßnahme am Ortseingang Seite 2 von Ratsdrucksache 85-X/Z-3 Durch den Ort Esch führt die L 165. Sie verfügt über eine große Breite und wird von einem Rad/Gehweg begleitet. Auf Grund der gesamten Gestaltung vermittelt die Straße den Charakter einer Ortsumgehungsstraße.Trotzdem handelt es sich um eine innerörtliche Straße. Die zulässige Höchstgeschwin digkeit beträgt 50 km/h. Zur Reduzierung der überhöhten Geschwindigkeiten ist seinerzeit eine geschwindigkeitsreduzierende Maßnahme in Form einer beidseitigen Fahrbahneinengung mit Verschwenk am Ortseingang aus Fahrtrichtung Bad Münstereifel errichtet worden. Diese Maßnahme erfolgte nur wegen der dauerhaften Geschwindigkeitsüberschreitungen und der entsprechenden Klagen aus der Bevölkerung. Es lag keine Unfallhäufungsstelle vor. Auch kann die gesamte Ortsdurchfahrt trotz ehemaliger Unfälle nicht als Gefahrenstelle angesehen werden. Nach Einrichtung der Maßnahme am Ortseingang haben sich im Laufe der Zeit zahlreiche Unfälle im Bereich dieser geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahme ereignet. Da die Einengung aus Verkehrssicherheitsgründen nicht zwingend notwendig ist, sprechen die Unfallzahlen für einen Rückbau der Einengung. Ein Rückbau würde eindeutig eine Verbesserung der Verkehrssicherheit bringen. Für Fußgänger und Radfahrer ist durch die gesamte Ortslage ein sicherer Gehweg / Rad/Gehweg vorhanden; sie werden durch Fahrzeuge mit überhöhten Geschwindigkeiten nicht gefährdet. Nach ausführlicher Diskussion des Für und Wider wird beschlossen, die Einengung aus Richtung Ortslage in Richtung Bad Münstereifel zu entfernen. Die gegenseitige Einengung bleibt bestehen, so dass die Verkehrsteilnehmer, die in den Ort Esch hineinfahren, am Ortseingang weiterhin gebremst werden und damit eine geschwindigkeitsreduzierende Funktion bestehen bleibt. Der ortsauswärtsfahrende Verkehr wird jedoch nicht mehr gebremst, was am Übergang aus dem Ort in die freie Strecke nicht zu beanstanden ist. Da die Unfälle hauptsächlich in dieser Richtung passieren, ist damit eine Verbesserung der Verkehrssicherheit zu erwarten. Sollte sich zeigen, dass der Bereich auch künftig weiter als Unfallstelle in Erscheinung tritt und diese Unfalllage auf die Fahrbahneinengung zurückzuführen ist, wird eine komplette Entfernung des Hindernisses unumgänglich werden. Durch den einseitigen Wegfall der Einengung ist die Beschilderung anzupassen. Die Vorrangregelung mit Verkehrszeichen 208 / 308 StVO ist zu entfernen. Zudem ist alle Beschilderung aus Fahrtrichtung Esch zu entfernen, die auf die vorherige rechtsseitige Einengung hinweist. Aus Fahrtrichtung Bad Münstereifel ist mit Verkehrszeichen 121-10 StVO auf das Hindernis hinzuweisen. (s. Anlage)“