Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
157 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
17.11.16, 13:17
Aktualisiert
17.11.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 14.11.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 23-01-90 Le
Nr. der Ratsdrucksache: 673-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Rat
22.11.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus;
hier: Beteiligung der Stadt Bad Münstereifel
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Berichterstatter/in: Frau Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian
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( X )Kosten €: 2.950.000,00
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( X ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( X )Anlagen sind beigefügt
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
( X ) Deckung:
HH 2018 - 2020
( X ) Folgekosten: ( X )ja / ( ) nein
30.000,00 € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 673-X
1. Sachverhalt:
Im Rahmen der Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit den als Anlage beigefügten
Projektaufruf veröffentlicht.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Projektaufruf folgend bis zum 30.11.2016 eine OnlineBewerbung einzureichen, die einen barrierefreien Zugang zum Kurgarten Wallgraben von der
Marktstraße aus vorsieht und so die Nutzung der dortigen Infrastruktur sowie weiterer Angebote
auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität bequem ermöglicht. Neben der Vitalisierung des
Kurgartens Wallgraben liegt der Fokus auf der Aktivierung der kernstädtischen Kompetenzen im
Bereich Kur, Kneipp und Tourismus. Dies wird als wichtiger Beitrag in der regionalen und überregionalen Wahrnehmung der Stadt als Kurstadt, Kneipp-Heilbad und touristisches Kleinod gesehen.
Hinter dem Projekt verbirgt sich die Grundidee, das Höhenniveau des Kurgartens Wallgaben von
der Marktstraße aus mit einer aufzugähnlichen Konstruktion und die Entfernung bis zum Kurgarten
mittels einer neuen Brückenkonstruktion gegen Entgelt barrierefrei und komfortabel überwinden zu
können. Zudem verspricht das Vorhaben am oberen Ausstieg der Aufzuganlage eine einzigartige
Panoramasicht auf die Kernstadt und die sie umgebende Stadtmauer.
Eine konkretere Darstellung der Planung ist für die Online-Bewerbung nicht erforderlich und aus
Kosten- und Zeitgründen zum heutigen Zeitpunkt auch noch nicht möglich. Im Falle einer Bewilligung der Fördermittel werden die Planungen ab 2018 vorangetrieben.
Bei der Konzeptionierung des Förderantrages wird die Verwaltung zunächst im Rahmen einer Projektarbeit von den Landschaftsarchitekten Smeets aus Erftstadt auf Stundenbasis fachlich und
inhaltlich unterstützt. Vor dem Hintergrund der zu beachtenden städtebaulichen, technischen, topografischen, bauordnungsrechtlichen und letztlich auch finanziellen Aspekte ist dies bereits in
diesem frühen Stadium der Projektierung unverzichtbar.
2. Rechtliche Würdigung
Keine.
3. Finanzielle Auswirkungen
3.1
Kosten des Vorhabens:
Das Vorhaben besteht in technischer Hinsicht aus einer Aufzuganlage und einem Brückenelement. Hinzu kommen Aufwendungen für die Anpassung des Umfelds sowie eine intensive und frühzeitige Beteiligung der örtlichen Bevölkerung. Aufgrund entsprechender
Referenzzahlen ist von einem Gesamtaufwand von 2.950.000,00 € auszugehen. Davon
entfallen rund 900.000,00 € auf den Aufzug, 1.400.000,00 € auf die angeschlossene Fußgängerbrücke sowie 650.000,00 € auf die Baunebenkosten, die Anpassung des Umfelds
an Basis- und Zielstation sowie die Bürgerbeteiligung.
3.2
Förderung
Als Kommune in der Haushaltssicherung beträgt der Fördersatz für die Stadt Bad Münstereifel 90 %. Der investive Eigenanteil beträgt somit 295.000,00 €. Im Falle einer Förderzusage würden sich die Aufwendungen auf die Jahre 2018 (350.000,00 €), 2019
(1.400.000,00 €) und 2020 (1.200.000,00 €) verteilen, die Erträge entsprechend 2018
(315.000,00 €), 2019 (1.260.000,00 €) und 2020 (1.080.000,00 €) fließen.
Seite 3 von Ratsdrucksache 673-X
3.2
Folgekosten
Mangels konkreter Anhaltspunkte werden die laufenden Aufwendungen in den Folgejahren
wie folgt geschätzt:
Für den Betrieb der Anlage wird mit Aufwendungen in Höhe von rund 30.000,00 € p. a.
kalkuliert. Dabei wird vorausgesetzt, dass durch Einsatz von Fotovoltaik und Speichermedien keine Energiekosten entstehen. Die laufenden Aufwendungen ergeben folglich primär
aus Versicherungsleistungen, der Wartung und Instandhaltung der Anlage sowie Abschreibungen, sofern sie nicht ohnehin durch Bildung eines Sonderpostens kompensiert werden.
Zur Gegenfinanzierung der jährlichen Aufwendungen soll das Vorhaben so konzipiert sein,
dass die Benutzung entgeltpflichtig ist, auch um Missbrauch zu vermeiden. Da die Anlage
ganzjährig benutzt werden kann, kalkuliert die Verwaltung vorsichtig mit 50 Fahrten (Aufund Abfahrten) pro Tag. Bei einem Einzelentgelt von 2,00 € ergibt sich damit eine Tageseinnahme von 100,00 €, also 36.500,00 € p. a..
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Eine personelle Betreuung des Vorhabens wird durch ein automatisches und nach Möglichkeit
bargeldloses System vermieden.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Eine detaillierte Ausarbeitung denkbarer Gestaltungsvarianten ist zum heutigen Zeitpunkt angesichts der zunächst sehr begrenzt eingesetzten Ressourcen nicht möglich.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Das Projekt eröffnet den Kurgarten Wallgraben vom Stadtkern aus auch für die zunehmende Anzahl von Menschen mit eingeschränkter Mobilität und Familien mit Kindern.
7. Beschlussvorschlag:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Schaffung einer barrierefreien Anbindung des Kurgartens Wallgraben an die Kernstadt Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Förderung von
Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ zu beantragen.
2.
Es wird beschlossen, den erforderlichen kommunalen Eigenanteil (10 %) in Höhe von insgesamt 295.000,00 € in den Jahren 2018 (35.000,00 €), 2019 (140.000,00 €) und 2020
(120.000,00 €) investiv bereitzustellen.