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Beschlussvorlage (Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus; hier: Beteiligung der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
157 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
17.11.16, 13:17
Aktualisiert
17.11.16, 13:17
Beschlussvorlage (Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus;
hier: Beteiligung der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus;
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 14.11.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 23-01-90 Le Nr. der Ratsdrucksache: 673-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 22.11.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus; hier: Beteiligung der Stadt Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian __________________________________________________________________________ ( X )Kosten €: 2.950.000,00 ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( X ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( X )Anlagen sind beigefügt ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. ( X ) Deckung: HH 2018 - 2020 ( X ) Folgekosten: ( X )ja / ( ) nein 30.000,00 € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 673-X 1. Sachverhalt: Im Rahmen der Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit den als Anlage beigefügten Projektaufruf veröffentlicht. Die Verwaltung schlägt vor, dem Projektaufruf folgend bis zum 30.11.2016 eine OnlineBewerbung einzureichen, die einen barrierefreien Zugang zum Kurgarten Wallgraben von der Marktstraße aus vorsieht und so die Nutzung der dortigen Infrastruktur sowie weiterer Angebote auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität bequem ermöglicht. Neben der Vitalisierung des Kurgartens Wallgraben liegt der Fokus auf der Aktivierung der kernstädtischen Kompetenzen im Bereich Kur, Kneipp und Tourismus. Dies wird als wichtiger Beitrag in der regionalen und überregionalen Wahrnehmung der Stadt als Kurstadt, Kneipp-Heilbad und touristisches Kleinod gesehen. Hinter dem Projekt verbirgt sich die Grundidee, das Höhenniveau des Kurgartens Wallgaben von der Marktstraße aus mit einer aufzugähnlichen Konstruktion und die Entfernung bis zum Kurgarten mittels einer neuen Brückenkonstruktion gegen Entgelt barrierefrei und komfortabel überwinden zu können. Zudem verspricht das Vorhaben am oberen Ausstieg der Aufzuganlage eine einzigartige Panoramasicht auf die Kernstadt und die sie umgebende Stadtmauer. Eine konkretere Darstellung der Planung ist für die Online-Bewerbung nicht erforderlich und aus Kosten- und Zeitgründen zum heutigen Zeitpunkt auch noch nicht möglich. Im Falle einer Bewilligung der Fördermittel werden die Planungen ab 2018 vorangetrieben. Bei der Konzeptionierung des Förderantrages wird die Verwaltung zunächst im Rahmen einer Projektarbeit von den Landschaftsarchitekten Smeets aus Erftstadt auf Stundenbasis fachlich und inhaltlich unterstützt. Vor dem Hintergrund der zu beachtenden städtebaulichen, technischen, topografischen, bauordnungsrechtlichen und letztlich auch finanziellen Aspekte ist dies bereits in diesem frühen Stadium der Projektierung unverzichtbar. 2. Rechtliche Würdigung Keine. 3. Finanzielle Auswirkungen 3.1 Kosten des Vorhabens: Das Vorhaben besteht in technischer Hinsicht aus einer Aufzuganlage und einem Brückenelement. Hinzu kommen Aufwendungen für die Anpassung des Umfelds sowie eine intensive und frühzeitige Beteiligung der örtlichen Bevölkerung. Aufgrund entsprechender Referenzzahlen ist von einem Gesamtaufwand von 2.950.000,00 € auszugehen. Davon entfallen rund 900.000,00 € auf den Aufzug, 1.400.000,00 € auf die angeschlossene Fußgängerbrücke sowie 650.000,00 € auf die Baunebenkosten, die Anpassung des Umfelds an Basis- und Zielstation sowie die Bürgerbeteiligung. 3.2 Förderung Als Kommune in der Haushaltssicherung beträgt der Fördersatz für die Stadt Bad Münstereifel 90 %. Der investive Eigenanteil beträgt somit 295.000,00 €. Im Falle einer Förderzusage würden sich die Aufwendungen auf die Jahre 2018 (350.000,00 €), 2019 (1.400.000,00 €) und 2020 (1.200.000,00 €) verteilen, die Erträge entsprechend 2018 (315.000,00 €), 2019 (1.260.000,00 €) und 2020 (1.080.000,00 €) fließen. Seite 3 von Ratsdrucksache 673-X 3.2 Folgekosten Mangels konkreter Anhaltspunkte werden die laufenden Aufwendungen in den Folgejahren wie folgt geschätzt: Für den Betrieb der Anlage wird mit Aufwendungen in Höhe von rund 30.000,00 € p. a. kalkuliert. Dabei wird vorausgesetzt, dass durch Einsatz von Fotovoltaik und Speichermedien keine Energiekosten entstehen. Die laufenden Aufwendungen ergeben folglich primär aus Versicherungsleistungen, der Wartung und Instandhaltung der Anlage sowie Abschreibungen, sofern sie nicht ohnehin durch Bildung eines Sonderpostens kompensiert werden. Zur Gegenfinanzierung der jährlichen Aufwendungen soll das Vorhaben so konzipiert sein, dass die Benutzung entgeltpflichtig ist, auch um Missbrauch zu vermeiden. Da die Anlage ganzjährig benutzt werden kann, kalkuliert die Verwaltung vorsichtig mit 50 Fahrten (Aufund Abfahrten) pro Tag. Bei einem Einzelentgelt von 2,00 € ergibt sich damit eine Tageseinnahme von 100,00 €, also 36.500,00 € p. a.. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Eine personelle Betreuung des Vorhabens wird durch ein automatisches und nach Möglichkeit bargeldloses System vermieden. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Eine detaillierte Ausarbeitung denkbarer Gestaltungsvarianten ist zum heutigen Zeitpunkt angesichts der zunächst sehr begrenzt eingesetzten Ressourcen nicht möglich. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Das Projekt eröffnet den Kurgarten Wallgraben vom Stadtkern aus auch für die zunehmende Anzahl von Menschen mit eingeschränkter Mobilität und Familien mit Kindern. 7. Beschlussvorschlag: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Schaffung einer barrierefreien Anbindung des Kurgartens Wallgraben an die Kernstadt Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ zu beantragen. 2. Es wird beschlossen, den erforderlichen kommunalen Eigenanteil (10 %) in Höhe von insgesamt 295.000,00 € in den Jahren 2018 (35.000,00 €), 2019 (140.000,00 €) und 2020 (120.000,00 €) investiv bereitzustellen.